Maßnahmen bei Stilllegung
Sicherheit bei der Stilllegung von Heizanlagen
Bei der dauerhaften Stilllegung sind die nachfolgend aufgeführten Schritte, gegebenenfalls nach einer Stilllegungsplanung, durch einen Fachbetrieb durchzuführen.
DIE SCHRITTE SIND INDIVIDUELL AUF DIE ANLAGE ABZUSTIMMEN:
Außerbetriebnahme
Abführung der noch im System vorhandenen Energie (z. B. Wärme)
Entleeren (aller im System befindlichen Medien)
Aufnahme von gefährlichen (z. B. brennbaren oder toxischen) und wasserrechtlich relevanten Stoffen
Information der Behörden
Überprüfung (gegebenenfalls durch Sachverständigen, sofern erforderlich, z. B. bei Ölanlagen)
Demontage und Entsorgung (siehe VDI 3810 Blatt 7 und VDI 6210 Blatt 1)
IN DER STILLLEGUNGSPLANUNG SIND DIE MASSNAHMEN DETAILLIERT BESCHRIEBEN, INSBESONDERE:
Beschreibung aller erforderlichen Maßnahmen, die keine Abbaumaßnahmen darstellen (z. B. Bereitstellung von Handhabungs- und Lagereinrichtungen, Nutzungsänderungen von Räumen)
Abbaukonzept, insbesondere
Abbauschritte und Abbaumaßnahmen von Komponenten, Systemen und Gebäuden
Abbau- und Zerlegetechniken und erforderliche Hilfseinrichtungen
Entsorgungskonzept, insbesondere
Beschreibung und Klassifizierung der anfallenden Reststoffe (siehe auch VDI 2074)
Abfallmanagement für gefährlicheAbfälle
Freigabeverfahren für gefährlicheReststoffe
Darstellung der Stoffströme einschließlich erforderlicher spezifischer Transport- und Lagerlogistik sowie deren gegenseitige Abhängigkeit
Gefährdungsanalyse (Mensch, Gebäude, Umwelt), insbesondere:
systematische Gefährdungsanalyse (angepasst an das Gefahrenpotenzial während des Abbaus unter Berücksichtigung der während des Abbaus eingesetzten Techniken und Gefahrstoffe) und Darstellung der sicherheitstechnisch bedeutsamen Prozesse
Sicherheitskonzept zur Vermeidung oder Minimierung von Gefahren
Analyse der Auswirkungen von Ableitungen an die Umgebung mit Fortluft und Abwasser
sicherheitstechnisch wichtige Systeme und erforderliche Betriebssysteme
die vorgesehenenMaßnahmenzumBrandschutz
Dokumentation
Ziel dieser Planung ist die sichere Durchführung der Arbeiten. Der Abbau muss in sinnvollen Teilschritten mit geeigneten Abbauverfahren, unter Beachtung der Transport- und Lagerlogistik sowie der Verfügbarkeit der erforderlichen Einrichtungen und Versorgungs- und Hilfssysteme erfolgen.
Abbaukonzept und Entsorgungskonzept warden vor Beginn der jeweiligen Abbaumaßnahmen konkretisiert und zur Abbauplanung und Entsorgungsplanung weiterentwickelt
DOKUMENTE UND DOKUMENTATION
Revisionsunterlagen in Anlehnung an ATV DIN 18380 bilden die Grundlage des bestimmungsgemäßen Betriebs der Anlage.Sie sind vom Anlagenerrichter zusammenzustellen und bei derAbnahme zu übergeben. Sie sind die Grundlagedes Anlagenbuchs, siehe Anhang B.
