Freistehende Kamine
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Freistehende Kamine
Dieses Dokumentenverzeichnis listet die im Facility Management notwendigen technischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Nachweise für freistehende Schornsteine in Gebäuden und Anlagen aller Art auf. Die aufgeführten Unterlagen belegen, dass die Abgasanlagen über ihren gesamten Lebenszyklus – von Planung und Ausführung über Abnahme bis Betrieb und Überwachung – den geltenden Vorgaben entsprechen. Grundlage sind dabei insbesondere die EU-Bauproduktenverordnungen (EU) Nr. 305/2011 und (EU) Nr. 2024/3110, die KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung), die 1. BImSchV sowie die jeweiligen Landesbauordnungen (z. B. HBauO) mit ihren Anforderungen an Standsicherheit und Brandschutz. Diese Dokumentation stellt sicher, dass Abgasanlagen sicher betrieben und regelmäßig geprüft werden und sowohl baurechtlich als auch immissionsschutzrechtlich konform geführt sind.
Freistehende Kamine im Heiztechnik-Management
- Dokumentenübersicht
- Prüfbescheinigung über Messergebnisse
- Prüfprotokoll – Feuerstätten für flüssige Brennstoffe
- Prüfprotokoll – Gasbefeuerte Feuerstätten
- Europäische Technische Bewertung
- Bewertungsdokument – Europäische Bauprodukte (EAD)
- Kehr- und Überprüfungsnachweis
- Verwendbarkeitsnachweis
- Produktinformation (Abgasanlagen)
- Zustandsüberwachungsbericht
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
- Nachweis der Verwendbarkeit
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
- Nachweise zur Produktkonformität
- Leistungserklärung
- Konformitätserklärung
- Betriebs- und Kehrnachweise
- Kehrbuch
- Nachweis über Kehr
- Arbeitssicherheits- und Montageunterlagen
Leistungskonstanz-Zertifikat
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungskonstanz-Zertifikat gemäß EU-BauPVO |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der gleichbleibenden Leistungseigenschaften von Bauprodukten (z. B. Abgasanlagenkomponenten) gemäß EU-Vorgaben. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011, EU 2024/3110. |
| Schlüsselelemente | - Produktidentifikation und Typprüfung |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument bei CE-gekennzeichneten Bauprodukten; Voraussetzung für das Inverkehrbringen in der EU. |
Erläuterung
Das Leistungskonstanz-Zertifikat (auch „Bescheinigung der Werkseigenen Produktionskontrolle“) bestätigt, dass die Schornsteinbauteile einer zertifizierten werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) unterliegen und die deklarierten Leistungsmerkmale dauerhaft erfüllen. Es enthält Angaben zur Produktidentifikation, den Prüfergebnissen aus der Typprüfung sowie die Daten von Hersteller, Produktionsstätte und der zertifizierenden Stelle. Wichtige Merkmale wie Temperaturbeständigkeit, Druckdichtheit und Korrosionsschutz sind dort aufgeführt. Dieser Nachweis ist verbindlich für alle CE-gekennzeichneten Komponenten einer Abgasanlage (z. B. Rohre, Formstücke), da er die Grundlage für die CE-Kennzeichnung bildet und für das Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt benötigt wird. Ohne ein gültiges Leistungskonstanz-Zertifikat darf das Produkt nicht vermarktet oder eingebaut werden.
Prüfbescheinigung über Messergebnisse (Abgas- und Anlagenprüfung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbescheinigung über Abgas- und Anlagenmessung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und Funktionsfähigkeit der Abgasanlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | KÜO, 1. BImSchV. |
| Schlüsselelemente | - Messergebnisse (CO, NOx, Abgastemperatur, Rußzahl) |
| Verantwortlich | Bezirksschornsteinfeger / Prüforganisation |
| Praxis-Hinweise | Regelmäßig durchzuführen; Prüfintervall abhängig vom Brennstoff und der Feuerungsleistung. |
Erläuterung
Diese Prüfbescheinigung dokumentiert die Messergebnisse der Abgasuntersuchung und den Zustand der Abgasanlage. Sie wird in der Regel vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger nach den Vorgaben der KÜO erstellt. Typische Messwerte sind unverbrannter Kohlenmonoxid-Gehalt (CO), Stickoxide (NOx), Abgastemperatur und Rußzahl (bei Ölbrennern). Neben den Messwerten enthält die Bescheinigung eine Einschätzung des Anlagenzustands sowie Datum, Prüfer und Unterschrift. Sie dient dem Betreiber und den Behörden als offizieller Nachweis, dass die Anlage die gesetzlich vorgegebenen Emissionsgrenzwerte einhält. Diese Bescheinigung ist Grundlage für behördliche Kontrollen, Genehmigungsverfahren und Umwelt-Audits. Liegen Messergebnisse außerhalb der Grenzwerte, müssen umgehend Maßnahmen zur Fehlerbehebung ergriffen werden.
