Heizkessel- und Zentralheizungsanlagen in beheizten und/oder gekühlten Gebäuden müssen den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Sobald ein Fachunternehmen technische Gebäudeanlagen (z. B. Heizkessel, Zentralheizung, Pumpen, Regelungen) in Bestandsgebäuden einbaut oder verändert – und in vergleichbaren, dokumentierten Fällen auch im Neubau – ist der Unternehmer verpflichtet, eine Fachunternehmer-/Unternehmererklärung auszustellen. Diese Erklärung dient als privater Nachweis der Einhaltung der GEG-Verpflichtungen, muss vom Gebäudeeigentümer zehn Jahre aufbewahrt werden und ist auf behördliches Verlangen vorzulegen.
Im Facility Management (FM) bildet dieses Dokument eine wesentliche Grundlage für die energierechtliche Compliance, die Abnahme von Bauleistungen, Audits und – sofern einschlägig – den Nachweis für Fördermittel.
Unternehmer-/Fachunternehmererklärung gemäß § 96 GEG (Privater Nachweis der GEG-Compliance bei Arbeiten an technischer Gebäudeausrüstung, einschließlich Heizkessel/Zentralheizung)
Zweck & Anwendungsbereich
Nachweis, dass die ausgeführten Arbeiten (z. B. Einbau oder Veränderung von Heizkesseln, Zentralheizungskomponenten, Wärmeerzeugern, Pumpen, Temperaturregelungen, Rohrleitungsdämmungen) die Anforderungen des GEG erfüllen; bildet den privaten Nachweis des Eigentümers und unterstützt die FM-Abnahme/Übergabe.
Relevante Vorschriften/Normen
GEG § 96 (Private Nachweise); inkl. Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) und Vorlagepflicht gegenüber der Behörde; bei heizungsspezifischen Erklärungen u. a. Angabe der Aufwandszahl (Systemeffizienzkennwert) und Bestätigungen zu Regelungs-/Dämmmaßnahmen.
Wesentliche Inhalte (Pflichtangaben)
• Identifikation von Gebäude & Maßnahme (Adresse, Gebäudetyp, Fertigstellungsdatum). • Systemumfang: Heizkessel/Zentralheizung, Wärmeerzeugertyp, hydraulische & regelungstechnische Komponenten (z. B. Raumtemperaturregelungen), Pumpen, Warmwasserzirkulation, Verteilung/Rohrleitungsdämmung. • Erklärung der Einhaltung der relevanten GEG-Anforderungen (z. B. Mindestwirkungsgrade, Regelungen, Dämmungen). • Bei Zentralheizungen: Aufwandszahl für Raumheizung (und Trinkwarmwasser, falls kombiniert), sofern nach GEG § 96 Abs. 3 gefordert. • Angaben zum Fachunternehmen & Unterschrift, Ausführungsdatum; optionale Anlagenliste (As-Built, Inbetriebnahmeprotokolle). • Aufbewahrungserklärung des Eigentümers (10 Jahre).
• Archivierung unter GEG-Compliance in der technischen Gebäudeakte und Verknüpfung mit Inbetriebnahme-/Übergabepaket. • Vorlagepflicht gegenüber Behörden; häufig auch Grundlage für Energieausweis-Daten und Fördermittel (z. B. BEG-Einzelmaßnahmen). • Abgleich mit internen Checklisten (z. B. hydraulischer Abgleich, Regelungsstrategie, Pumpentausch, Trinkwarmwasserzirkulation). • Konsistenz mit Inbetriebnahmeprotokollen und Wartungsplänen sicherstellen.
Erläuternder Absatz
Die Unternehmererklärung ist ein gesetzlich vorgeschriebener privater Nachweis nach GEG § 96: Der ausführende Fachbetrieb bestätigt, dass sämtliche Maßnahmen an Heizkessel/Zentralheizung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Heizungsanlagen kann die Erklärung die Aufwandszahl (Systemeffizienzkennwert) für Raumheizung (und ggf. Trinkwarmwasser) enthalten. Der Gebäudeeigentümer ist verpflichtet, dieses Dokument zehn Jahre aufzubewahren und es der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
In der FM-Praxis wird die Erklärung den Inbetriebnahmeunterlagen beigefügt, bildet eine Grundlage für die Energiedokumentation (z. B. für den Energieausweis) und kann bei Förderverfahren (z. B. BEG) genutzt werden. Branchenübliche Muster nach § 96 decken typische Heizungsmaßnahmen ab (Heizkesseleinbau, Wärmeübergabestationen, Raumtemperaturregelungen, Zirkulations- und Verteilungspumpen, Rohrdämmungen).
Für Arbeiten an Heizkesseln und Zentralheizungen ist die Unternehmererklärung gemäß GEG § 96 das zentrale Dokument zum Nachweis der gesetzeskonformen Energieeffizienzmaßnahmen. Sie sichert die regulatorische Konformität, unterstützt behördliche Prüfungen, erleichtert FM-Audits und Übergaben und kann als Nachweis im Förderwesen dienen. Die systematische Integration der Erklärung – einschließlich technischer Anhänge – in die FM-Dokumentation gewährleistet Nachvollziehbarkeit, Rechtssicherheit und Steuerung der Energieeffizienz über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes hinweg.