DIES GILT INSBESONDERE FÜR:
Anlagenschema
elektrischen Übersichtsplan und Anschlusspläne
Zusammenstellung der wichtigsten technischenDaten
alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen
Protokoll über die Einweisung des Wartungsund Bedienungspersonals
DARÜBER HINAUS SIND FOLGENDE UNTERLAGEN FÜR DAS BETREIBEN ERFORDERLICH UND BILDEN DIE GRUNDLAGE DES BETRIEBSBUCHS. SIE SOLLEN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS ODER ALS BESONDERE LEISTUNG VEREINBART WERDEN:
Bestandszeichnungen (Darstellung der ausgeführten Anlage in den Bauplänen)
Stückliste mit allen Mess-, Steuer- und Regelgeräten
Schaltschema für Versorgungsmedien
Funktionsbeschreibung unter Einbeziehung der Regelung mit Darstellung der Regeldiagramme sowie der Regelschemata
Protokoll über die im Rahmen der Einregulierungsarbeiten durchgeführten endgültigen Einstellungen und Messungen nach DIN EN 12599 oder VDI 6031
Listen von Ersatzteilen und Betriebsstoffen mit Entsorgungshinweisen
Berechnung des Brennstoff- und Energiebedarfs
DatenpunktlistennachVDI 3814
Programmlistenbzw. Parameterlisten
Die Erstellung und Fortschreibung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Betreibers. Betriebsanweisungen sind schriftlich in für das betroffene Personal verständlicher Form und Sprache zur Verfügung zu stellen und müssen so konkret sein, dass sie in praktisches Handeln umgesetzt werden können. Nach der ArbStättV müssen die Betriebsanweisungen auch sicherheitstechnische Hinweise enthalten. Ein Sonderfall sind Betriebsanweisungen mit ausschließlich sicherheitstechnischen Inhalten.
Für die Anlagen ist ein Betriebsbuch anzulegen, in das wesentliche Vorkommnisse des Betriebsablaufs wie z. B. Störungen und die Maßnahmen zu deren Behebung, kennzeichnende Betriebsdaten sowie Wiederholung von behördlich angeordneten Prüfungen und anderem vermerkt werden. Störungen sind sofort einzutragen. Entsprechende Reports aus einer GA (siehe VDI 3814) oder einem technischen Monitoring (siehe VDI 6041) können den Betreiber bei dieser Aufgabe unterstützen.
Der Betreiber muss für den Betrieb und die Instandhaltung von heiztechnischen Anlagen eine rechtssichere und geeignete Dokumentation vorhalten. Diese ist entsprechend den jeweiligen Vorschriften fortzuschreiben und aufzubewahren. Das betrifft sowohl Art und Weise als auch Zeitdauer. VDI 3810 Blatt 1 bietet Beispiele und Hinweise auf Regelwerke, welche Umfang und Aufbau einer Dokumentation beschreiben.
Neben den in VDI 3810 Blatt 1 und VDI 3810 Blatt 1.1 beschriebenen grundlegenden Dokumenten gibt es für den Betrieb von heiztechnischen Anlagen in Abhängigkeit von der Art der Nutzung von Anlage und Gebäude gegebenenfalls zusätzliche Dokumentationspflichten. Dies gilt im Besonderen für heiztechnische Anlagen, welche für den Betrieb von Arbeitsstätten nach ArbStättV genutzt werden und z. B. als Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV gelten.
In Sonderbauten (gemäß den Sonderbauvorschriften der Bundesländer) sind für heiztechnische Anlagen die jeweiligen bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Dokumentation zu berücksichtigen. Vergleichbares gilt für heiztechnische Anlagen im Geltungsbereich der EnEV.
Dokumente, die das Betreiben der heiztechnischen Anlagen betreffen, sind im Wesentlichen die Betriebs-, Wartungs- und Bedienunterlagen (BW&BUnterlagen). Diese stellen sicher, dass eine dauerhafte Systembeschreibung und eine Zusammenstellung von Instruktionen und Anweisungen für das Betreiben und Instandhalten heiztechnischer Anlagen vorhanden sind.