Prüfprotokoll – Feuerstätten für flüssige Brennstoffe
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll für flüssige Brennstoffe |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die Ergebnisse von Dichtheits-, Abgas- und Funktionsprüfungen an Ölbrennern und Schornsteinen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | KÜO, 1. BImSchV, HBauO. |
| Schlüsselelemente | - Messergebnisse und Bewertungen |
| Verantwortlich | Bezirksschornsteinfeger |
| Praxis-Hinweise | Dient der Betriebsüberwachung; Mängel müssen gemäß KÜO innerhalb der gesetzten Frist behoben werden. |
Erläuterung
Dieses Prüfprotokoll ist Teil der Feuerstättenschau für Anlagen mit flüssigen Brennstoffen (z. B. Heizöl). Es wird in der Betreiberakte geführt und enthält die Ergebnisse von Dichtheitsprüfungen, Abgasuntersuchungen und weiteren Funktionstests. Typische Eintragungen sind der verwendete Brennstofftyp, Düsendruck des Öl-Brenners und der Abgasverlust (Wirkungsgrad). Der Schornsteinfeger bewertet die Messergebnisse und notiert eventuelle Mängel sowie vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen (z. B. Düsentausch oder Leckagebeseitigung). Damit können Verbrennungseffizienz und Sicherheit der Anlage beurteilt werden. Erkennt der Prüfer Abweichungen vom ordnungsgemäßen Zustand, muss der Betreiber diese innerhalb der in der KÜO gesetzten Fristen beseitigen und ggf. eine Nachprüfung veranlassen.
Prüfprotokoll – Gasbefeuerte Feuerstätten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll für Gasfeuerstätten |
| Zweck & Geltungsbereich | Überprüfung der Abgasführung, Verbrennungsluftzufuhr und Betriebssicherheit gasbetriebener Feuerstätten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | KÜO, 1. BImSchV. |
| Schlüsselelemente | - Abgasmesswerte, CO-Gehalt, Abgasverlust |
| Verantwortlich | Bezirksschornsteinfeger / Fachinstallateur |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der wiederkehrenden Anlagenüberwachung; Nachweis für Energieeffizienz und Umweltschutz. |
Erläuterung
Dieses Prüfprotokoll dokumentiert die Sicherheits- und Funktionstests für gasbefeuerte Feuerstätten. Dabei stehen besonders die Überprüfung der Abgasführung und der Zuluft sicherheitsrelevanter Lüftungen im Vordergrund. Der Prüfer misst unter anderem die Abgaswerte (z. B. CO-Gehalt) und ermittelt den Abgasverlust (ein Maß für den Wärmeverlust über den Schornstein). Zudem wird kontrolliert, ob Abgasleitungen dicht sind und die Raumlüftung ausreichend dimensioniert ist. Abschließend wird der Zustand der Anlage klassifiziert (z. B. „ordnungsgemäß“, „bedingt sicher“, „unsicher“). Das Protokoll dient als Nachweis, dass die Anlage den Anforderungen der KÜO und 1. BImSchV entspricht. Insbesondere die Einhaltung der Mindestluftzufuhr und die Energieeffizienz der Anlage werden dokumentiert. Damit trägt es auch zur ökologischen Betriebssicherheit bei.
