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Heiztechnik: Mustergefährdungsbeurteilung

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MUSTER-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG HEIZTECHNIK

MUSTER-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG HEIZTECHNIK

Nachfolgend finden Sie eine Mustergefährdungsbeurteilung für die Heiztechnik. Sie verdeutlicht die Komplexität der Heiztechnik in einem Industrieunternehmen. Für den sicheren, rechtskonformen und wirtschaftlichen Betrieb sind essenziell ein verantwortungsbewusster Betreiber, klare Zuständigkeiten, technische Schutzmaßnahmen, Organisation und Dokumentation, Notfallvorsorge und kontinuierliche Verbesserung. Nur durch die konsequente Umsetzung lassen sich Arbeits- und Anlagensicherheit, Gesundheitsschutz sowie die Betriebskontinuität auf hohem Niveau gewährleisten. Darüber hinaus bietet ein effizienter und sicherer Anlagenbetrieb Vorteile in Bezug auf Energieeffizienz, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit.

Technische und organisatorische Risiken im Betrieb erkennen

Die vorliegende Gefährdungsbeurteilung für die Heiztechnik des Unternehmens „Beispiel AG“ wurde gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und unter Berücksichtigung aller einschlägigen Vorschriften (u. a. Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV, DGUV Vorschriften, Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS, Gefahrstoffverordnung, Bauordnungen, Landesverordnungen) erstellt. Ziel ist es:

  • Mögliche Gefährdungen bei Betrieb und Wartung der Heiztechnik systematisch zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.

  • Rechtssicherheit und Betreiberverantwortung zu gewährleisten, indem alle Pflichten des Betreibers eingehalten und dokumentiert werden.

  • Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu schützen und Sachwerte (z. B. Anlagen, Gebäude) zu erhalten.

  • Organisation und Prozesse so auszugestalten, dass alle Anforderungen an Betrieb, Wartung, Dokumentation und Notfälle zuverlässig erfüllt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein lebendes Dokument und wird regelmäßig aktualisiert, insbesondere bei technischen Änderungen (Umbauten, neue Brennstoffe, Erweiterungen) oder neuen Erkenntnissen aus Zwischenfällen.

Relevante Gesetze, Verordnungen und Normen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5 und §6: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (z. B. Druckgeräte, Kessel).

  • DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) und DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen“) und weitere berufsgenossenschaftliche Regeln.

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 2141 (Druckbehälter, Rohrleitungen) sowie TRBS 1201 (Prüfungen).

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für den Umgang mit brennbaren Stoffen (Erdgas, Heizöl, Chemikalien zur Wasseraufbereitung).

  • Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG), ggf. relevant bei Einsatz spezieller Brennstoffe oder Sprinkleranlagen mit Löschpulver.

  • Landesbauordnung, Brandschutzverordnungen, Feuerungsverordnung (FeuVO).

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und zugehörige Verordnungen (1. BImSchV, 13. BImSchV, etc.) zur Regelung der Emissionen und Genehmigungen.

  • DIN- und EN-Normen zur Planung und Betrieb von Heizungsanlagen, z. B. DIN EN 12828 (Heizungsanlagen), DIN EN 12831 (Heizlastberechnung), DIN EN 303 (Heizkessel).

  • VDI-Richtlinien (z. B. VDI 2035 zur Vermeidung von Kesselstein, VDI 6022 bei Lüftungsanlagen).

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): Anforderungen an Energieeffizienz und energetische Inspektion von Heizkesseln.

Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken

  • Der Arbeitgeber / Betreiber (Geschäftsführung) trägt die Gesamtverantwortung für Arbeits-, Umwelt- und Anlagensicherheit.

  • Er muss für eine ordnungsgemäße Organisation (Wartung, Prüfung, Dokumentation) sorgen und Fachpersonal oder befähigte Personen einsetzen, um die Heizungstechnik sicher zu betreiben.

  • Bei Verstößen gegen Vorschriften (z. B. fehlende Prüfung, nicht gewartete Sicherheitsventile) drohen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Regressansprüche von Versicherungen.

  • Die Verantwortung kann nicht vollständig delegiert werden, selbst wenn externe Fachfirmen für Wartung beauftragt sind. Eine Überwachungspflicht bleibt bestehen (Kontrolle, ob Dienstleister korrekt arbeiten).

Übersicht Anlagenstruktur

Das Unternehmen nutzt mehrere Systeme zur Wärmeversorgung:

Zentrales Heizsystem:

  • Heizkessel (Großkessel) mit einer Nennwärmeleistung von ca. 1–2 MW. Brennstoff: Erdgas als Primärquelle, optional Heizöl als Reserve.