Die Instruktionen und Anforderungen für das Betreiben und Instandhalten sind erforderlich, um das Qualitätsmanagement für Anlagensicherheit, rationelle Energieverwendung und Umweltverträglichkeit sicherzustellen.
BW&B-Unterlagen müssen einen festgelegten Mindeststandard der wesentlichen Informationen enthalten. Auf alle geltenden lokalen Vorschriften für das Betreiben und Instandhalten der Anlage muss hingewiesen sein.
Diese Informationen müssen dem Betreiber bei der zu dokumentierenden Einweisung zur Anwendung, Fortschreibung und Aufbewahrung ausgehändigt werden.
Anweisungen müssen alle Unterlagen und Angaben enthalten, die zum Betreiben und Instandhalten der heiztechnischen Anlagen erforderlich sind.
Der Anlagenerrichter hat für seinen Leistungsumfang die umfassenden Unterlagen zu liefern. Hierzu gehören je nach Vertragsumfang erklärende Bilder und/oder Zeichnungen, Herstellerangaben und Genehmigungsunterlagen, Zusammenstellung für regelmäßig benötigte Austauschteile (Ersatzteilliste) sowie Verbrauchsmaterialien nach Art und Menge und Angaben zur Lage der Einbauteile (z. B. Fühler, Regler, Sicherheitseinrichtungen) insbesondere für wartungs- und prüfpflichtige Teile.
Beim Contracting überträgt der Eigentümer die Aufgaben der Wärmeversorgung und die Betreiberverantwortung an dem Service Provider
BEIM CONTRACTING WERDEN ZWEI ARTEN UNTERSCHIEDEN:
Beim Energieliefer-Contracting (auch Wärmeliefer- Contracting oder Anlagen-Contracting genannt) übernimmt der Contractor die Energieversorgung während der vereinbarten Vertragslaufzeit in alleiniger Verantwortung.
Beim Einspar-Contractingerbringt der Contractor energierelevante Leistungen und garantiert, die gesamten Energiekosten eines Gebäudes dauerhaft zu senken (siehe VDMA 24198). Contracting-Verträge sind aufgrund der Investitionskosten des Contractors längerfristig angelegt. Meist läuft solch ein Vertrag über zehn Jahre, ohne dass er ordentlich gekündigt werden kann.
INSTANDHALTUNGSVERTRÄGE
Wartungsleistung ist eine Teilbereichsleistung der Instandhaltung. Die Konkretisierung der Wartungsleistung erfolgt regelmäßig durch den Wartungsvertrag. Bereits aus haftungsrechtlichen Gründen ist deshalb im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Wartungsleistung vertraglich festzulegen, welche Erfüllungsleistungen zu erbringen sind. Es ist zwischen den vertragsschließenden Parteien zu vereinbaren, ob die Wartungsleistung als Dienstleistung oder als Werkleistung beurteilt wird (siehe auch VDI 3810 Blatt 1.1). Eine Anleitung zur Erstellung von Instandhaltungsverträgen findet sich z.B. in der DIN EN 13269.
ARBEITGEBERSEITIGE PFLICHTEN/ BETREIBERPFLICHTEN
Der Service Provider schuldet dem Betreiber die Einhaltung der Anforderungen des Stands der Technik. Hiermit verbunden ist die Rechtspflicht, dass durch den Service Provider entweder unmittelbar selbst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird oder bei Fremdfirmeneinsatz der Einsatzbereich der Fremdfirma als gesonderte Gefahrenlage wahrgenommen wird.