Europäische Technische Bewertung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die Leistungseigenschaften von Bauprodukten, für die keine harmonisierte Norm existiert. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011, EU 2024/3110. |
| Schlüsselelemente | - Produktbeschreibung und Anwendungsbereich |
| Verantwortlich | Hersteller / Technische Bewertungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für CE-Kennzeichnung bei Sonderkonstruktionen; muss bei baurechtlichen Genehmigungen vorgelegt werden. |
Erläuterung
Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ist erforderlich, wenn für ein Bauprodukt keine harmonisierte Europäische Norm (hEN) existiert. In diesem Fall erstellt ein Hersteller beim nationalen Technischen Bewertungsorgan einen Antrag; daraufhin wird eine ETA auf Basis eines entsprechenden Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) ausgestellt. Die ETA beschreibt detailliert die wesentlichen Leistungsmerkmale des Produkts und die angewendeten Prüfverfahren. Sie enthält außerdem eine Konformitätserklärung des Herstellers. Mit der ETA kann das Produkt anschließend CE-gekennzeichnet werden, auch wenn es sich um eine Sonderkonstruktion handelt. Damit ersetzt die ETA vergleichbare nationale Zulassungen (beispielsweise eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt) und bildet die Grundlage für baurechtliche Genehmigungen.
Bewertungsdokument – Europäische Bauprodukte (EAD)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Legt Verfahren und Kriterien fest, nach denen eine ETA erstellt wird. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 2024/3110, EU 305/2011. |
| Schlüsselelemente | - Bewertungsverfahren für neue Bauprodukte |
| Verantwortlich | Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA) |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für die Erstellung technischer Bewertungen; relevant für Hersteller und Planer. |
Erläuterung
Ein Bewertungsdokument (EAD) definiert das Regelwerk für die Erstellung einer Europäischen Technischen Bewertung. Es wird von der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA) erarbeitet. Das EAD legt fest, welche Prüfmethoden anzuwenden sind und welche Leistungsmerkmale eines Produkts zu bewerten sind. Dabei bezieht es sich auch auf nationale und europäische Bauvorschriften, um sicherzustellen, dass das Produkt allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für Hersteller und Planer ist das EAD die fachliche Grundlage, auf deren Basis die technische Bewertung (ETA) erstellt wird. Es stellt sicher, dass die Leistungsbewertung von Bauprodukten nach einheitlichen Kriterien erfolgt.
Kehr- und Überprüfungsnachweis (Formularnachweis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Schornsteinfegerarbeiten |
| Zweck & Geltungsbereich | Dient dem Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an Feuerungs- und Abgasanlagen |
| Relevante Regelwerke/Normen | SchfHwG, KÜO §§ 1–15 |
| Schlüsselelemente | - Angaben zu Betreiber, Objekt und Schornsteinzug |
| Verantwortlich | Bezirksschornsteinfeger / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Muss regelmäßig nach den Vorgaben der KÜO erstellt und beim Betreiber aufbewahrt werden. |
Erläuterung
Der Kehr- und Überprüfungsnachweis dokumentiert die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungs- und Überwachungsmaßnahmen. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) sind Feuerungs-, Abgas- und Schornsteinanlagen regelmäßig durch einen befugten Schornsteinfeger zu reinigen, zu überprüfen und auf Emissionsgrenzwerte zu prüfen. Dieses Nachweisdokument enthält u. a. Angaben zum Betreiber, zum Objekt und zum Schornsteinzug sowie zur Art der durchgeführten Tätigkeit (z. B. Kehren, Fegen oder Abgasmessung). Darüber hinaus werden das Datum der Maßnahme sowie die Messergebnisse (z. B. Kohlenmonoxidgehalt, Rußanzahl) festgehalten und der Schornsteinfeger unterschreibt das Formular.
Durch den Kehr- und Überprüfungsnachweis wird gegenüber den Behörden und Versicherern belegt, dass die Anlage betriebssicher ist und die Emissionswerte eingehalten werden. Das Formular muss gemäß KÜO und SchfHwG regelmäßig geführt und mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden. Bei Feuerstättenschauen oder amtlichen Kontrollen dient der Nachweis als Prüfungsunterlage, um die Einhaltung brandschutzrechtlicher und betrieblicher Vorgaben nachzuweisen.
Verwendbarkeitsnachweis (Einzelfallnachweis Bauprodukt)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die bauaufsichtliche Zulassung oder den Einzelnachweis von Bauprodukten für freistehende Schornsteine |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §§ 19–21, MVV TB, DIN 18421 |
| Schlüsselelemente | - Hersteller und Produkttyp |
| Verantwortlich | Hersteller / DIBt / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Vor Baubeginn vorzulegen; dient der Nachweisführung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis stellt sicher, dass nur bauaufsichtlich zugelassene oder geprüfte Produkte in der Schornsteinkonstruktion eingesetzt werden. Er wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder der Bauausführung vorgelegt, insbesondere wenn keine allgemeine Zulassung (abZ) für das Produkt vorliegt. Der Nachweis enthält detaillierte Angaben zum Hersteller, Produkttyp sowie zu Prüfzeugnissen oder allgemeinen Bauartgenehmigungen der verwendeten Bauteile. Ebenfalls enthalten sind Konformitäts- oder Leistungserklärungen nach der Bauproduktenverordnung sowie Angaben zu Materialqualität und Konstruktionsdetails.
