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Betrieb und Optimierung von Wärmeversorgungssystemen

Facility Management: Heiztechnik » Betrieb » Betreiberpflichten » Betrieb und Optimierung von Wärmeversorgungssystemen

Wärmeversorgungssysteme

Wärmeversorgungssysteme

Das Ziel ist die Betreiberpflichten für Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) anhand der gesetzlichen Vorgaben (§§ 58, 59, 60b GEG) und der Anforderungen der VDI 2036 (Abschnitt 10) für die frist- und normenkonforme Sicherstellung der dauerhaften Betriebsbereitschaft und des sachgerechten Betriebs der Heizungsanlage. Dazu gehören insbesondere die regelmäßige Durchführung der Heizungsprüfung und die Umsetzung aller empfohlenen Optimierungsmaßnahmen innerhalb von 12 Monaten nach Prüfungsabschluss, die systematische energetische Bewertung und Kontrolle der Anlage sowie die Transparenz über Energieverbräuche, Betriebskosten und CO₂-Emissionen. Sämtliche Prüfergebnisse und Maßnahmen sind revisionssicher zu dokumentieren; festgestellte Abweichungen sind unverzüglich gemäß den festgelegten Eskalationswegen zu beheben. Dieses Dokument legt Vorgaben für die Planung, den Betrieb, die Bedienung, die Überwachung, die energetische Bewertung, die Heizungsprüfung und Optimierung sowie für die Nachweis- und Berichtspflichten dieser Anlagen fest. Erfasst sind alle wesentlichen Komponenten der Wärmeversorgung (Wärmeerzeuger wie Heizkessel oder Fernwärmeübergabestation, Speicher und Trinkwassererwärmer, Komponenten der Wärmeverteilung wie Pumpen, Ventile und Rohrnetze, Wärmeübergabestellen zu Heizflächen, Mess- und Regeltechnik einschließlich Gebäudeautomations-/Energiemanagementsystemen). Ziele des Dokuments sind die Sicherstellung der Rechtskonformität, eines energieeffizienten und zuverlässigen Anlagenbetriebs, die Schaffung der Nachweise sowie eine revisionssichere Dokumentation aller relevanten Maßnahmen.

Effizienter Betrieb von Wärmeversorgungsnetzen

Rechts- und Normenmatrix

Es sind die zentralen gesetzlichen und normativen Vorgaben aufgeführt, die die Betreiberpflichten für Wärmeversorgungsanlagen begründen. Dabei werden die maßgeblichen Paragraphen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der VDI 2036 (Abschnitt 10) den jeweiligen Pflichteninhalten und Anwendungsbereichen zugeordnet.

Zuordnung der Pflichten zum Regelwerk (Auszug)

Regelwerk

KL

Betreiberpflicht (Kurzfassung)

Anwendungsbereich

GEG

KL1

Betriebsbereites Vorhalten und bestimmungsgemäßes Nutzen energieeinsparender Einrichtungen

Heizung / Kühlung / Raumluft / WW

GEG

KL1

Sachgerechtes Bedienen und Betreiben der Anlagen

Heizung / Kühlung / Raumluft / WW

GEG

KL1

Durchführung von Heizungsprüfungen und Optimierungen an wassergeführten Heizungsanlagen (ohne Wärmepumpen) in Gebäuden ≥ 6 Einheiten bis zu den gesetzl. Fristen

Wassergeführte Heizungsanlagen

GEG

KL1

Umsetzung der im Rahmen der Heizungsprüfung ermittelten Optimierungsmaßnahmen binnen 1 Jahr nach Prüfungsabschluss

Wassergeführte Heizungsanlagen

VDI 2036

KL2

Energetische Bewertung der Heizungsanlage einschließlich aller Teilkomponenten

Erzeugung, Verteilung, Übergabe, Regelung

VDI 2036

KL2

Betriebskontrollen während der Heizperiode (Soll-/Ist-Vergleich, Regel- und Hydraulikprüfungen, Trendanalysen)

Heizperiode

VDI 2036

KL2

Ermittlung und Transparenz von Wärmeverbräuchen (Heizung/Trinkwasser), Kosten und CO₂-Emissionen

Monitoring und Reporting

Systemabgrenzung und Begrifflichkeiten

Wärmeversorgungsanlage (KG 420): Unter diesem Begriff werden alle fest installierten Komponenten der Wärmeversorgung eines Gebäudes zusammengefasst. Dazu gehören Wärmeerzeuger (z.B. Heizkessel, Fernwärme-Übergabestation, BHKW), Speicher und Trinkwassererwärmer, Einrichtungen der Wärmeverteilung (Pumpen, Ventile, Rohrleitungen), Wärmeübergabestellen zu den Verbrauchern (Heizkörper, Fußbodenheizung, Luftheizregister), Mess- und Sensortechnik sowie Regelungs- und Automationssysteme einschließlich Gebäudeautomations- bzw. Energiemanagement-System (GA/EMS).

