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Wärmeverteilnetzen

Facility Management: Heiztechnik » Betrieb » Betreiberpflichten » Wärmeverteilnetzen

Wärmeverteilnetze und zugehörigen Einrichtungen

Dieses Dokument beschreibt die Betreiberpflichten bei zentralen Wärmeverteilnetzen und zugehörigen technischen Einrichtungen in Industrie-, Gewerbe- und Mehrfamiliengebäuden und dient als Leitfaden für den Facility Manager sowie für Leistungsverzeichnisse im Rahmen von Ausschreibungen. Es gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Normen und trägt zum energieeffizienten, zuverlässigen und nachhaltigen Betrieb der Heizverteilungsanlagen bei. Grundlage der Anforderungen sind insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG, §60c) und das VDMA-Einheitsblatt 24186-2 „Wartung heiztechnischer Geräte und Anlagen“. Ziel ist es, durch Maßnahmen wie hydraulischen Abgleich, regelmäßige Wartung und umfassende Dokumentation die Betriebssicherheit und den Nutzerkomfort zu maximieren.

Die konsequente Umsetzung der Betreiberpflichten für Wärmeverteilnetze und zugehörige Einrichtungen gewährleistet einen sicheren, effizienten und gesetzeskonformen Betrieb der Heizungsverteilsysteme. Eine sorgfältige Dokumentation aller Prüfungen und Arbeiten schafft Transparenz und stellt auditfähige Nachweise bereit, sodass sowohl behördliche als auch vertragliche Anforderungen jederzeit erfüllt werden können.

Regulatorische und normative Grundlagen

Die Betreiberpflichten leiten sich aus gesetzlichen Vorgaben und technischen Normen ab. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in §60c Abs. 1 vor, dass Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in neu errichteten oder wesentlichen Veränderungen an Gebäuden mit mindestens sechs selbstständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abgeglichen werden müssen. Ergänzend regelt das VDMA-Einheitsblatt 24186-2 die erforderlichen Wartungsleistungen für heiztechnische Geräte und Anlagen.

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die relevanten Regelwerke mit ihren Klassifizierungen (KL), den maßgeblichen Abschnitten und den beschriebenen Verpflichtungen.

Kategorie

Vorschrift

KL

Abschnitt

Verpflichtung

Anlagenteil

Bundesgesetz

GEG

KL1

§ 60c Abs.1

Hydraulischer Abgleich von Heizungssystemen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden ≥ 6 Einheiten

422 Wärmeverteilnetze

VDMA-Richtlinie

VDMA 24186-2

KL3

1

Regelmäßige Wartung von heiztechnischen Anlagen und Geräten

422.60–422.84 Komponenten

Betreiberpflichten nach GEG § 60c Abs. 1 – Hydraulischer Abgleich

In Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten oder sonstigen selbstständigen Einheiten muss nach GEG § 60c Abs. 1 nach der Inbetriebnahme des wassergeführten Heizsystems ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass jeder Heizkreis entsprechend seinem tatsächlichen Wärmebedarf mit der korrekten Wassermenge versorgt wird. Durch diese Maßnahme werden gleichmäßige Raumtemperaturen erreicht, unnötige Energieverluste minimiert und die Effizienz des Gesamtsystems erhöht. Der hydraulische Abgleich ist somit eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Optimierung des Wärmebedarfs und zur Reduzierung des Energieverbrauchs.

In der Praxis bedeutet dies, dass nach Inbetriebnahme alle Heizkreise vermessen und die voreinstellbaren Rücklauffenster (Strangregulierventile) entsprechend dem ermittelten Wärmebedarf eingestellt werden. Die resultierenden Fördermengen sind mittels Messgeräten zu überprüfen und bei Abweichungen nachzujustieren. Sämtliche Einstellungen und Messergebnisse sind in einem Abgleichprotokoll zu dokumentieren, einschließlich Ventileinstellungen und Strangdiagrammen. Diese Unterlagen werden in das Betriebs- oder Wartungsbuch (z.B. CAFM-System) aufgenommen, um jederzeit die Nachvollziehbarkeit und Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen.

Betreiberpflichten für Wärmespeichereinheiten (VDMA 24186-2)

Thermische Speicher (z.B. Heißwasserspeicher oder Pufferspeicher) sind regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Dazu gehören die Kontrolle der Isolierung auf Beschädigungen sowie die Prüfung des Speicherbehälters auf Korrosion oder Undichtigkeiten. Die Wärmeübertragerflächen (sofern vorhanden) und das Speicherinnenvolumen sind auf Ablagerungen und Verschmutzungen zu inspizieren und bei Bedarf zu reinigen oder abzuschlammen. Weiterhin müssen sicherheitstechnische Komponenten wie Temperatursensoren, Überdruckventile oder Füllstandsindikatoren auf korrekte Funktion hin überprüft werden. Die Wartungsintervalle für Wärmespeicher orientieren sich in der Regel an den Herstellerangaben, üblicherweise erfolgt eine umfassende Inspektion einmal jährlich.

Betreiberpflichten für Druckgeräte (VDMA 24186-2)

Druckerhöhungs- und Druckminderungsanlagen sowie Druckbehälter müssen sicherheitstechnisch einwandfrei betrieben werden. Hierzu gehört die kontinuierliche Überwachung der eingestellten Systemdrücke sowie die Kontrolle auf Druckstabilität und Leckagen. Sicherheitsventile und Membranausdehnungsgefäße sind regelmäßig auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen; der Vordruck der Ausdehnungsgefäße ist dabei gegebenenfalls zu justieren. Fallen Druckgeräte aufgrund ihrer Bauart oder ihres Betriebs unter die Druckgeräterichtlinie (bzw. BetrSichV), sind wiederkehrende Prüfungen durch einen zugelassenen Sachverständigen durchzuführen. Alle Prüfergebnisse und Druckeinstellungen sind zu dokumentieren und im Wartungsnachweis zu erfassen.