INSPEKTION
Inspektionen an einer heiztechnischen Anlage wird nach DIN EN 15378 in eine einmalige Inspektion
(Inspektionsverfahren für Heizungsanlage) und wiederkehrende Inspektionen (Inspektionsverfahren Wärmeerzeuger) aufgeteilt.
umfasst alle Maßnahmen (Prüfen, Messen, Besichtigen, Testen usw.), die zur Aufnahme und Beurteilung des Istzustands von heiztechnischen Anlagen und deren Komponenten erforderlich sind. Der Service Provider ist für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Die Durchführung der Arbeiten ist zu dokumentieren. Sachmängelhaftung siehe auch VDI 3810 Blatt 1. für die Dauer der Dienstleistung
A1 EINMALIGE INSPEKTION
Die einmalige Inspektion umfasst die gesamte heiztechnische Anlage und hat das Ziel, den Istzustand zu beurteilen; bezüglich des Aufwands und der Qualität der erzielten Ergebnisse unterscheiden sich folgende Auswahlkriterien:
Inspektion nach einem vereinfachten Verfahren mittels Checkliste (Heizungscheck)
Inspektion nach einem Analyseverfahren
Inspektion im Rahmen der Aufnahme eines Gebäudes und der heiztechnische zur Ermittlung des Energiebedarfs undsonstige geeignete Verfahren
A2 WIEDERKEHRENDE INSPEKTIONEN
Die wiederkehrende Inspektionen haben das Ziel einer Überprüfung der energetischen Effizienz der heiztechnischen Anlage.
Verpflichtend sind die folgenden Inspektionen:
PROZESS ZUR ERSTELLUNG EINES ANLAGENBUCHS
Im Anlagenbuch werden alle relevanten Planungsdaten (einschließlich derjenigen aus dem Raumbuch), Betriebsparameter und Prüfungen über den Lebenszyklus der heiztechnischen Anlage dokumentiert. Gleiches gilt für (Wieder-)Inbetriebnahme- und Abnahmedokumente. Neben den beschriebenen Daten wird empfohlen, die Abnahme und Instandhaltung im Anlagenbuch zu dokumentieren. Überdies wird der Energiebericht nach einem durchgeführten Energiemanagement zu einem Teil des Anlagenbuchs. Das Betriebsbuch ist Teil des Anlagenbuchs. In diesem werden alle Störungen, durchgeführten Maßnahmen sowie Messwerte und Beobachtungen chronologisch dokumentiert.
Bild B1 zeigt den empfohlenen Aufbau des Anlagenbuchs sowie den Prozess zu seiner Erstellung.
Die Dokumentation beginnt mit der Übergabe der Anlage und beinhaltet Planungsdaten. Die Inhalte in den einzelnen Prozessschritten sind in
Tabelle B1 beispielhaft beschrieben.
Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG vom 25. November 2009 (ABl EU, 2009, Nr. L 342, S. 1-45)
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) vom 26. Januar 2010 (BGBl I, 2010, Nr. 4, S. 38–56)
Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien (Artikel 1 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)) vom 07. August 1996 (BGBl I, 1996, Nr. 43, S. 1246–1253)
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl I, 2004, Nr. 44, S. 2179–2189)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung– BetrSichV) vom 03. Februar 2015 (BGBl I, 2015, Nr. 4, S. 49–96)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl I, 2013, Nr. 25, S. 1274–1311)
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 07. August 2008 (BGBl I, 2008, Nr. 36, S. 1658–1665)
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) vom 24. Juli 2007 (BGBl I, 2007, Nr. 34, S. 1519–1563)
Eingeführte Technische Baubestimmungen (ETB), siehe https://www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=991 (zuletzt aufgerufen am 25. 10. 2016)
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) vom 26. November 2010 (BGBl I, 2010, Nr. 59, S. 1643–1692)
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV) vom 05. Oktober 2009 (BGBl I, 2009, Nr. 66, S. 3251–3255)
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl I, 2009, Nr. 31, S. 1292-1306)
Musterbauordnung (MBO) vom September 2012
Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebaurichtlinie – MIndBauRL) vom Juli 2014 (Newsletter DIBt, 2014, Amtliche Mitteilungen Nr. 1/2014)
Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) vom Februar 2010