Damit ist gegenüber der Bauaufsichtsbehörde belegt, dass beispielsweise das eingesetzte Schornsteinmaterial (etwa ein Edelstahl- oder Mauerwerksschornstein) den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Besonders bei statisch relevanten, freistehenden Schornsteinen ist ein Einzelnachweis oft zwingend erforderlich. Der Verwendbarkeitsnachweis dient als Grundlage der Bauabnahme und wird in der Bauproduktakte abgelegt, um die Übereinstimmung der Planung und Ausführung mit den Zulassungen nachzuweisen.
Produktinformation (Abgasanlagen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produkt- und Systeminformation für Abgasanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibt Aufbau, Werkstoff, Leistungsdaten und Eignung der Abgasanlage |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 1443, DIN EN 1856-1 |
| Schlüsselelemente | - Produktbeschreibung und CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabedokumentation; dient als Grundlage für Wartung und Betrieb. |
Erläuterung
Die Produktinformation liefert alle relevanten technischen Daten der eingesetzten Abgasanlage und ist vom Hersteller bereitzustellen. Dazu gehören die Materialeigenschaften (z. B. Edelstahl, Schamotte) sowie Leistungsparameter wie Abgaswiderstandsklasse (Strömungswiderstand K), zulässige Abgastemperatur (T-Klasse) und Kondensatklasse. Eine CE-Kennzeichnung bzw. Leistungserklärung nach der Bauproduktenverordnung muss vorhanden sein, falls für das Produkt eine harmonisierte Norm gilt.
Außerdem enthält das Dokument Montagehinweise und Betriebsgrenzen, etwa erforderliche Abstände zu brennbaren Bauteilen, Richtlinien zum Einbau sowie Angaben zu zulässigen Brennstoffen und Temperaturbereichen. Diese Informationen sind Teil der Übergabedokumentation und dienen dem Facility Management als Basis für Wartung, Betrieb und Überwachung der Anlage. So wird sichergestellt, dass die Abgasanlage gemäß ihren Spezifikationen betrieben und regelmäßig überprüft wird.
Zustandsüberwachungsbericht (Stahlschornsteine)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zustandsüberwachungsbericht nach DIN EN 1993-3-2/NA |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der regelmäßigen Kontrolle von Standsicherheit und Korrosionszustand |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 1993-3-2/NA, DIN EN 13084-1 |
| Schlüsselelemente | - Prüfdatum, Prüfer, eingesetzte Verfahren |
| Verantwortlich | Sachkundiger / Prüfstelle / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Bei Stahl- und Betonschornsteinen regelmäßig gemäß Instandhaltungsplan durchzuführen. |
Erläuterung
Freistehende Stahlschornsteine müssen regelmäßig technisch geprüft werden, um ihre Standsicherheit zu gewährleisten. Nach DIN EN 1993-3-2 (Stahlbauten) und der Ergänzung DIN EN 1993-3-2/NA wird die Tragfähigkeit der Stahlkonstruktion bewertet, und nach DIN EN 13084-1 wird der Korrosionszustand festgestellt. In diesem Rahmen führt ein sachkundiger Prüfer Sichtkontrollen sowie spezielle Messungen (z. B. Ultraschall, Schall- oder Schwingungsmessungen) durch.
