Pumpen
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Pumpen
Im industriellen Facility Management sind Pumpen innerhalb von Absorberkreisläufen essenzielle Bestandteile von Heiz-, Kühl- und Energierückgewinnungssystemen. Ihr sicherer Betrieb und die zugehörige Dokumentation unterliegen strengen gesetzlichen, technischen und arbeitssicherheitlichen Anforderungen nach deutschem und EU-Recht.
Pumpentechnik und Funktionen
- Betriebsmittel
- Benutzerinformation
- Betriebsanleitung
- Sicherheitshinweise
- Einbauerklärung
- Konformitätserklärung
- Montageanleitung
- Prüfbuch
- Maschine
Prüfprotokoll(e) – Elektrische Betriebsmittel
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Prüfprotokoll der Prüfergebnisse für elektrische Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit und Funktionstüchtigkeit des Pumpensystems gemäß VDE- und DGUV-Vorschriften. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN VDE 0701; DIN VDE 0702; DGUV Information 203-070; DGUV Information 203-071; DGUV Vorschrift 3; DGUV Vorschrift 4 |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft (befähigte Person) |
| Wesentliche Inhalte | • Messprotokolle |
| Praktische Hinweise | Erfolgt im Rahmen wiederkehrender Prüfungen und vor Wiederinbetriebnahme nach Instandhaltung oder Änderung. Ist Teil der elektrischen Sicherheitsdokumentation nach DGUV Vorschrift 3. |
Erläuterung
Regelmäßige Prüfungen der elektrischen Ausrüstung einer Pumpe gewährleisten deren sichere Betriebsbereitschaft, insbesondere wenn im Absorberkreislauf Wasser und elektrische Komponenten zusammenwirken. Ein lückenlos dokumentiertes Prüfprotokoll belegt die ordnungsgemäße Durchführung der DGUV-V3-Prüfung und dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen. Die Aufzeichnungen umfassen alle relevanten Messwerte und Sichtbefunde und bestätigen, dass das Gerät den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entspricht. So wird sichergestellt, dass mögliche elektrische Gefährdungen frühzeitig erkannt und behoben werden und die Haftung im Schadensfall minimiert ist.
Benutzerinformation – Maschinen
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Benutzerinformationen für Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung technischer und sicherheitsrelevanter Anweisungen für die korrekte und sichere Handhabung der Pumpe durch den Endanwender. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Wesentliche Inhalte | • Bestimmungsgemäße Verwendung |
| Praktische Hinweise | Dient als grundlegende Sicherheitsreferenz bei Störungen oder zur Einweisung des Bedienpersonals. Muss in der jeweiligen Gebrauchssprache (Deutsch) vorliegen. |
Erläuterung
Benutzerinformationen schlagen die Brücke zwischen der Konstruktion des Herstellers und dem sicheren Betrieb durch den Anwender. Sie stellen sicher, dass der Betreiber über alle wichtigen Aspekte der bestimmungsgemäßen Nutzung und mögliche Restrisiken informiert ist. Dadurch wird die sichere Handhabung der Pumpe gewährleistet und die Einhaltung der Dokumentationspflichten gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sichergestellt. Im Fehlerfall oder bei neuen Mitarbeitern dienen diese Unterlagen zudem als unverzichtbare Grundlage für Schulung und Unfallverhütung.
Betriebsanleitung – Maschinen
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Betriebsanleitung für Pumpen (Maschinen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibt den sicheren Betrieb, die Inbetriebnahme, die Wartung sowie Notfallmaßnahmen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230; 9. ProdSV; Richtlinie 2006/42/EG; DIN EN 809; DIN EN 12693; DIN EN 1012-1; DIN EN ISO 12100; VDI 6026-1 |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Wesentliche Inhalte | • Installationsanweisungen |
| Praktische Hinweise | Pflichtdokument gemäß EU-Maschinenverordnung und ProdSV. Muss gemäß VDI 6026-1 in die technische Gebäudeakte aufgenommen werden. |
Erläuterung
Betriebsanleitungen bilden das Kernstück der technischen Dokumentation für die Pumpe. Sie enthalten alle notwendigen Informationen für Montage, Betrieb, Instandhaltung und den Störungsfall und sind somit für Betreiber und Servicepersonal unverzichtbar. Nach EU-Recht (Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung) und dem Produktsicherheitsgesetz müssen Betriebsanleitungen in verständlicher Form und in der Landessprache bereitgestellt werden. Im Facility Management dienen sie als Grundlage für Wartungspläne und die Einweisung externer Dienstleister und werden bei Prüfungen – etwa durch die Berufsgenossenschaft – zur Überprüfung der Arbeitssicherheit herangezogen.
Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise – Elektrische Betriebsmittel
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise (Elektrische Betriebsmittel) |
| Zweck & Geltungsbereich | Gewährleistung der Konformität mit der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) für die elektrischen Komponenten der Pumpe. |
| Relevante Vorschriften/Normen | 1. ProdSV; Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Wesentliche Inhalte | • Elektrische Anschlussvorgaben |
| Praktische Hinweise | Erforderlich für alle in den Pumpenkreislauf integrierten elektrischen Komponenten. Wird bei Inbetriebnahme sowie im Rahmen von Audits (z.B. durch Behörden oder BG) überprüft. |
Erläuterung
In diesen Dokumenten sind alle sicherheitsrelevanten Vorgaben für die elektrischen Teile der Pumpe festgehalten. Sie schützen das Personal bei Installation und Betrieb, indem sie beispielsweise die korrekte Anschlussweise, erforderliche Absicherungen und Erdungsmaßnahmen detailliert beschreiben. Die Niederspannungsrichtlinie verlangt solche Anleitungen, um sicherzustellen, dass elektrische Komponenten gefahrlos in Betrieb genommen und betrieben werden können. Für das Facility Management sind diese Unterlagen ein fester Bestandteil des Elektrodokumentationsarchivs und unverzichtbar für Prüfungen und Wartungsarbeiten an der Anlage.
Einbauerklärung – Unvollständige Maschine
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Einbauerklärung für unvollständige Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass Baugruppen (z.B. Pumpenmodule ohne Motor) den anwendbaren EU-Maschinenanforderungen entsprechen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Richtlinie 2006/42/EG (Anhang II, Abschnitt B) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Wesentliche Inhalte | • Identifikation der unvollständigen Maschine |
| Praktische Hinweise | Wird verwendet, wenn Pumpen als Teil eines größeren Systems geliefert werden (z.B. Absorptionskältekreislauf). Bildet die Grundlage für die sicherheitstechnische Bewertung bei der Systemintegration. |
Erläuterung
Diese Einbauerklärung bestätigt gegenüber dem Integrator einer Anlage, dass eine unvollständige Maschine – beispielsweise ein Pumpenmodul ohne eigenen Antrieb – hinsichtlich der einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie bereits geprüft wurde. Sie enthält Angaben zur eindeutigen Identifikation der Baugruppe, den angewandten Normen sowie eine Erklärung, für welche Anforderungen der unvollständigen Maschine die Konformität erklärt wird. Der Hersteller versichert damit, dass die Teilmaschine sicher in eine Gesamtmaschine eingebaut werden kann. Für das Facility Management bedeutet dies, dass bei der Anlagenplanung und -abnahme die Einbauerklärung als Nachweis herangezogen wird, um die sichere Integration aller Komponenten zu gewährleisten.
EU-Konformitätserklärung – Maschinen
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | EU-Konformitätserklärung für Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bescheinigt die vollständige Konformität mit der Verordnung (EU) 2023/1230 und den anwendbaren harmonisierten Normen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 2023/1230; 9. ProdSV; Richtlinie 2006/42/EG |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Wesentliche Inhalte | • Name und Anschrift des Herstellers |
| Praktische Hinweise | Muss jeder Pumpeneinheit beiliegen. Erforderlich vor Installation, Abnahme und wiederkehrenden Prüfungen gemäß BetrSichV. |
Erläuterung
Die EU-Konformitätserklärung belegt, dass die Pumpe alle einschlägigen EU-Richtlinien bzw. Verordnungen einhält und ordnungsgemäß CE-gekennzeichnet ist. Dieses Dokument muss vom Hersteller für jedes Gerät ausgestellt und mitgeliefert werden, da es eine Grundvoraussetzung für die Inbetriebnahme darstellt. In der Konformitätserklärung sind sämtliche angewandten Richtlinien und Normen aufgeführt, was Behörden und Betreibern ermöglicht, die Rechtskonformität unmittelbar zu überprüfen. Im Facility Management wird das Vorhandensein und die Ablage dieser Erklärung vor der Installation und im Rahmen wiederkehrender Anlagenprüfungen nach BetrSichV kontrolliert, um sicherzustellen, dass nur voll konforme Maschinen in Betrieb sind.