Heizungsprüfung im Sinne von GEG § 60b: Dies bezeichnet die vorgeschriebene Inspektion und Optimierung einer wassergeführten Heizungsanlage (ausgenommen Wärmepumpen) in Gebäuden mit mindestens sechs Nutzungseinheiten. Die Prüfung umfasst hydraulische, thermische und regelungstechnische Kontrollen aller relevanten Komponenten. Die Fristen für Erst- und Folgeprüfungen richten sich nach dem Anlagenalter entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Energetische Bewertung (VDI 2036 Abschnitt 10): Eine ganzheitliche Analyse der Heizungsanlage hinsichtlich Funktion und Effizienz aller Teilanlagen. Ziel ist es, Fehlanpassungen, überhöhte Vorlauftemperaturen, ungünstige Schaltprogramme oder sonstige Ineffizienzen zu identifizieren. Die Bewertung umfasst Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Übergabe und Regelungssysteme und bildet die Grundlage für Optimierungsmaßnahmen

Rollen, Verantwortlichkeiten, Qualifikation (RACI)

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden klar zwischen den beteiligten Akteuren aufgeteilt. Tabelle 2 zeigt eine RACI-Matrix, in der die Zuständigkeiten dargestellt sind. Dabei steht A (Accountable) für die rechenschaftspflichtige Stelle, R (Responsible) für die ausübende Stelle und C (Consulted) für beratende Rolle.

Verantwortlichkeitsmatrix (RACI) - A = verantwortlich (Accountable), R = ausführend (Responsible), C = beratend (Consulted).

Aufgabe / Pflichtfeld

Betreiber

Anlagen- betreuer

Fachunternehmen / Sachkundige

GA/EMS

FM/CAFM

GEG-konformer Anlagenbetrieb (§§ 58/59)

A

R

C

C

C

Heizungsprüfung und Optimierung (§ 60b)

A

R

R

C

C

VDI 2036 – Bewertung / Kontrollen / Reporting

A

R

R

R

R

Datenmanagement / CO₂-Bilanz (VDI 2036 Abs. 10)

A

C

C

R

R

Schulung und Unterweisung (§ 59)

A

R

C

C

C

GEG § 58 – Betriebsbereites Erhalten & bestimmungsgemäßer Gebrauch

Nach § 58 GEG sind alle energiebedarfssenkenden Einrichtungen der Heizungsanlage betriebsbereit vorzuhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. Dazu gehören zum Beispiel Zeit- und Bedarfsschaltungen, Witterungs- und Außentemperaturführungen, Nachtabsenkung, hocheffiziente Pumpen, der hydraulische Abgleich sowie die Dämmung von Speicher- und Leitungsanlagen. Es ist ein Wartungs- und Inspektionsplan zu erstellen, der alle relevanten Sollwerte (Temperaturen, ΔT-Vorgaben, Durchflussraten, Laufzeiten) enthält und deren Einhaltung dokumentiert überprüft. Darüber hinaus muss ein Ersatzteil- und Verschleißmanagement für kritische Komponenten etabliert sein, um eine dauerhafte Verfügbarkeit der Anlage sicherzustellen.

Pflichten (Auszug):

  • Energiebedarfssenkende Einrichtungen (z. B. Zeitprogramme, Witterungsabhängigkeit, Nachtabsenkung, Hocheffizienzpumpen, hydraulischer Abgleich, Dämmung) müssen funktionsfähig bereitgehalten und bestimmungsgemäß genutzt werden.

  • Ein Wartungs- und Inspektionsplan ist zu führen, der alle relevanten Sollwerte (Temperaturen, ΔT, Durchfluss, Betriebszeiten) festlegt und deren Einhaltung dokumentiert.

