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Pumpen

Facility Management: Heiztechnik » Betrieb » Dokumente » Pumpen

Pumpen

Pumpen

Im industriellen Facility Management sind Pumpen innerhalb von Absorberkreisläufen essenzielle Bestandteile von Heiz-, Kühl- und Energierückgewinnungssystemen. Ihr sicherer Betrieb und die zugehörige Dokumentation unterliegen strengen gesetzlichen, technischen und arbeitssicherheitlichen Anforderungen nach deutschem und EU-Recht.

Pumpentechnik und Funktionen

Prüfprotokoll(e) – Elektrische Betriebsmittel

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/Typ

Prüfprotokoll der Prüfergebnisse für elektrische Betriebsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit und Funktionstüchtigkeit des Pumpensystems gemäß VDE- und DGUV-Vorschriften.

Relevante Vorschriften/Normen

DIN VDE 0701; DIN VDE 0702; DGUV Information 203-070; DGUV Information 203-071; DGUV Vorschrift 3; DGUV Vorschrift 4

Verantwortlich

Elektrofachkraft (befähigte Person)

Wesentliche Inhalte

Messprotokolle
Isolationswiderstandsprüfung
Funktionsprüfung
Sichtprüfung
Prüffristen sowie Kennzeichnung (Prüfplakette)

Praktische Hinweise

Erfolgt im Rahmen wiederkehrender Prüfungen und vor Wiederinbetriebnahme nach Instandhaltung oder Änderung. Ist Teil der elektrischen Sicherheitsdokumentation nach DGUV Vorschrift 3.

Erläuterung

Regelmäßige Prüfungen der elektrischen Ausrüstung einer Pumpe gewährleisten deren sichere Betriebsbereitschaft, insbesondere wenn im Absorberkreislauf Wasser und elektrische Komponenten zusammenwirken. Ein lückenlos dokumentiertes Prüfprotokoll belegt die ordnungsgemäße Durchführung der DGUV-V3-Prüfung und dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen. Die Aufzeichnungen umfassen alle relevanten Messwerte und Sichtbefunde und bestätigen, dass das Gerät den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entspricht. So wird sichergestellt, dass mögliche elektrische Gefährdungen frühzeitig erkannt und behoben werden und die Haftung im Schadensfall minimiert ist.

Benutzerinformation – Maschinen

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/Typ

Benutzerinformationen für Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung technischer und sicherheitsrelevanter Anweisungen für die korrekte und sichere Handhabung der Pumpe durch den Endanwender.

Relevante Vorschriften/Normen

DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze)

Verantwortlich

Hersteller

Wesentliche Inhalte

Bestimmungsgemäße Verwendung
Restrisiken
Wartungshinweise
Kennzeichnungen und Beschilderungen

Praktische Hinweise

Dient als grundlegende Sicherheitsreferenz bei Störungen oder zur Einweisung des Bedienpersonals. Muss in der jeweiligen Gebrauchssprache (Deutsch) vorliegen.

Erläuterung

Benutzerinformationen schlagen die Brücke zwischen der Konstruktion des Herstellers und dem sicheren Betrieb durch den Anwender. Sie stellen sicher, dass der Betreiber über alle wichtigen Aspekte der bestimmungsgemäßen Nutzung und mögliche Restrisiken informiert ist. Dadurch wird die sichere Handhabung der Pumpe gewährleistet und die Einhaltung der Dokumentationspflichten gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sichergestellt. Im Fehlerfall oder bei neuen Mitarbeitern dienen diese Unterlagen zudem als unverzichtbare Grundlage für Schulung und Unfallverhütung.

Betriebsanleitung – Maschinen

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/Typ

Betriebsanleitung für Pumpen (Maschinen)

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibt den sicheren Betrieb, die Inbetriebnahme, die Wartung sowie Notfallmaßnahmen.

Relevante Vorschriften/Normen

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230; 9. ProdSV; Richtlinie 2006/42/EG; DIN EN 809; DIN EN 12693; DIN EN 1012-1; DIN EN ISO 12100; VDI 6026-1

Verantwortlich

Hersteller

Wesentliche Inhalte

Installationsanweisungen
Sicherheitshinweise
Betriebsparameter
Wartungsintervalle
Ersatzteilangaben und Systemdiagramme

Praktische Hinweise

Pflichtdokument gemäß EU-Maschinenverordnung und ProdSV. Muss gemäß VDI 6026-1 in die technische Gebäudeakte aufgenommen werden.

Erläuterung

Betriebsanleitungen bilden das Kernstück der technischen Dokumentation für die Pumpe. Sie enthalten alle notwendigen Informationen für Montage, Betrieb, Instandhaltung und den Störungsfall und sind somit für Betreiber und Servicepersonal unverzichtbar. Nach EU-Recht (Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung) und dem Produktsicherheitsgesetz müssen Betriebsanleitungen in verständlicher Form und in der Landessprache bereitgestellt werden. Im Facility Management dienen sie als Grundlage für Wartungspläne und die Einweisung externer Dienstleister und werden bei Prüfungen – etwa durch die Berufsgenossenschaft – zur Überprüfung der Arbeitssicherheit herangezogen.

Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise – Elektrische Betriebsmittel

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/Typ

Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise (Elektrische Betriebsmittel)

Zweck & Geltungsbereich

Gewährleistung der Konformität mit der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) für die elektrischen Komponenten der Pumpe.

Relevante Vorschriften/Normen

1. ProdSV; Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)

Verantwortlich

Hersteller

Wesentliche Inhalte

Elektrische Anschlussvorgaben
Absicherung (Überstromschutz)
Erdung und EMV-Anforderungen
Sicherheitsabstände
Warn- und Sicherheitssymbole

Praktische Hinweise

Erforderlich für alle in den Pumpenkreislauf integrierten elektrischen Komponenten. Wird bei Inbetriebnahme sowie im Rahmen von Audits (z.B. durch Behörden oder BG) überprüft.

Erläuterung

In diesen Dokumenten sind alle sicherheitsrelevanten Vorgaben für die elektrischen Teile der Pumpe festgehalten. Sie schützen das Personal bei Installation und Betrieb, indem sie beispielsweise die korrekte Anschlussweise, erforderliche Absicherungen und Erdungsmaßnahmen detailliert beschreiben. Die Niederspannungsrichtlinie verlangt solche Anleitungen, um sicherzustellen, dass elektrische Komponenten gefahrlos in Betrieb genommen und betrieben werden können. Für das Facility Management sind diese Unterlagen ein fester Bestandteil des Elektrodokumentationsarchivs und unverzichtbar für Prüfungen und Wartungsarbeiten an der Anlage.

Einbauerklärung – Unvollständige Maschine

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/Typ

Einbauerklärung für unvollständige Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung, dass Baugruppen (z.B. Pumpenmodule ohne Motor) den anwendbaren EU-Maschinenanforderungen entsprechen.

Relevante Vorschriften/Normen

Richtlinie 2006/42/EG (Anhang II, Abschnitt B)

Verantwortlich

Hersteller

Wesentliche Inhalte

Identifikation der unvollständigen Maschine
Verwendete harmonisierte Normen
Abgrenzung des Konformitätsumfangs
Unterschrift der verantwortlichen Person

Praktische Hinweise

Wird verwendet, wenn Pumpen als Teil eines größeren Systems geliefert werden (z.B. Absorptionskältekreislauf). Bildet die Grundlage für die sicherheitstechnische Bewertung bei der Systemintegration.

Erläuterung

Diese Einbauerklärung bestätigt gegenüber dem Integrator einer Anlage, dass eine unvollständige Maschine – beispielsweise ein Pumpenmodul ohne eigenen Antrieb – hinsichtlich der einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie bereits geprüft wurde. Sie enthält Angaben zur eindeutigen Identifikation der Baugruppe, den angewandten Normen sowie eine Erklärung, für welche Anforderungen der unvollständigen Maschine die Konformität erklärt wird. Der Hersteller versichert damit, dass die Teilmaschine sicher in eine Gesamtmaschine eingebaut werden kann. Für das Facility Management bedeutet dies, dass bei der Anlagenplanung und -abnahme die Einbauerklärung als Nachweis herangezogen wird, um die sichere Integration aller Komponenten zu gewährleisten.

EU-Konformitätserklärung – Maschinen

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/Typ

EU-Konformitätserklärung für Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Bescheinigt die vollständige Konformität mit der Verordnung (EU) 2023/1230 und den anwendbaren harmonisierten Normen.

Relevante Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 2023/1230; 9. ProdSV; Richtlinie 2006/42/EG

Verantwortlich

Hersteller

Wesentliche Inhalte

Name und Anschrift des Herstellers
Maschinenidentifikation (Typ/Modell/Seriennummer)
Auflistung der angewandten Richtlinien und Normen
Bestätigung der CE-Kennzeichnung
Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters

Praktische Hinweise

Muss jeder Pumpeneinheit beiliegen. Erforderlich vor Installation, Abnahme und wiederkehrenden Prüfungen gemäß BetrSichV.

Erläuterung

Die EU-Konformitätserklärung belegt, dass die Pumpe alle einschlägigen EU-Richtlinien bzw. Verordnungen einhält und ordnungsgemäß CE-gekennzeichnet ist. Dieses Dokument muss vom Hersteller für jedes Gerät ausgestellt und mitgeliefert werden, da es eine Grundvoraussetzung für die Inbetriebnahme darstellt. In der Konformitätserklärung sind sämtliche angewandten Richtlinien und Normen aufgeführt, was Behörden und Betreibern ermöglicht, die Rechtskonformität unmittelbar zu überprüfen. Im Facility Management wird das Vorhandensein und die Ablage dieser Erklärung vor der Installation und im Rahmen wiederkehrender Anlagenprüfungen nach BetrSichV kontrolliert, um sicherzustellen, dass nur voll konforme Maschinen in Betrieb sind.