  • Kesselraum / Heizhaus mit Brennstoffleitungen, Wärmeverteilung (Vorlauf/Rücklauf), Pumpen, Druckhaltung, Sicherheitsventile, Ausdehnungsgefäß.

  • Abgasanlage mit Schornstein, Abgasüberwachung (CO, NOx).

Zusätzliche / Dezentrale Wärmeerzeuger:

  • Kleinere Heizkessel oder Dampfkessel in Produktionsbereichen, ggf. auch Prozesswärmeanlagen.

  • Lüftungsanlagen mit Heizregister für Hallen und Büros.

Brennstoffversorgung:

  • Erdgas-Zuleitung mit Gasdruckregelstation.

  • Heizöllager (Tanks), z. B. 20.000 Liter, doppelwandig, mit Auffangwanne.

  • Ggf. Biomasselager (Pellets, Hackschnitzel) oder Fernwärmeanschluss (sofern vorhanden).

Steuerungs- und Regeltechnik:

  • Gebäudeleittechnik (GLT) mit zentraler Überwachung und Regelung (Temperatur, Druck).

  • Lokale Brennersteuerungen und Not-Aus-Schalter.

  • Sensoren für CO, Gasleckage etc.

Energieeffizienzmaßnahmen:

  • Moderne Brennwerttechnik, falls anwendbar.

  • Gute Isolierung von Leitungen und Armaturen.

  • Automatisierte Nachtabsenkung, intelligente Regelalgorithmen, hydraulischer Abgleich.

Gefährdungen spezifischer Kesseltypen und Brennstoffe

  • Gaskessel: Explosionsgefahr durch Gasleckagen, Kohlenmonoxidbildung bei unvollständiger Verbrennung.

  • Öl-Kessel: Brandrisiko bei Ölundichtigkeiten, Explosionsgefahr bei Dämpfen, Umweltschäden bei Leckagen im Tanklager.

  • Biomasse-Kessel: Staubexplosion in Pellets- oder Hackschnitzelsilos, höhere Anforderungen an Schüttguthandling, Verpuffungsrisiko.

  • Fernwärme: Weniger Brand-/Explosionsgefahren, aber Risiken bei hohen Temperaturen / Druck im Leitungsnetz.

Identifikation von Gefährdungen und Worst-Case-Szenarien

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wurden folgende Haupt-Gefährdungsbereiche identifiziert:

Verbrennungs-/Explosionsrisiken:

  • Austritt von Gas aus Leitungen, defekte Brenner, unvollständige Verbrennung (CO), Verpuffungen im Kessel.

  • Worst-Case-Szenario: Großbrand oder Explosion im Kesselhaus infolge Gasleckage und Zündung.

Brandgefahr durch Heizöl / Biomasse:

  • Leckagen an Öltanks oder -leitungen, Ausbreitung von Ölbränden, Staubexplosion in Biomasselagern.

  • Worst-Case-Szenario: Feuer im Tanklager mit Ausbreitung auf Gebäude oder Staubexplosion im Pelletsilo.

Hohe Temperaturen und Druck:

  • Kontakt mit heißen Oberflächen (Kessel, Rohrleitungen), Verbrühung durch heißes Wasser/Dampf.

  • Überdruck bei Ausfall von Sicherheitseinrichtungen, Kesselexplosion.

CO-Vergiftung:

  • Durch unvollständige Verbrennung oder Defekt an Abgasanlagen können CO-Konzentrationen lebensgefährlich ansteigen.

Elektrische Risiken:

  • Stromschlag bei fehlerhafter Wartung der Steuerungen, Kurzschlussgefahr, Kabelbrände.

Chemische Gefährdungen:

  • Einsatz von Wasseraufbereitungschemikalien (Korrosionsinhibitoren, Entkalker), mögliche Verätzungen bei direktem Haut-/Augenkontakt.

Physische Belastungen:

  • Heben schwerer Pumpen, Ventile und Bauteile, ungünstige Körperhaltung in beengten Heizräumen.

Notfälle durch Naturereignisse:

  • Hochwasser, Sturm oder Erdbeben können das Heizhaus fluten, Leitungen beschädigen, Tanklager kompromittieren.

Legionellenbildung:

  • In Warmwasserbereitungsanlagen bei Temperaturen unter 60 °C, selten genutzte Leitungen (z. B. Duschbereiche in Werksumkleiden).

Technische Schutzmaßnahmen- Sicherheitseinrichtungen und Überwachung:

  • Gaswarnsysteme (stationäre Sensoren an relevanten Stellen, akustische und optische Signale).