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie – M-LAR) vom November 2005 (Mitt DIBt, 2006, Nr. 4, S. 158–162)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01. November 2006 (BGBl I, 2006, Nr. 50, S. 2485–2494)
Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (Artikel 1 Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)) vom 08. November 2011 (BGBl I, 2011, Nr. 57, S. 2178– 2208)
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) vom 26. November 2008 (BGBl I, 2008, Nr. 54, S. 2242–2257)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) vom 10. März 2013 (BGBl I, 2016, Nr. 12, S. 459–491)
Technische Regeln Ölanlagen (TRÖl), Vollständig überarbeitete Auflage 2014
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) vom 31. März 2010
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl I, 2009, Nr. 51, S. 2585–2621)
Technische Regeln
ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten. Berlin: Beuth Verlag
DGUV Regel 102-002:2009-04 Kindertageseinrichtungen. Berlin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV
BGR 121*DGUV Regel 109-002:2004-01 BG-Regel; Arbeitsplatzlüftung; Lufttechnische Maßnahmen. Köln: Carl Heymanns Verlag
BTGA 3.001:2015-03 Wartung heiztechnischer Anlagen; Richtzeiten für die Durchführung. Berlin: Beuth Verlag
BTGA 3.002:2014-01 Druckprüfung und Spülen von Heizungs- Installationen. Berlin: Beuth Verlag
DIN 276 Kosten im Bauwesen. Berlin: Beuth Verlag
DIN 1961:2016-09 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Berlin: Beuth Verlag
DIN 1988-100:2011-08 Technische Regeln für Trinkwasser- Installationen; Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW. Berlin
DIN 1988-200:2012-05 Technische Regeln für Trinkwasser- Installationen; Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System); Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW.Berlin: Beuth Verlag
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. Berlin: Beuth Verlag
DIN 18380:2016-09 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen. Berlin: Beuth Verlag
DIN EN 1717:2011-08 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen; Deutsche Fassung EN 1717:2000; Technische Regel des DVGW (Protectionagainstpollutionofpotablewaterinstallations and generalrequirementsofdevicestopreventpollutionbybackflow; German version EN 1717:2000; Technical ruleoftheDVGW). Berlin: Beuth Verlag
DIN EN 12828:2014-07 Heizungsanlagen in Gebäuden; Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen; Deutsche Fassung EN 12828:2012+A1:2014. Berlin: Beuth Verlag
DIN EN 12599:2013-01 Lüftung von Gebäuden; Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen; Deutsche Fassung EN 12599:2012. Berlin: Beuth Verlag
DIN EN 13269:2016-09 Instandhaltung; Anleitung zur Erstellung von Instandhaltungsverträgen; Deutsche Fassung EN 13269:2016. Berlin: Beuth Verlag
DIN EN 13306:2015-09 (Entwurf) Instandhaltung; Begriffe der Instandhaltung; Deutsche und Englische Fassung
prEN 13306:2015. Berlin: Beuth Verlag
DIN EN 13306:2010-12 Instandhaltung; Begriffe der Instandhaltung; Dreisprachige Fassung EN 13306:2010. Berlin: Beuth Verlag
DIN EN 14336:2005-01 Heizungsanlagen in Gebäuden; Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen; Deutsche Fassung EN 14336:2004. Berlin: Beuth Verlag
DIN EN 15376:2014-12 Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge; Ethanol zur Verwendung als Blendkomponente in Ottokraftstoff; Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 15376:2014. Berlin: Beuth Verlag
DIN EN 15378:2008-07 Heizungssysteme in Gebäuden; Inspektion von Kesseln und Heizungssystemen; Deutsche Fassung EN 15378:2007. Berlin: Beuth Verlag
DIN EN 16247 Energieaudits. Berlin: Beuth Verlag
DIN EN ISO 50001:2011-12 Energiemanagementsysteme; Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 50001:2011); Deutsche Fassung EN ISO 50001:2011. Berlin: Beuth Verlag
TRBS 1203:2010-03 Technische Regeln für Betriebssicherheit; Befähigte Personen. Berlin: Beuth Verlag
TRD 601 Betrieb der Dampfkesselanlagen. Zurückgezogen. Keine Nachfolgedokumente.