Der Zustandsüberwachungsbericht enthält Angaben zu Prüfdatum, Name des Prüfers und den eingesetzten Prüfverfahren. Er fasst die Ergebnisse zusammen: etwa Rissbildung, Ablösungen, Rost- und Materialzustand oder Auffälligkeiten beim Schwingungsverhalten. Auf Basis der Befunde werden Empfehlungen abgeleitet, etwa Korrosionsschutzanstrich, Schweißreparatur oder Verstärkungsmaßnahmen. Durch diese Berichte wird die langfristige Betriebssicherheit des Schornsteins sichergestellt, insbesondere gegenüber Wind- und Temperaturlasten.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der Verwendbarkeit nicht geregelter Bauprodukte im bauaufsichtlichen Verfahren |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §§ 20–21, DIN 18384 |
| Schlüsselelemente | - Produktbezeichnung und Anwendungsbereich |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüfinstitut |
| Praxis-Hinweise | Voraussetzung für den Einbau von Sonderkonstruktionen; Bestandteil der Bauproduktakte. |
Erläuterung
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ist ein Nachweis über die Verwendbarkeit eines Bauprodukts oder einer Sonderkonstruktion, für die keine harmonisierte Norm vorliegt. Es wird von einer anerkannten Prüfstelle (z. B. Materialprüfanstalt oder DIBt) nach umfangreichen Prüfungen und Bewertungen ausgestellt. In dem Prüfzeugnis sind Produktbezeichnung und Anwendungsbereich definiert sowie die zugrunde liegenden Prüf- und Berechnungsgrundlagen und die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen dokumentiert. Zudem werden die Gültigkeitsdauer des Nachweises und die ausstellende Stelle genannt.
Das Prüfzeugnis bestätigt, dass das geprüfte Produkt oder die Sonderkonstruktion die geforderten bauaufsichtlichen Eigenschaften besitzt (z. B. ausreichende Tragfähigkeit oder Feuerwiderstand). Es ist häufig Voraussetzung für die Genehmigung und den Einbau solcher Sonderbauteile. Das abP wird zusammen mit anderen Unterlagen in der Bauproduktakte abgelegt und muss bei der Bauabnahme sowie späteren Prüfungen durch Behörden vorgelegt werden. Auf diese Weise dient es als zentrale Grundlage für die bauaufsichtliche Abnahme.
Nachweis der Verwendbarkeit (Kombinierte Nachweisführung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Verwendbarkeit (Bauprodukt / Bauart) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die Übereinstimmung der eingesetzten Materialien und Bauarten mit Bauvorschriften |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18380–18381, DIN 18421, HBauO §§ 19–21 |
| Schlüsselelemente | - Auflistung der eingesetzten Bauprodukte |
| Verantwortlich | Hersteller / Fachplaner / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Abnahmeunterlagen; regelmäßig im FM-System zu dokumentieren. |
Erläuterung
Der kombinierte Nachweis der Verwendbarkeit fasst alle relevanten Dokumente und Bauprodukte einer Schornsteinkonstruktion zusammen. Hier werden die verwendeten Materialien und Bauarten systematisch aufgeführt: zum Beispiel Schornsteinsegmente, Dämmmaterialien, Mörtel und Verankerungselemente. Zu jedem Eintrag sind die entsprechenden Nachweise angegeben, etwa CE-Kennzeichnungen, Leistungserklärungen, allgemeine Zulassungen und Prüfzertifikate.
Ziel dieses Dokuments ist eine lückenlose Vollständigkeitsprüfung aller bauaufsichtlich relevanten Komponenten vor der Übergabe. Es bestätigt, dass die tatsächliche Ausführung der Planung und den Bauvorschriften entspricht. Der kombinierte Nachweis wird üblicherweise bei der Bauabnahme oder Betreiberübergabe erstellt und in der Technischen Gebäudeakte des Betreibers abgelegt. So kann der Betreiber im weiteren Betrieb jederzeit nachvollziehen, welche Komponenten zulassungsfähig sind und welche Nachweise vorliegen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung durch das DIBt über die bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten oder Bauarten |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO, DIN 18384, MVV TB |
| Schlüsselelemente | - Produktdaten und Prüfgrundlagen |
| Verantwortlich | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Vor Einbau vorzulegen; im Betrieb mitzuführen und bei Behördenprüfungen bereitzuhalten. |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt und ist ein verbindlicher Nachweis dafür, dass ein Bauprodukt oder eine Bauart den bauaufsichtlichen Anforderungen entspricht. Im Gegensatz zum Prüfzeugnis hat die Zulassung in der Regel bundesweite Gültigkeit und unbegrenzte Laufzeit. In der abZ sind die Produktdaten und die zugrunde liegenden Prüf- bzw. Bewertungsgrundlagen dokumentiert sowie genaue Verwendungsbedingungen festgelegt. Dazu zählen beispielsweise zulässige Anwendungsbereiche, Montage- und Wartungsvorschriften sowie eventuelle Einschränkungen (z. B. maximale Schornsteinhöhe oder erforderliche Verankerungen).