  • CO-Sensorik mit Alarmfunktion im Heizraum.

  • Sicherheitsventile, Druckwächter, Thermische Ablaufsicherungen, Not-Aus-Schalter.

  • Explosionsschutzkonzept (Ex-Zonen, zündquellenfreie Ausrüstung).

Brand- und Explosionsschutz:

  • Brandmeldeanlage (BMA) mit automatischer Weiterleitung an die Feuerwehr.

  • Feuerlöscher (Schaum, Pulver, CO2 je nach Brandklasse), Löschmittelvorräte, Hydranten, ggf. Sprinkleranlage.

  • Räumliche Trennung / Brandabschnitte, feuerbeständige Türen, Wände, Absperreinrichtungen im Tanklager.

Anlagenauslegung und -modernisierung:

  • Regelmäßige Wartung und Inspektion der Brenner, Überprüfung auf Brennwertoptimierung.

  • Isolierung von Kessel- und Rohrleitungsanlagen gegen Wärmeverluste, Vermeidung Kontaktgefahr (Handläufe, Kennzeichnung).

  • Schallschutzverkleidungen bei lauten Brennern, Verkleidungen gegen Manipulation.

Energieeffizienz:

  • Verwendung moderner Brennwertkessel (wenn wirtschaftlich sinnvoll).

  • Hydraulischer Abgleich, bedarfsgerechte Steuerung (z. B. Nachtabsenkung).

  • Wärmerückgewinnung aus Prozessabwärme, zeitgemäße Regelelektronik.

Elektrische Sicherheit:

  • DGUV V3-Prüfung sämtlicher elektrischer Komponenten im Heizungsbereich (Steuerung, Pumpen, Verkabelung).

  • FI-Schutzschalter, separate Stromkreise für Sicherheits- und Notfallsysteme.

Chemischer Schutz:

  • Sichere Lagerung von Kesselwasserchemikalien (Kennzeichnung, Auffangwannen, Sicherheitsdatenblätter).

  • Entlüftung / Absaugung in Arbeitsbereichen, in denen ätzende Dämpfe auftreten können.

Organisatorische Maßnahmen- Verantwortlichkeiten und Betreiberpflicht:

  • Klare Zuweisung von Zuständigkeiten an technische Leitung / Facility Management.

  • Benennung von befähigten Personen (Kesselwärter, Sachkundige), die Wartungen durchführen und freigeben.

Wartungs- und Prüfplan:

  • Detaillierter Plan mit Intervallen: täglich (Sichtkontrolle), wöchentlich (Anlagenparameter), jährlich (Sicherheitsventile, Druckbehälterprüfung) etc.

  • Prüfung durch externen Sachverständigen (z. B. TÜV) gemäß BetrSichV und DGUV.

Notfallplanung:

  • Ausarbeiteter Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGA), der Vorgehen bei Gasaustritt, Brand, Explosion oder CO-Alarm regelt.

  • Regelmäßige Notfallübungen mit Mitarbeitern und örtlicher Feuerwehr.

  • Ggf. Evakuierungshelfer benennen, Sammelplätze definieren, Feuerwehreinsatzpläne erstellen.

Unterweisung und Schulung:

  • Jährliche Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter im Heizraum.

  • Spezialschulungen (Kesselwärter, Explosionsschutz, Brandschutzhelfer).

  • Einweisung und Dokumentation für Fremdfirmen (Fremdfirmenkoordination).

Arbeitsfreigabeverfahren (Permit to Work):

  • Schriftliche Freigabe für Arbeiten am Kessel (z. B. Lockout-Tagout, Absperren von Brennstoff, Elektrik).

  • Checklisten vor und nach Arbeiten, Übergabeprotokolle.

Dokumentations- und Prüfpflichten:

  • Betriebsbuch, Wartungsnachweise, Prüfberichte, Anlagenakten.

  • Ex-geschützte Bereiche (falls vorhanden): Explosionsschutzdokument nach GefStoffV.

  • Gefährdungsbeurteilung regelmäßig fortschreiben.

Brandschutzorganisation:

  • Brandschutzbeauftragten benennen.

  • Erstellen von Brandschutzordnungen, Rettungsplänen, Beschilderung.

Persönliche Schutzmaßnahmen- Persönliche Schutzausrüstung (PSA):

  • Thermisch stabile Arbeitskleidung (EN ISO 11612).

  • Hitzebeständige Handschuhe für Arbeiten an heißen Komponenten.

  • Sicherheitsschuhe (S3).

  • Gehörschutz (wenn über 85 dB(A)).

