Leistungsverzeichnis Betrieb und Instandhaltung Heiztechnischer Anlagen
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Leistungsverzeichnis: Betrieb und Instandhaltung heiztechnischer Anlagen
Hinweis: Vertragslaufzeit 5 Jahre. Mengenangaben beziehen sich auf Jahresleistungen (i.d.R. 1× pro Jahr). Einheitspreise (EP) sind jährliche Pauschalen bzw. Stundensätze; Gesamtpreise (GP) entsprechen der Summe über 5 Jahre.
Leistungsverzeichnis Betrieb & Instandhaltung Heizanlagen
| Positions-Nr. | Kurzbeschreibung | Leistungsinhalt | Menge | Einheit | EP [€/Jahr] | GP [€ (5 Jahre)] |
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| 100,00 | Technische Betriebsführung (Betreiberleistungen) | (Leistungen der Betriebsführung, Übernahme der Betreiberpflichten – siehe Unterpositionen) | – | – | – | – |
| 100,00 | Übernahme der Betreiberverantwortung und -pflichten | Der Auftragnehmer übernimmt die rechtliche Betreiberverantwortung für die Heizungsanlagen. Dies umfasst die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen und anerkannten Regeln der Technik, insbesondere Veranlassung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen (z. B. Emissionsmessungen nach 1. BImSchV durch den Bezirksschornsteinfeger gemäß KÜO) sowie die regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Die Bereitstellung qualifizierten Betriebspersonals zur Gewährleistung eines sicheren und rechtskonformen Anlagenbetriebs ist sicherzustellen. | 1 | Jahr |
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| 100,00 | Betriebsüberwachung und Anlagenbetrieb | Umfasst die laufende Überwachung des Betriebszustands sowie das Bedienen und Steuern der heiztechnischen Anlagen im täglichen Betrieb. Dazu gehören z. B. das Anpassen von Sollwerten, Zeitplänen und Heizkurven entsprechend dem Nutzungsbedarf und der Jahreszeit, das Durchführen von An- und Abfahrvorgängen (In- und Außerbetriebnahme z. B. zu Saisonbeginn und -ende) sowie das kontinuierliche Beobachten der Anlage (ggf. über Gebäudeleittechnik) zur Sicherstellung eines störungsfreien, effizienten und sicheren Heizbetriebs. | 1 | Jahr |
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| 200,00 | Inspektion | (Regelmäßige visuelle Funktionskontrollen der Anlagen) | – | – | – | – |
| 200,00 | Regelmäßige Inspektionen der Heizungsanlage | Durchführung von planmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen in festgelegten Intervallen (z. B. monatlich oder quartalsweise) zur Früherkennung von Störungen, Undichtigkeiten oder Abweichungen vom Soll-Betriebszustand. Überprüfung wesentlicher Betriebsparameter (Temperaturen, Drücke etc.) und Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel. Ergebnisse der Inspektionen werden dokumentiert; festgestellte Mängel oder Auffälligkeiten werden dem Auftraggeber gemeldet und fließen in Wartungs-/Instandsetzungsplanung ein. | 1 | Jahr |
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| 300,00 | Wartung (planmäßige Instandhaltung) | (Vorbeugende Wartungsarbeiten gemäß Herstellerempfehlungen und Normen) | – | – | – | – |
| 300,00 | Planmäßige Wartung der heiztechnischen Anlagen | Beinhaltet alle turnusmäßigen Wartungsarbeiten an Wärmeerzeugern und Wärmeverteilung gemäß Herstellervorgaben und anerkannten Regeln der Technik (u. a. VDI 3810 Blatt 3, DIN 31051). Dazu zählen z. B. die jährliche Wartung der Wärmeerzeuger (Kessel, Brenner) inklusive Reinigung, Einstellen und erforderlichem Verschleißteilwechsel (z. B. Düsen, Zündelektroden) sowie Abgasmessung nach geltenden Vorschriften. Ebenfalls umfasst sind Wartungsarbeiten an der Wärmeverteilungsanlage: Funktionsprüfung und Wartung von Umwälzpumpen, Ventilen, hydraulischen Weichen, Sicherheitsventilen, Ausdehnungsgefäß etc., Reinigen oder Erneuern von Filtern und Sieben, sowie Nachfüllen und Aufbereitung des Heizungswassers (Überprüfung der Wasserqualität nach VDI 2035). Sämtliche hierfür erforderlichen Klein- und Verbrauchsmaterialien (Dichtungen, Filter, Schmiermittel usw.) sind im Preis enthalten; größere Ersatz- und Verschleißteile werden gesondert im Rahmen der Instandsetzung behandelt. | 1 | Jahr |
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| 400,00 | Instandsetzung (Reparaturleistungen) | (Instandsetzung und Reparaturen außerhalb der planmäßigen Wartung – Abrechnung nach Aufwand) | – | – | – | – |
| 400,00 | Servicetechniker – Stundensatz (Normalarbeitszeit) | Stundenverrechnungssatz für Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten, die nicht durch die Pauschalen abgedeckt sind, innerhalb der regulären Arbeitszeit (z. B. Werktags tagsüber). Auftragsbezogene Instandsetzungen werden nach tatsächlich benötigten Arbeitsstunden zu diesem Satz abgerechnet. | 1 | Stunde |
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| 400,00 | Servicetechniker – Stundensatz (Außerhalb der Std.) | Stundenverrechnungssatz für Instandsetzung und Störungsbeseitigung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (z. B. nachts, am Wochenende oder an Feiertagen). Einsätze zu diesen Zeiten werden mit diesem erhöhten Stundensatz vergütet. | 1 | Stunde |
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| 500,00 | Störungsmanagement und Notdienst | (Rufbereitschaft und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung) | – | – | – | – |