Montageanleitung – Unvollständige Maschine
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Montageanleitung für unvollständige Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung für den Einbau und die Integration der Pumpeneinheit in ein Gesamtsystem mit anderen mechanischen oder elektrischen Komponenten. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230; Richtlinie 2006/42/EG; DIN EN 809 |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Wesentliche Inhalte | • Montagereihenfolge |
| Praktische Hinweise | Wird von Montagefirmen verwendet; wird gemäß VDI 6026 in der Projektdokumentation aufbewahrt. Obligatorisch für die CE-Konformität der komplett montierten Anlage. |
Erläuterung
Die Montageanleitung enthält alle notwendigen Schritte und Hinweise, um die unvollständige Maschine – in diesem Fall das Pumpenmodul – fachgerecht in eine Gesamtanlage zu integrieren. Sie beschreibt detailliert die mechanischen Anschlusspunkte, erforderliche Arbeitsschritte und Sicherheitsmaßnahmen während des Einbaus, damit beim Zusammenbau keine Gefährdungen entstehen. Diese Anleitung wird typischerweise dem Installationspersonal zur Verfügung gestellt und muss strikt befolgt werden, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der gesamten Anlage sicherzustellen. Nach erfolgter Montage wird die Montageanleitung Teil der technischen Projektdokumentation und ist im Rahmen der CE-Konformität unabdingbar.
Prüfbuch – Elektrische Anlagen
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Dient der Dokumentation aller regelmäßigen Prüfungen von elektrischen Anlagen im Zusammenhang mit dem Pumpenbetrieb. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DGUV Vorschrift 3 |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfintervalle |
| Praktische Hinweise | Nur auf Anforderung der DGUV oder bei hochriskanten Anlagen vorgeschrieben. Dient als Nachweis für vorbeugende Instandhaltung und Unfallverhütung. |
Erläuterung
Das Prüfbuch dient als fortlaufendes Protokoll aller Prüfungen und Kontrollen, die an den elektrischen Anlagen durchgeführt werden. Insbesondere bei sicherheitskritischen oder umfangreichen Anlagen kann die Berufsgenossenschaft die Führung eines Prüfbuchs verlangen, um die regelmäßige Durchführung von Prüfungen nachzuweisen. In diesem Buch werden sämtliche Prüftermine, Ergebnisse, festgestellte Mängel und die Namen der Prüfverantwortlichen festgehalten. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, dass die vorgeschriebenen Prüfintervalle eingehalten und eventuelle Mängel ordnungsgemäß behoben wurden, was im Sinne der Unfallverhütung und der Rechtssicherheit von großer Bedeutung ist.
Besondere Technische Unterlagen – Unvollständige Maschine
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Besondere technische Unterlagen für unvollständige Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Beinhaltet technische Detailinformationen und Konstruktionsnachweise für mechanische Teilsysteme der Pumpenbaugruppe. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Richtlinie 2006/42/EG |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Wesentliche Inhalte | • Technische Zeichnungen |
| Praktische Hinweise | Muss auf Verlangen von Marktaufsichtsbehörden oder benannten Stellen vorgelegt werden. Vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufzubewahren. |
Erläuterung
Die besonderen technischen Unterlagen umfassen die umfassende Konstruktions- und Nachweisdokumentation für eine unvollständige Maschine. Dazu gehören beispielsweise detaillierte Zeichnungen, Berechnungen, Leistungs- und Sicherheitsnachweise sowie Material- und Prüfzeugnisse, die belegen, dass die Baugruppe den Sicherheitsanforderungen entspricht. Diese Unterlagen werden vom Hersteller erstellt und archiviert, sind jedoch im Normalfall nicht Bestandteil der mitgelieferten Dokumentation. Im Bedarfsfall – etwa bei einer Überprüfung durch Marktaufsichtsbehörden oder im Falle eines Unfalls – muss der Hersteller diese technischen Unterlagen vorlegen können. Gesetzlich ist der Hersteller verpflichtet, diese Dokumentation mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit der Produktsicherheit zu gewährleisten.