Montageanleitung – Unvollständige Maschine

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/Typ

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Anleitung für den Einbau und die Integration der Pumpeneinheit in ein Gesamtsystem mit anderen mechanischen oder elektrischen Komponenten.

Relevante Vorschriften/Normen

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230; Richtlinie 2006/42/EG; DIN EN 809

Verantwortlich

Hersteller

Wesentliche Inhalte

Montagereihenfolge
Mechanische Anschlussdetails
Sicherheitshinweise für die Montage
Schnittstellenspezifikationen

Praktische Hinweise

Wird von Montagefirmen verwendet; wird gemäß VDI 6026 in der Projektdokumentation aufbewahrt. Obligatorisch für die CE-Konformität der komplett montierten Anlage.

Erläuterung

Die Montageanleitung enthält alle notwendigen Schritte und Hinweise, um die unvollständige Maschine – in diesem Fall das Pumpenmodul – fachgerecht in eine Gesamtanlage zu integrieren. Sie beschreibt detailliert die mechanischen Anschlusspunkte, erforderliche Arbeitsschritte und Sicherheitsmaßnahmen während des Einbaus, damit beim Zusammenbau keine Gefährdungen entstehen. Diese Anleitung wird typischerweise dem Installationspersonal zur Verfügung gestellt und muss strikt befolgt werden, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der gesamten Anlage sicherzustellen. Nach erfolgter Montage wird die Montageanleitung Teil der technischen Projektdokumentation und ist im Rahmen der CE-Konformität unabdingbar.

Prüfbuch – Elektrische Anlagen

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/Typ

Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Dient der Dokumentation aller regelmäßigen Prüfungen von elektrischen Anlagen im Zusammenhang mit dem Pumpenbetrieb.

Relevante Vorschriften/Normen

DGUV Vorschrift 3

Verantwortlich

Betreiber / Facility Manager

Wesentliche Inhalte

Prüfintervalle
Prüfergebnisse
Festgestellte Mängel
Unterschriften der verantwortlichen Personen

Praktische Hinweise

Nur auf Anforderung der DGUV oder bei hochriskanten Anlagen vorgeschrieben. Dient als Nachweis für vorbeugende Instandhaltung und Unfallverhütung.

Erläuterung

Das Prüfbuch dient als fortlaufendes Protokoll aller Prüfungen und Kontrollen, die an den elektrischen Anlagen durchgeführt werden. Insbesondere bei sicherheitskritischen oder umfangreichen Anlagen kann die Berufsgenossenschaft die Führung eines Prüfbuchs verlangen, um die regelmäßige Durchführung von Prüfungen nachzuweisen. In diesem Buch werden sämtliche Prüftermine, Ergebnisse, festgestellte Mängel und die Namen der Prüfverantwortlichen festgehalten. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, dass die vorgeschriebenen Prüfintervalle eingehalten und eventuelle Mängel ordnungsgemäß behoben wurden, was im Sinne der Unfallverhütung und der Rechtssicherheit von großer Bedeutung ist.

Besondere Technische Unterlagen – Unvollständige Maschine

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/Typ

Besondere technische Unterlagen für unvollständige Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Beinhaltet technische Detailinformationen und Konstruktionsnachweise für mechanische Teilsysteme der Pumpenbaugruppe.

Relevante Vorschriften/Normen

Richtlinie 2006/42/EG

Verantwortlich

Hersteller

Wesentliche Inhalte

Technische Zeichnungen
Leistungsdaten
Sicherheitsnachweise
Materialzertifikate

Praktische Hinweise

Muss auf Verlangen von Marktaufsichtsbehörden oder benannten Stellen vorgelegt werden. Vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Erläuterung

Die besonderen technischen Unterlagen umfassen die umfassende Konstruktions- und Nachweisdokumentation für eine unvollständige Maschine. Dazu gehören beispielsweise detaillierte Zeichnungen, Berechnungen, Leistungs- und Sicherheitsnachweise sowie Material- und Prüfzeugnisse, die belegen, dass die Baugruppe den Sicherheitsanforderungen entspricht. Diese Unterlagen werden vom Hersteller erstellt und archiviert, sind jedoch im Normalfall nicht Bestandteil der mitgelieferten Dokumentation. Im Bedarfsfall – etwa bei einer Überprüfung durch Marktaufsichtsbehörden oder im Falle eines Unfalls – muss der Hersteller diese technischen Unterlagen vorlegen können. Gesetzlich ist der Hersteller verpflichtet, diese Dokumentation mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit der Produktsicherheit zu gewährleisten.