  • Ein systematisches Ersatzteil- und Verschleißmanagement für Verfügbarkeits- und Sicherheitskomponenten der Anlage ist einzurichten.

Nachweisset (§ 58 GEG)

Einrichtung

Sollzustand / Nachweis

Intervall

Nachweis-/ Dokumentationsform

Steuerungsprogramme

Dokumentierte Zeitprogramme / Lastprofile, wirksam getestet

halbjährlich

Export GA / Prüfprotokoll

Pumpen / Δp-Regelung

Förderkennlinie im Sollbereich, EEI-Wert in Ordnung

jährlich

Messblatt

Dämmung / Verteilung

Visuelle Prüfung, stichprobenhafte Wärmebildanalysen

jährlich

Fotodokumentation / IR-Protokoll

GEG § 59 – Sachgerechtes Bedienen

§ 59 GEG verlangt einen sachgerechten Betrieb der Anlage durch fachkundiges Personal. Dazu sind alle Betriebsabläufe in einer Betriebsanweisung festzuhalten. Diese enthält Sollwerte, Schaltzeiten, Freigabekriterien und Grenzwerte für die verschiedenen Betriebszustände (Normalbetrieb, reduzierter Betrieb, Stillstand). Des Weiteren müssen Bedien- und Wartungsjournale geführt und das Personal regelmäßig unterwiesen werden. Außerdem sind Verfahren für den Umgang mit Abweichungen oder Störfällen zu definieren, einschließlich klarer Eskalationsstufen bei Grenzwertüberschreitungen oder Anlagenstörungen.

Pflichten (Auszug):

  • Betriebsanweisungen erstellen, die Sollwerte, Zeitprogramme, Freigabekriterien und Grenzwerte für alle Betriebszustände festlegen.

  • Bedienungs- und Wartungspersonal schulen (einschließlich der Vergabe von Zugangsrechten in der Gebäudeautomation) und Schalt-/Wartungsjournale führen.

  • Prozesse für Abweichungen und Störfälle implementieren, mit klaren Eskalationsstufen für notwendige Meldungen und Gegenmaßnahmen.

Bedienorganisation

Element

Inhalt

Nachweis

Betriebsanweisung

Sollwerte, Schaltzeiten, Freigaben, Grenzwerte

Versioniertes Dokument

Schulung / Unterweisung

Erstunterweisung + jährliche Wiederholung

Teilnehmerliste / Schulungserfolg

Schalt- und Wartungsjournal

Aufzeichnungen zu Schaltvorgängen, Abweichungen, Maßnahmen

GA/CAFM-Logbuch (Export)

GEG § 60b – Heizungsprüfung & Optimierung (wassergeführt, ≥ 6 Nutzungs­einheiten)

§ 60b GEG verpflichtet zur Durchführung einer Heizungsprüfung (inklusive Optimierung) für wassergeführte Heizungsanlagen (ohne Wärmepumpen) in Gebäuden mit mindestens sechs Nutzungseinheiten. Die Fristen für Erst- und Folgetermin richten sich nach dem Alter der Anlage. Ziel der Heizungsprüfung ist die Erfassung des aktuellen Zustands und die Identifikation von Effizienzpotenzialen.

Umfang der Heizungsprüfung (Beispiel):

  • Überprüfung von Hydraulik und Regelung (z. B. Volumenströme, Differenzdrücke, Pumpenkennlinien).

  • Kontrolle der Vor-/Rücklauftemperaturen und Temperaturspreizungen.

  • Funktionsprüfung von Nachtabsenkung und Bedarfsschaltungen.

  • Überprüfung der Betriebszeiten und Zeitprogramme.

  • Zustandsbewertung der Anlagendämmung.

  • Messung der Pumpen-Effizienz (EEI).