TRGS 900:2011-04 Arbeitsplatzgrenzwerte. Köln: Carl Heymanns Verlag
VDI 1000:2016-01 (Entwurf) Leistungsbeschreibungnarbeit; Grundsätze und Anleitungen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 1000:2010-06 Leistungsbeschreibungnarbeit; Grundsätze und Anleitungen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser- Heizungsanlagen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 2050 Blatt 3 Anforderungen an Technikzentralen; Wärme-/ Heiztechnik (in Vorbereitung)
VDI 2067 Blatt 1:2012-09 Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen; Grundlagen und Kostenberechnung. Berlin: Beuth Verlag
VDI 2069:2006-05 Verhindern des Einfrierens von wasserführenden Leitungen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 2073 Blatt 2:2012-05 Hydraulik in Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung; Hydraulischer Abgleich. Berlin: Beuth Verlag
VDI 2074:2014-07 Recycling in der Technischen Gebäudeausrüstung. Berlin: Beuth Verlag
VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung. Berlin: Beuth Verlag
VDI 3464:2015-09 Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher; Anforderungen an Lager sowie Herstellung und Anlieferung der Pellets unter Gesundheits- und Sicherheitsaspekten. Berlin: Beuth Verlag
VDI 3807 Verbrauchskennwerte für Gebäude. Berlin: Beuth Verlag
VDI 3810 Blatt 1:2012-05 Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen; Grundlagen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 3810 Blatt 1.1:2014-09 Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; Grundlagen; Betreiberverantwortung. Berlin: Beuth Verlag
VDI 3810 Blatt 2:2010-05 Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen; Sanitärtechnische Anlagen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 3810 Blatt 4:2013-12 Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; Raumlufttechnische Anlagen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 3810 Blatt 5 Betreiben von Gebäuden und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen; Gebäudeautomation (in Vorbereitung)
VDI 3810 Blatt 6:2013-11 Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; Aufzüge. Berlin: Beuth Verlag
VDI 3810 Blatt 7:2016-03 Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; Verwertung; Abbruch, Abriss, Rückbau, Demontage Berlin: Beuth Verlag
VDI 3811:2016-07 Modernisierung heiztechnischer Anlagen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 3814 Gebäudeautomation (GA). Berlin: Beuth Verlag
VDI 4100:2012-10 Schallschutz im Hochbau; Wohnungen; Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz. Berlin: Beuth Verlag
VDI 4645:2016-10 (Entwurf) Planung und Dimensionierung von Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Berlin: Beuth Verlag
VDI 4682:2006-05 Brennstoffzellen-Heizgeräte; Gestaltung von Serviceverträgen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 4700 Blatt 1:2015-10 Begriffe der Bau- und Gebäudetechnik. Berlin: Beuth Verlag
VDI 6004 Blatt 1:2006-06 Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung; Hochwasser; Gebäude, Anlagen, Einrichtungen. Berlin: Beuth Verlag
VDI/DVGW 6023:2013-04 Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Berlin: Beuth Verlag
VDI 6031:2006-03 Abnahmeprüfung von Raumkühlflächen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 6036:2012-07 Befestigung von Heizkörpern; Anforderungen für Planung und Bemessung . Berlin: Beuth Verlag
VDI 6039:2011-06; Inbetriebnahmemanagement für Gebäude; Methoden und Vorgehensweisen für gebäudetechnische Anlagen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 6041:2015-04 (Entwurf); Technisches Monitoring von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen. Berlin: Beuth Verlag
VDI 6210 Blatt 1:2016-02 Abbruch von baulichen und technischen Anlagen. Berlin: Beuth Verlag
VDMA 24198:2000-02; Begriffe, Prozeßbeschreibung, Leistungen. Berlin: Beuth Verlag