Die Zulassungsnummer (DIBt-Referenz) muss bei der Bauabnahme und späteren Prüfungen als Nachweis vorgelegt werden. Der Betreiber ist verpflichtet, diese Zulassung bereits vor dem Einbau bereitzuhalten und sie während des Betriebs mitzuführen. Sie bildet die Grundlage für Planung, Errichtung und Abnahme, da sie die Übereinstimmung des Produkts mit den bauaufsichtlichen Anforderungen belegt.
Produktdokumentation – Technische Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Produktdokumentation – Bauprodukte |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauproduktrechtlichen Eignung freistehender Schornsteine als Bauprodukt im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011 (01.2_340) |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und technische Spezifikationen |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte nach EU-BauPVO. Grundlage für Planung, Montage und Betriebssicherheit. |
Erläuterung
Die Technische Produktdokumentation enthält detaillierte Angaben zur Bauweise und den technischen Eigenschaften des Schornsteins. Dazu gehören Konstruktionspläne, Materiallisten, statische Berechnungen sowie Angaben zu Wandstärken, Dimensionen und Temperaturklassen. Sie umfasst außerdem Nachweisunterlagen wie Prüfberichte zu Tragfähigkeit, Windlast oder Brandschutzprüfungen sowie die Angaben zur Feuerwiderstandsklasse und zum Korrosionsschutz. Wesentlicher Inhalt sind zudem Bauartgenehmigungen oder CE-Zertifikate, die belegen, dass der Schornstein gemäß harmonisierter europäischer Normen (z. B. DIN EN 1443, EN 1856 für Metall- oder DIN EN 13063 für Beton-Schornsteine) geprüft wurde. Damit dient die Produktdokumentation als Nachweis, dass der Schornstein den Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 (bzw. der neuen Verordnung (EU) 2024/3110) entspricht. Im Facility Management wird sie in der technischen Gebäude- oder Anlagenakte (TGA-Dokumentation) abgelegt und bei Bauanträgen, Abnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen verwendet. Sie liefert den Prüforganen und Betreibern belastbare Informationen über Material- und Montagequalität und ist Basis für die Wartungsplanung und den Nachweis der Bauproduktkonformität.
Leistungserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung nach EU-BauPVO |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Leistungseigenschaften des Bauprodukts entsprechend der Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 und (EU) 2024/3110. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110, DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Herstellerangaben und Produktbezeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller / Bauprodukthersteller |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument gemäß EU-BauPVO für jedes Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung. Bestandteil der Anlagenakte. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung ist eine verpflichtende Herstellererklärung nach der EU-Bauproduktenverordnung. Darin verpflichtet sich der Hersteller, die für den Schornstein relevanten Leistungsmerkmale zu erfüllen. Typische Angaben sind dabei Materialeigenschaften und Einsatzparameter wie Feuerwiderstandsklasse, Windlast- und Dichtigkeitsklasse, Temperaturfestigkeit oder Korrosionsschutz. Außerdem enthält die DoP die Kontaktdaten des Herstellers, die eindeutige Produktbezeichnung sowie eine Identifikationsnummer für dieses Dokument. Weiterhin wird das gewählte System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-Verfahren) aufgeführt. Die Erklärung ist vom Hersteller oder dem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben und nummeriert.
Die Leistungserklärung bescheinigt die EU-weite Verwendbarkeit und gleichbleibende Qualität des Bauprodukts. Für das Facility Management ist sie ein wichtiger Nachweis im Rahmen von Qualitätssicherung und Genehmigungsverfahren. So wird sie z. B. bei Bauanträgen, Abnahmen oder Modernisierungen vorgelegt, um die zugesicherten Eigenschaften des Schornsteins zu bestätigen. Außerdem dient die DoP in der technischen Dokumentation als Nachweis dafür, dass der eingesetzte Schornstein den festgelegten Leistungsanforderungen entspricht und dauerhaft sicher betrieben werden kann.
Konformitätserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass der freistehende Schornstein den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Herstellerinformationen |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis im Rahmen der CE-Kennzeichnung. Grundlage für Inbetriebnahmeprüfung und Betreiberverantwortung. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung ist das schriftliche Dokument, mit dem der Hersteller oder Inverkehrbringer bestätigt, dass der Schornstein allen einschlägigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften und Normen entspricht. In der Erklärung werden Angaben zum Hersteller, zum Produkt (Typ, Seriennummer o. Ä.) sowie den angewendeten EU-Richtlinien und Normen aufgeführt (z. B. EU-Bauproduktenverordnung, ggf. Maschinenrichtlinie für bewegte Anlagenteile). Auch die benannte Stelle (Notified Body) und die Zertifikatsnummer (sofern eine notifizierte Stelle eingeschaltet wurde) sowie die Unterschrift des Verantwortlichen sind enthalten.
Diese Konformitätserklärung ist Voraussetzung für das Anbringen des CE-Zeichens am Schornstein. Im Facility Management wird sie bei der Inbetriebnahmeprüfung und Wartung auf ihre Vollständigkeit geprüft. Sie wird zusammen mit den anderen Bauproduktunterlagen in der Bauproduktakte archiviert. Damit ist jederzeit nachweisbar, dass der Schornstein als CE-gekennzeichnetes Bauprodukt die geforderten Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. Die EG-Konformitätserklärung unterstützt so die Erfüllung der Betreiberpflichten bei Behörden- oder Versicherungsanfragen.
Feuerstättenbescheid
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Feuerstättenbescheid |
| Zweck & Geltungsbereich | Bescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers über die Nutzung und Wartungsintervalle von Feuerstätten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | SchfHwG (02.1_6270) |
| Schlüsselelemente | • Angaben zur Feuerstätte und zum Schornstein |
| Verantwortlich | Bezirksschornsteinfeger / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument nach §14 SchfHwG. Grundlage für Überwachung, Abrechnung und Betreiberpflichten. |
Erläuterung
Der Feuerstättenbescheid ist eine behördliche Anordnung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gemäß § 14 SchfHwG. Er wird in der Regel nach einer Feuerstättenschau erteilt oder bei Neuanlagen bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen neu ausgestellt. Im Bescheid werden alle vorhandenen Feuerstätten (z. B. Heizkessel, Öfen, Kaminanlagen) und die dazugehörigen Schornsteine aufgeführt. Wesentlicher Inhalt sind die festgelegten Kehr- und Überprüfungsintervalle für jede Feuerstätte sowie etwaige brandschutztechnische Auflagen (z. B. bestimmte Brennstoffklassen oder Mindestabstände zu brennbaren Materialien). Der Bescheid trägt Datum und Unterschrift des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters.
Für das Facility Management ist der Feuerstättenbescheid ein zentrales Dokument. Er legt verbindlich fest, wie oft Reinigungs- und Messarbeiten durch den Schornsteinfeger auszuführen sind, und bildet somit die Grundlage für die Wartungsplanung und -organisation. Zudem erfüllt er die gesetzliche Nachweispflicht des Betreibers, dass die vorgeschriebenen Arbeiten durchgeführt werden. In der Praxis dient der Feuerstättenbescheid auch der Abrechnung mit dem Schornsteinfeger und wird zur Vorlage bei Behörden oder Versicherungen aufbewahrt.
Kehrbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Kehrbuch / Kehr- und Überwachungsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der durchgeführten Kehr-, Prüf- und Messarbeiten an Feuerungsanlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | SchfHwG (02.1_6270), KÜO (02.2_6271) |
| Schlüsselelemente | • Angaben zur Anlage und zum Betreiber |
| Verantwortlich | Bezirksschornsteinfeger |
| Praxis-Hinweise | Dient der Kontrolle durch Behörden und Betreiber. Bestandteil der brandschutztechnischen Dokumentation. |
Erläuterung
Das Kehrbuch wird vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geführt und dokumentiert systematisch alle durchgeführten Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungs- und Abgasanlagen. Es enthält pro Eintrag Angaben zum Objekt (z. B. Gebäude, Feuerstätte, Schornstein), zum Betreiber sowie Datum und Umfang der Kehrtätigkeiten. Außerdem werden die Ergebnisse der Abgas- und Verbrennungswertmessungen (z. B. O₂-Gehalt, CO₂-Wert, Abgasverluste) festgehalten. Jeder Eintrag wird vom ausführenden Bezirksschornsteinfeger mit Unterschrift bestätigt.