Prozess Heizungsprüfung (§ 60b Abs. 1 GEG)

Schritt

Inhalt

Verantwortlich

Ergebnis

Vorbereitung

Stammdaten erfassen, GA-Datenexport, Prüfchecklisten erstellen

Anlagenverantwortlicher

Prüfplan

Vor-Ort-Prüfung

Kontrolle Hydraulik, Regelung, Wärmeerzeuger, Übergabe

Externer Sachkundiger

Prüfprotokoll

Optimierungskonzept

Maßnahmenliste mit Einsparpotenzialen, Prioritäten, Kosten/Nutzen

Fachunternehmen

Konzeptbericht

Terminierung

Festlegen und Überwachen der Umsetzungsfristen

Betreiber

Zeitplan / Terminliste

Energetische Bewertung (VDI 2036 Abs. 10, Punkt 3)

Die energetische Bewertung beinhaltet eine Funktions- und Effizienzprüfung aller Teilanlagen der Heizungsanlage. Untersucht werden z. B. Wirkungsgrad und Teillastverhalten der Wärmeerzeuger, die Bereitung des Trinkwarmwassers (bei entsprechenden Anlagen), die Vor-/Rücklauftemperaturspreizung, Dämmqualität der Verteilung sowie die Regelungsstrategien (Kennlinien, Absenkphasen, Raumtemperaturen). Abweichungen von Sollwerten, unvorteilhafte Einstellungen oder unnötig hohe Vorlauftemperaturen werden identifiziert.

Bewertungsraster (Auszug, VDI 2036)

Teilanlage

Prüfinhalte

Bewertungsmaßstab

Ergebnis

Wärmeerzeuger

Wirkungsgrad, Teillast, TWW-Bereitung

Herstellerdaten, Referenzwerte

Befund / Effizienzkennzahlen

Verteilung

ΔT, Δp, Dämmung

Sollwerte (z.B. VDI-Empfehlungen)

Maßnahmenvorschläge

Regelung

Kennlinien, Absenkung, Raumtemperaturen

Komfort- und Energieanforderungen

Anpassungsempfehlungen

Betriebskontrollen in der Heizperiode (VDI 2036 Abs. 10, Abs. 4–9)

Während der Heizperiode sind relevante Betriebsgrößen fortlaufend zu kontrollieren. Beispielsweise sollten Vor- und Rücklauftemperaturen, Differenzdrücke, Volumenströme, Pumpenlaufzeiten (EEI) und Raumtemperaturen mittels Gebäudeautomation aufgezeichnet und mit den Inbetriebnahmewerten oder projektspezifischen Sollwerten verglichen werden. Eine Trendanalyse deckt frühzeitig Abweichungen oder Störfälle auf. Alle erkannten Abweichungen sind zu analysieren und zu korrigieren.

Kontrollplan Heizperiode

Parameter

Datenquelle

Zielwert

Toleranz

Überprüfungs-Intervall

Vor-/Rücklauftemperatur

GA-Trenddaten

projektspezifisch

± x K

täglich / wöchentlicher Review

Pumpen-EEI / Laufzeit

GA/Messung

EEI-Grenzwert

monatlich

Steuerungsprogramme

GA-Protokolle

Gemäß Betriebsanweisung

vierteljährlich

Verbrauch, Kosten, CO₂-Emissionen (VDI 2036 Abs. 10, Abs. 10)

Mindestens ein Abrechnungszeitraum nach Inbetriebnahme sind die Wärmeverbräuche für Heizung und Trinkwasser, die Energiekosten sowie die CO₂-Emissionen zu ermitteln. Dabei müssen verwendete Emissions- und Primärenergiefaktoren transparent dokumentiert werden. Die Kennzahlen (z.B. Energieverbrauch in kWh/m²a, jährliche Kosten, CO₂-Emissionen) sind in einem Energiebericht zusammenzufassen, der z.B. als Anlage im Quartals- oder Jahresbericht geführt wird.

Reporting-Gerüst (VDI 2036, Abs. 10)

Kennzahl

Einheit

Datenquelle

Erläuterung

Wärmeverbrauch Heizung/TWW

kWh/m²a

Heizungszähler / GA

klimabereinigt (Normaljahr)

Energiekosten Heizung/TWW

€/a, €/m²

Energiebilanz / Abrechnung

Aufschlüsselung nach Preis/Menge

CO₂-Emissionen

t CO₂/a

Emissionsfaktoren / Versorger

Ausweis nach Scope-Definition

Datenmanagement, Dokumentation, CAFM/GA-Integration

Alle relevanten Betriebsdaten sind zentral zu erfassen. Temperaturen, Volumenströme, Betriebsstunden und Zählerstände sollen über das Gebäudeautomations- oder Energiemanagementsystem (GA/EMS) verfügbar gemacht werden. Schnittstellen zum CAFM-System gewährleisten, dass Prüfberichte, Protokolle, Fristen und Nachweise revisionssicher abgelegt werden können. Folgende Nachweispflichten sind zu beachten: Prüf- und Wartungsprotokolle, Optimierungsberichte, Energie- und CO₂-Berichte, Schulungs- und Betriebsjournale sowie Änderungs- und Abnahmeunterlagen müssen vollständig dokumentiert und aufbewahrt werden.