  • Atemschutz (FFP2- oder CO-Filtermasken) bei Reinigungs- oder Kontrollarbeiten mit Rauchgas.

Verhaltensregeln:

  • Kein offenes Feuer, Rauchverbot im Heizraum.

  • Sofortiges Melden von Leckagen, Gerüchen, Störungen.

  • Keine eigenmächtigen Reparaturen durch Unbefugte.

Erste-Hilfe-Organisation:

  • Ausreichend Ersthelfer pro Schicht.

  • Notfallausrüstung (Augenspülstation, Verbandmaterial, Brandwundenversorgung).

Gasaustritt / Explosionsgefahr

  • Sofortmaßnahmen: Abschalten Brennstoffzufuhr (Not-Aus), Evakuierung des Heizraums, Alarmierung Feuerwehr.

  • Notfallplan: Gebäudeleittechnik meldet Gaskonzentration > Grenzwert, automatische Lüftung einschalten, keine elektrischen Schalter betätigen.

  • Externe Kräfte: Feuerwehr (Gasmessung, Belüftung, Freigabe).

Kohlenmonoxid (CO)-Austritt

  • Alarmierung: CO-Warner schlägt an, Personal verlässt den Raum.

  • Maßnahmen: Brenner ausschalten, Abgasanlage überprüfen, ggf. ärztliche Versorgung bei Vergiftungsanzeichen.

Ölbrand im Tanklager

  • Erstbekämpfung: geeignetes Löschmittel (Schaum) verwenden, soweit gefahrlos.

  • Großbrand: Feuerwehr alarmieren, Zuflüsse sperren, Abwässer auffangen (Umweltschutz).

Kesselexplosion

  • Worst-Case: Drucküberschreitung im Kessel durch Ausfall der Sicherheitsventile.

  • Vorbeugung: regelmäßige Prüfung Ventile, Druckbegrenzungseinrichtungen, Temperaturüberwachung.

  • Notfall: Raum räumen, Feuerwehr / Rettungsdienste.

Staubexplosion (Biomasse)

  • Verpuffungsgefahr bei Eintrag von Zündquellen in Silos.

  • Prävention: Ex-geschützte Motoren, Staubabsaugung, keine offene Flamme.

  • Notfallmaßnahmen: Brandabschnitte schließen, Feuerwehr gezielt informieren.

Stromausfall / Steuerungsausfall

  • Konsequenz: Pumpen still, Kessel unter Umständen ohne Steuerung.

  • Notfallplan: Geordnete Abschaltung, Notstromversorgung für kritische Komponenten.

Formblatt „Gefährdungsübersicht und Risikobewertung“

Nr.

Gefährdung

Ursache / Beispiel

Auswirkung

Risiko (ohne M.)

Bestehende Maßnahmen

Risiko (mit M.)

Weitere Maßnahmen

1

Gasaustritt / Explosion

Undichte Leitungen, Brennerdefekt

Personen- und Sachschäden

hoch

Gaswarnsensoren, Abschaltventile, regelmäßige Dichtheitsprüfungen

mittel

Automatischer Not-Aus nachrüsten?

2

CO-Vergiftung

Unvollständige Verbrennung, Abgasmängel

Gesundheitsgefahr, Atemstillstand

hoch

CO-Warngeräte, Emissionsmessungen

mittel

Regelmäßige Prüfung Abgasführung

3

Ölbrand

Leckage im Tank, Defekt Heizölpumpe

Brand, Gebäudeschäden, Umweltgefahr

hoch

Doppelte Wandung, Auffangwanne, Feuerlöscher

mittel

Löschanlage prüfen, regelmäßige Öllecktests

4

Heißer Dampf / Verbrühungen

Defekte Ventile, offener Kreislauf

Verbrennungen

mittel

Drucküberwachung, Sicherheitsventile, PSA (Handschuhe)

gering

Kennzeichnung heißer Oberflächen

5

Elektrische Gefährdungen

Defekte Kabel, unsachgemäße Reparaturen

Stromschlag, Kurzschluss, Brand

hoch

DGUV V3-Prüfung, LOTO-Verfahren bei Wartung

mittel

Kontinuierliche Schulungen, Isolierung erneuern

6

Legionellenbildung

Zu niedrige Vorlauftemp. Warmwasser

Infektionsrisiken

mittel

Temperaturüberwachung, regelmäßige Spülung

gering

Monitoring mit Probeentnahmen

7

Staubexplosion (Biomasse)