| 500,00 | 24h-Rufbereitschaft für Störungsfälle (Notdienst) | Einrichtung eines jederzeit (24/7) verfügbaren Störungs- und Notdienstes. Dies beinhaltet die ständige telefonische Erreichbarkeit einer Meldestelle sowie die Bereitstellung von qualifiziertem Personal, das bei akutem Störungs- oder Notfall schnellstmöglich reagiert. Sicherstellung vereinbarter Reaktionszeiten (z. B. erste Rückmeldung/Einleitung von Maßnahmen innerhalb 30 Minuten) rund um die Uhr. Hinweis: Die eigentliche Störungsbehebung vor Ort (Arbeitszeit des Technikers sowie benötigtes Material) wird nach Aufwand gemäß entsprechender Positionen abgerechnet. | 1 | Jahr |
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| 600,00 | Dokumentation und Berichtswesen | (Anlagenbuch, Betriebsdokumentation, Berichte) | – | – | – | – |
| 600,00 | Betriebsdokumentation und Reporting | Führung und Aktualisierung aller für den Betrieb und die Instandhaltung relevanten Unterlagen der Heizungsanlage. Hierzu gehören das Anlagen- bzw. Betriebsbuch mit vollständigen Wartungs- und Inspektionsprotokollen, Prüfnachweisen (z. B. Bescheinigungen von Sachkundigen/Sachverständigen), Störungs- und Reparaturberichten sowie Nachweisen über durchgeführte Maßnahmen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle vorgeschriebenen Dokumentationen zeitnah und lückenlos erfolgen. Zusätzlich werden regelmäßige Berichte für den Auftraggeber erstellt – beispielsweise monatliche Betriebsberichte mit Kennzahlen (Verfügbarkeit, Verbrauch, Störungen) sowie ein jährlicher Bericht zum Anlagenzustand und zur Leistungserfüllung, ggf. mit Vorschlägen zur Verbesserung. Bei Änderungen oder Erweiterungen der Anlage wird die Bestandsdokumentation (Schaltpläne, Anlagenschemata, Anlagenteileverzeichnis) entsprechend fortgeschrieben und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. | 1 | Jahr |
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| 700,00 | Energiemanagement | (Verbrauchsüberwachung und -analyse, Energiekostenkontrolle) | – | – | – | – |
| 700,00 | Energiemonitoring und Verbrauchscontrolling | Laufende Erfassung und Überwachung der energiebezogenen Betriebsdaten der Heizungsanlage (z. B. Wärmeverbrauch, Brennstoffverbrauch, Kesselwirkungsgrade, Regelungsparameter). Regelmäßige Analyse der Verbrauchswerte und Vergleich mit Kennzahlen/Referenzwerten, um Einsparpotenziale zu identifizieren. Der Auftragnehmer unterbreitet Vorschläge zur Optimierung des Energieeinsatzes und zur Senkung des Verbrauchs bei gleichbleibendem Nutzkomfort. Hinweis: Falls gesetzlich gefordert (z. B. gemäß GEG), wird im Rahmen des Energiemanagements ein Heizungs-Check nach DIN EN 15378 durchgeführt und dokumentiert. | 1 | Jahr |
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| 800,00 | Optimierung | (Betriebsoptimierung und Effizienzsteigerung) | – | – | – | – |
| 800,00 | Laufende Betriebsoptimierung und Verbesserungen | Kontinuierliche Untersuchung und Verbesserung der Anlagenperformance über den Grundbetrieb hinaus. Der Auftragnehmer identifiziert proaktiv Optimierungsmöglichkeiten und setzt kleinere Verbesserungsmaßnahmen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber um – z. B. Feinjustierung der Regelstrategien, Anpassung der Hydraulik (hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage), Austausch oder Nachrüstung von Komponenten zur Effizienzsteigerung (wie z. B. hocheffiziente Pumpen oder Optimierung der Steuerungsalgorithmen). Ziel ist es, den Energieverbrauch und die Betriebskosten zu reduzieren, die Betriebssicherheit zu erhöhen und den Nutzerkomfort zu optimieren. Größere Modernisierungsmaßnahmen, die über den laufenden Optimierungsbetrieb hinausgehen, werden dem Auftraggeber gesondert vorgeschlagen und sind nicht Bestandteil der laufenden Pauschale. | 1 | Jahr |
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| 900,00 | Koordination externer Leistungen | (Abstimmung mit Behörden, Sachverständigen und Drittfirmen) | – | – | – | – |
| 900,00 | Koordination von Prüfdiensten und Fremdfirmen | Organisation, Terminierung und Überwachung von Leistungen Dritter im Rahmen des Anlagenbetriebs. Dazu zählen z. B. behördlich oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch autorisierte Stellen (wie die Emissionsmessung und Feuerstättenschau durch den Bezirkskaminkehrer gemäß KÜO, ggf. TÜV-Prüfungen an Druckbehältern) sowie erforderliche Dienstleistungen externer Fachfirmen (etwa Spezialreparaturen, Reinigung von Öl-/Gastanks, Kalibrierungen etc.). Der Auftragnehmer stimmt die Termine ab, weist die externen Dienstleister ein, stellt die Anlagenzugänglichkeit sicher und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung. Die Ergebnisse externer Prüfungen oder Leistungen werden entgegengenommen, auf Vollständigkeit geprüft und in die Betriebsdokumentation aufgenommen. Hinweis: Die Kosten der beauftragten Drittunternehmen (Prüfstellen, Fachfirmen) selbst sind – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftraggeber direkt zu tragen und nicht in den Pauschalen enthalten. | 1 | Jahr |
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