Pflichten

  • Zentrale Erfassung und Archivierung aller Mess- und Betriebsdaten (Temperaturen, Volumenströme, Laufzeiten, Zählerstände) über GA/EMS mit Schnittstellen zum CAFM/Wartungsmanagement.

  • Vollständige Dokumentation aller Prüf-, Wartungs- und Optimierungsprotokolle sowie der Energie- und CO₂-Berichte, Schulungsunterlagen und Bedienjournale.

Nachweismatrix

Dokument

Rechts-/Normgrundlage

Frist / Aufbewahrung

Protokoll Heizungsprüfung/Optimierung

GEG § 60b

Aufbewahrung bis zur nächsten fälligen Prüfung

Energetische Bewertung & Kontrollen

VDI 2036 Abschnitt 10 Abs. 3–9

jährlich / Protokollierung während jeder Heizperiode

Verbrauchs-/Kosten-/CO₂-Report

VDI 2036 Abschnitt 10 Abs. 10

mindestens jährlich ab Erstbetrieb

Bedienungs- und Schulungsjournal

GEG § 59

laufend (aktuelles Journal führen)

KPI-System und Berichtswesen

Ein KPI-gesteuertes Berichtswesen unterstützt die Überwachung der Betreiberpflichten. Tabelle 10 zeigt beispielhafte Kennzahlen, Zielwerte, Berichtsintervalle, Datenquellen und Maßnahmen bei Abweichungen. Typische Kennzahlen sind z.B. die fristgerechte Abschlussquote der Heizungsprüfung, die Umsetzungsrate der Optimierungsmaßnahmen, die Stabilität der Temperaturspreizung im Betrieb sowie die Pumpen-EEI-Werte. Werden Sollwerte nicht erreicht, sind die definierten Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

KPI-Übersicht

KPI

Zielwert

Intervall

Datenquelle

Maßnahme bei Abweichung

Heizungsprüfung abgeschlossen (§60b)

100 % fristgerecht

gemäß gesetzl. Fristen / Plan

CAFM

Eskalation an Management

Optimierungsumsetzung (§60b Abs.5)

100 % ≤ 12 Monate

monatlich

Maßnahmenliste

Priorisierung / Budgetfreigabe

ΔT-Stabilität in Heizperiode

im Soll-Bereich

monatlich

GA-Trenddaten

Hydraulik-/Regelanpassung

Pumpen-EEI-Konformität

100 % gemäß Grenzwert

quartalsweise

Messungen / GA

Austausch / Parametrierung

Energieverbrauch Heizung+TWW (kWh/m²)

≤ festgelegter Zielpfad

quartalsweise

Energiebericht

Aktualisierung des Maßnahmenplans

Jahres- und Fristenplan (Gerüst)

Für die Steuerung der regelmäßigen Pflichten wird ein Jahres- und Fristenplan erstellt. Tabelle 11 gibt einen beispielhaften Überblick über typische Aktivitäten je Quartal hinsichtlich der GEG-Pflichten, der VDI-Kontrollen, der Reportingpflichten sowie der Schulungs- und Organisationsmaßnahmen.

Jahresplan (Übersicht)

Quartal

GEG-Pflichten

VDI 2036 – Kontrollen

VDI 2036 – Reports

Schulung / Organisation

Q1

Saisonstart-Prüfung (§ 58/59)

Soll/Ist-Vergleich Vor-/Rücklauf, Programme prüfen

Energiebericht (Vorjahr)

Unterweisung des Betriebspersonals

Q2

Heizungsprüfung (§ 60b), falls fällig

ΔT- und Pumpen-Review

Zwischenbericht (Verbrauch/Kosten/CO₂)

Überprüfung Betriebsanweisungen / Automationsrechte

Q3

Umsetzung Optimierungsmaßnahmen (laufend)

Kontrolle Sommerbetrieb / Stillstandsmodi

Fortschrittsbericht Optimierungsmaßnahmen

Planung für Folgejahr

Q4