Zündquelle im Pellets-/Hackschnitzellager

Verpuffung, Explosion

hoch

Ex-Schutzmaßnahmen, Staubabsaugung, Kennzeichnung

mittel

Regelmäßige Staubreinigung, Sensorik

8

Physische Belastung / Heben

Wartung an schweren Bauteilen

Muskel-Skelett-Verletzungen

mittel

Hebehilfen, Kran, Sicherheitsunterweisungen

gering

Ergonomie-Schulungen

9

Chemische Gefährdungen (Wasseraufbereitung)

Säuren, Inhibitoren

Verätzungen, Umweltschäden

mittel

Sichere Lagerung, Schutzhandschuhe, Sicherheitsdatenblätter

gering

Vorratskontrollen, Notdusche

Formblatt „Maßnahmenplan“

Maßnahme

Verantwortlich

Frist

Status

Anmerkungen

Einbau zusätzlicher Gasdetektoren im Heizraum

Techn. Leitung

3 Monate

offen

Angebot einholen, Montage durch Fachfirma

Wartungsplaner-Software einführen

Facility Manager

6 Monate

in Bearbeitung

Bessere Prüf- und Wartungsdokumentation

CO-Sensoren Kalibrierung 2x/Jahr

Instandhaltung

laufend

fortlaufend

Teil der Emissionsmessung

Brandschutzübung mit Feuerwehr durchführen

Brandschutzbeauft.

2x/Jahr

geplant

Szenario „Ölbrand / Gasaustritt“ üben

Legionellenproben im Warmwassersystem

Hygienebeauftrag.

quartalsweise

laufend

Dokumentation im Hygieneplan

Zusätzliche Isolierung heißer Rohrleitungen

Instandhaltung

12 Monate

offen

Ausschreibung bei Isolier-Fachfirma

Hebehilfen (elektr. Kettenzug) beschaffen

Einkauf

4 Monate

in Bearbeitung

Zur Reduzierung der körperlichen Belastung

Gefahrstoffschulung (Chemikalien)

SiFa / Betriebsarzt

jährlich

laufend

Aktualisierung Sicherheitsdatenblätter

Explosionsschutzdokument aktualisieren

Techn. Leitung

3 Monate

offen

Einbeziehung neuer Pelletsanlage

Gefährdungsbeurteilung und Aktualisierung

  • Diese Gefährdungsbeurteilung wird schriftlich festgehalten und allen relevanten Personen (Geschäftsführung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, technische Leitung) bekannt gemacht.

  • Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre oder nach wesentlichen Änderungen (z. B. neuer Brennstoff, Umbau der Anlage). Alte Versionen werden archiviert.

Prüfnachweise und Genehmigungen

  • Wiederkehrende Prüfungen (Druckbehälter, Sicherheitsventile, Abgasanlagen) durch befähigte Personen (z. B. TÜV-Prüfer) werden in Protokollen festgehalten.

  • Genehmigungsunterlagen (immissionsschutzrechtlich, Bauamt, etc.) sind sorgfältig aufzubewahren. Auflagen und Fristen sind im Prüfkataster hinterlegt.

Wartungs- und Instandhaltungspläne

  • Ein Wartungsplan regelt die Intervalle (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich).

  • Jede Wartung wird in einem Wartungsbericht (Checkliste) dokumentiert. Hierin werden Ergebnisse, besondere Feststellungen, getauschte Teile, Messwerte etc. vermerkt und von durchführendem Personal unterschrieben.

Betriebs- und Schichtbücher

  • Kesselwärter / Anlagenführer notieren in Schichtbüchern alle relevanten Daten: An- und Abfahren des Kessels, Besonderheiten, Störmeldungen.

  • Diese Dokumentation ermöglicht eine Nachverfolgbarkeit von Betriebsverhalten, Störfällen und Wartungsintervallen.

Unterweisungen und Schulungen

  • Jährliche Unterweisungen der Beschäftigten: Inhalte, Datum und Namen der Teilnehmer werden in Form einer Unterweisungsdokumentation festgehalten.

  • Spezialkurse (z. B. Explosionsschutz, Kesselwärterlehrgang) werden mit Zertifikaten belegt und in Personalakten geführt.

Störungs- und Unfallberichte

  • Jeder Stör- oder Unfallfall wird in einem Ereignis- / Unfallprotokoll dokumentiert (Datum, Ursache, Sofortmaßnahmen, Verletzungen).

  • Auswertung im Arbeitsschutzausschuss (ASA) und Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen.

Audit- und Kontrollberichte

  • Interne und externe Sicherheitsaudits werden regelmäßig durchgeführt, um die Einhaltung der Vorschriften zu verifizieren.

  • Auditberichte enthalten festgestellte Abweichungen und Verbesserungsvorschläge. Deren Umsetzung wird schriftlich verfolgt.