Betreiberpflichten für Umwälzpumpen (VDMA 24186-2)

Zentrale Umwälzpumpen der Heizkreise sind regelmäßig zu inspizieren und zu warten. Dabei werden Förderleistung, Förderhöhe und Laufruhe der Pumpe kontrolliert, um eine korrekte Funktion sicherzustellen. Auch Geräusch- und Schwingungsmessungen dienen der Früherkennung von Lagerabnutzung oder Unwuchten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Energieeffizienz: Drehzahlregelbare Umwälzpumpen sind so einzustellen, dass sie dem aktuellen Heizbedarf entsprechen und den Stromverbrauch minimieren. Antriebsriemen, Lager und Dichtungen sind bei Wartungsarbeiten auf Verschleiß zu prüfen und bei Bedarf zu schmieren beziehungsweise auszutauschen. Bei Bedarf sollten die Pumpeneinheiten gereinigt werden, um störende Ablagerungen zu entfernen und die Lebensdauer zu erhöhen.

Betreiberpflichten für Ventile und Regelarmaturen (VDMA 24186-2)

Absperrventile, Abgleichventile und Regelventile müssen sorgfältig instand gehalten werden, da sie für den hydraulischen Betrieb der Anlage entscheidend sind. Es sind regelmäßige Sichtkontrollen auf Undichtigkeiten, Korrosion oder Beschädigungen durchzuführen. Ventile, die in den hydraulischen Abgleich einbezogen werden, müssen präzise eingestellt werden. Spindeln und Dichtungen sind bei Wartungsarbeiten gegebenenfalls zu schmieren und auf Funktion zu prüfen. Defekte oder verkeilte Armaturen sind umgehend instand zu setzen oder auszutauschen, um die Funktionssicherheit des Systems zu gewährleisten.

Betreiberpflichten für Schmutzfänger (VDMA 24186-2 )

Schmutzfänger bzw. Schmutzabscheider halten Partikel im Heizungswasser zurück und schützen damit die Anlagentechnik vor Ablagerungen. Sie sind daher in kurzen, festgelegten Intervallen zu reinigen. Während der Heizperiode empfiehlt sich eine vierteljährliche Kontrolle: Die Sieb- oder Filtereinsätze werden entnommen, und angesammelter Schmutz wird entfernt. Alle Reinigungsmaßnahmen und aufgesammelten Ablagerungen sind in den Wartungsprotokollen zu dokumentieren. Durch diese Pflege wird eine hohe Wasserqualität erhalten und der störungsfreie Betrieb von Pumpen und Wärmetauschern sichergestellt.

Betreiberpflichten für Rohrleitungsanlagen in Übergabestationen (VDMA 24186-2)

Die Rohrleitungen in Heizungs-Übergabestationen sind auf Dichtheit und mechanische Unversehrtheit zu prüfen. Sichtprüfungen sowie gegebenenfalls Drucktests an Haupt- und Abgangsleitungen decken Leckagen oder Korrosionsschäden auf. Beschädigte Rohrabschnitte sind zeitnah instand zu setzen oder auszutauschen. Die Rohrdämmung wird auf Vollständigkeit und Beschädigungen hin überprüft, um Wärmeverluste zu minimieren. Änderungen oder Reparaturen an der Rohrleitungsführung werden mit Datum dokumentiert und entsprechende Prüfprotokolle im Systemablagearchiv abgelegt.

Organisatorische und Dokumentationsanforderungen

Alle Wartungs-, Inspektions- und Abgleichmaßnahmen sind gründlich zu dokumentieren. Moderne CAFM- (Computer Aided Facility Management) oder CMMS-Systeme (Computerized Maintenance Management System) ermöglichen die zentrale Erfassung von Wartungsberichten, Prüfprotokollen und Messwerten. Dazu gehören z. B. Wartungsberichte für Wärmespeicher, Serviceprotokolle für Pumpen, Einstell- und Reinigungsberichte für Armaturen und Schmutzfänger, Abgleichprotokolle sowie Prüfbescheinigungen für Druckgeräte und Rohrleitungen. Eine strukturierte Dokumentation ist nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten wichtig, sondern auch für Audits und Zertifizierungen (beispielsweise nach ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 45001) unerlässlich.

Tabelle 2 gibt einen Überblick über typische Wartungsintervalle, die zuständigen Parteien und die erforderlichen Dokumentationsformen für die jeweiligen Anlagenkomponenten.

Systemkomponente

Häufigkeit

Verantwortlich

Dokumentationsform

Hydraulischer Abgleich

Nach Installation

Auftragnehmer/Betreiber

Abgleichprotokoll

Wärmespeicher

Jährlich

FM-Dienstleister

Wartungsbericht

Druckgeräte

Gesetzlich / Jährlich

Sachverständiger

Prüfbescheinigung

Umwälzpumpen

Halbjährlich

Haustechniker

Serviceprotokoll

Armaturen (Ventile)

Jährlich

Haustechniker

Einstellbericht

Schmutzfänger

Vierteljährlich

FM-Dienstleister

Reinigungsnachweis

Rohrleitungen

Jährlich

FM-Dienstleister

Prüfprotokoll