Nach § 19 SchfHwG ist das Kehrbuch vollständig und übersichtlich zu führen. Es muss jederzeit den Aufsichtsbehörden oder dem Betreiber auf Verlangen vorgelegt werden können. Für das Facility Management ist das Kehrbuch Teil des technischen Sicherheits- und Wartungsmanagements. Es dient als lückenloser Nachweis dafür, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Prüffristen eingehalten wurden. Das Kehrbuch wird in der brandschutztechnischen Dokumentation abgelegt und kann bei Prüfungen oder im Schadensfall als Beleg dienen, dass die Anlage ordnungsgemäß gewartet wurde.
Nachweis über Kehr- und Überprüfungsarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweisformular Kehr- und Überprüfungsarbeiten |
| Zweck & Geltungsbereich | Formular zum Nachweis der durchgeführten Schornsteinfegerarbeiten gemäß gesetzlicher Vorschriften. |
| Relevante Regelwerke/Normen | SchfHwG (02.1_6270), KÜO (02.2_6271) |
| Schlüsselelemente | • Art und Umfang der Arbeiten |
| Verantwortlich | Bezirksschornsteinfeger / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Wird dem Betreiber zur Aufbewahrung übergeben. Grundlage für Nachweise bei Prüfungen oder Schadensfällen. |
Erläuterung
Dieses Nachweisformular wird nach jeder Durchführung von Reinigungs- oder Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen ausgefüllt und dem Betreiber ausgehändigt. Darin werden die Art und der Umfang der ausgeführten Arbeiten festgehalten, etwa Kehrung, Schornsteinzugprüfung oder Abgasmessung. Es enthält außerdem die Ergebnisse der Überprüfungen und gegebenenfalls ergänzende Messwerte (z. B. Abgaskonzentrationen, Kaminströmung). Weiterhin sind Datum sowie Name, Unterschrift und Stempel des ausführenden Bezirksschornsteinfegers vermerkt. Sollten während der Prüfung Mängel oder Auffälligkeiten festgestellt worden sein, werden diese im Formular notiert und ggf. Empfehlungen für nachfolgende Maßnahmen ausgesprochen.
Der Betreiber erhält dieses Formular als Beleg für die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlichen Schornsteinfegerarbeiten. Es wird in den betriebsinternen Unterlagen archiviert. Für das Facility Management ist der Nachweis ein wichtiges Dokument bei Audits, brandschutztechnischen Prüfungen oder im Versicherungsfall. Er ermöglicht es, im Schadensfall oder bei Behördenanforderungen lückenlos zu belegen, dass die Abgasanlage regelmäßig inspiziert und instandgehalten wurde.
DGUV-Sicherheitsinformation – Montage und Wartung von Schornsteinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | DGUV-Information 208-026 – Sicherheit bei Schornsteinarbeiten |
| Zweck & Geltungsbereich | Richtlinie für Montage-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an freistehenden Schornsteinen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-I 208-026 (20.3_5491) |
| Schlüsselelemente | • Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer / Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis-Hinweise | Pflichtgrundlage für Arbeitsfreigabe und Sicherheitseinweisung. Bestandteil der Arbeitsschutzakte. |
Erläuterung
Die DGUV-Information 208-026 ist eine praxisorientierte Richtlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die sichere Durchführung von Montage-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Schornsteinen. Sie fasst relevante Aspekte des Arbeitsschutzes zusammen und ergänzt die gesetzlichen Vorgaben aus Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz. Wesentliche Inhalte sind die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Schornsteinarbeiten, die Planung und Umsetzung geeigneter Schutzeinrichtungen (z. B. Geländer, Auffangsysteme oder Rettungsnetze), der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) sowie die Aufstellung von Rettungs- und Notfallplänen. Zudem werden Anforderungen an die fachgerechte Unterweisung der Beschäftigten und an die regelmäßige Prüfung und Dokumentation der verwendeten Arbeitsmittel (Leitern, Gerüste, Anschlagmittel) beschrieben.
Für das Facility Management bedeutet dies, dass vor jeder Arbeit an einem Schornstein eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen festzulegen sind. Die DGUV-Information dient dabei als verbindliche Grundlage für die Betriebsanweisung und die Arbeitsschutzorganisation. Sie wird in der Arbeitsschutzakte bzw. Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und muss bei jeder Montage- oder Instandhaltungsfreigabe beachtet werden. Damit wird sichergestellt, dass Mitarbeiter beim Schornsteinaufbau oder -unterhalt systematisch geschützt sind und Unfälle durch Absturz oder unsachgemäße Ausrüstung vermieden werden.
