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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Anforderungen an die Qualifikation des Betreibers und der Beauftragten

Facility Management: Heiztechnik » Geschäftsprozesse » Betreiben » Qualifikation

Schulungen und Fortbildungen sorgen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Fachkompetenz und halten das Personal auf dem neuesten Stand der Technik

Schulungen und Fortbildungen sorgen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Fachkompetenz und halten das Personal auf dem neuesten Stand der Technik

Eine solide Qualifikation des Betriebspersonals ist von entscheidender Bedeutung, um den sicheren und effizienten Betrieb von Heizungsanlagen zu gewährleisten. Fachkundige Mitarbeiter sind in der Lage, potenzielle Probleme frühzeitig zu identifizieren und vorbeugende Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Einhaltung von Qualitätsstandards und Zertifizierungen trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit und Haltbarkeit der Heizungsanlagen sicherzustellen.

Heiztechnikbetreibung: Qualifikationsanforderungen

ANFORDERUNGEN AN DIE QUALIFIKATION DES BETREIBERS UND DER BEAUFTRAGTEN

Der Service Provider muss das grundlegende Wissen, das für einen sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb der heiztechnischen Anlage erforderlich ist, nachweisen können. Die kontinuierliche Durchführung der notwendigen Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen an den Heizungsanlagen erfordert eine angemessene Qualifikation. Betriebliche Aktivitäten im Rahmen von Wartung, Inspektionen und Reparaturen sollten von Personen durchgeführt werden, die entweder über eine relevante abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder gleichwertige fachbezogene Berufserfahrung vorweisen können. Ein Verständnis für die Aufgaben und Funktionen von heiztechnischen Anlagen und ihren Einzelkomponenten ist erforderlich. Es muss sichergestellt werden, dass das Betriebspersonal kontinuierlich fortgebildet wird.

Die entsprechende Zuweisung von Verantwortlichkeiten überträgt dem Service Provider die damit verbundenen Pflichten und Verantwortungsbereiche. Die Einführung des Betriebspersonals liegt in der Verantwortung des Betreibers. Dennoch entbindet dies den Service Provider nicht von seiner rechtlichen Verpflichtung sicherzustellen, dass beauftragte Dritte geeignet sind, sie angemessen anzuleiten und zu überwachen. Eine vollständige Delegation der Verantwortung für den Betrieb von heiztechnischen Anlagen ist nicht realisierbar (siehe auch VDI 3810 Blatt 1).

ARBEITGEBERSEITIGE PFLICHTEN/BETREIBERPFLICHTEN

Die Grundlagen der Anwendungstechnik sind in VDI 3810 Blatt 1 und VDI 3810 Blatt 1.1 erläutert. Der Service Provider ist dem Betreiber gegenüber verpflichtet, die Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz gemäß dem aktuellen Stand der Technik zu erfüllen. Dies beinhaltet die gesetzliche Verpflichtung des Service Providers, eine Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeiter zu erstellen. Der Betreiber der Anlage hat die Verantwortlichen des Service Providers auf spezielle Gefahrensituationen hinsichtlich Betrieb, Anlage und Gebäude hinzuweisen.

PLANERISCHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN BETRIEB

Die heiztechnischen Anlagen werden gemäß den Angaben im Raumbuch betrieben.

Die effiziente Funktion der anspruchsvollen heiztechnischen Anlagen in dieser Immobilie wird durch die Gebäudeautomation ermöglicht. Ebenso ist es erforderlich, die Bedingungen für eine gerechte Zuweisung von Verbräuchen zu erfassen, siehe auch VDI 2077.

RAUMBUCH

Der Service Provider soll das Raumbuch als Grundlage für die Planung dieser Betriebsanlagen über den gesamten Lebenszyklus hinweg aktualisieren. Das Raumbuch enthält alle relevanten Informationen zu Anforderungen (z.B. Luftaustausch, Raumtemperatur und Raumfeuchtigkeit) sowie zur Auslegung (z.B. interne Lasten, Personenanzahl, Maschinen) der heiztechnischen Anlagen. Es sollte so gestaltet sein, dass es auch die Anforderungen für ein Prüfbuch im Bereich Brandschutz abdeckt, um ein gemeinsames Dokument zu erstellen. Während etwaiger Abnahmen kann das Raumbuch als nützliches Werkzeug dienen, und die Aktualisierung des Raumbuchs ermöglicht die Kontrolle von Qualität und Quantität während der Ausführungsphase.

ANLAGENBUCH

Sämtliche relevante Planungsdaten, Betriebsparameter und Prüfungen müssen über den gesamten Lebenszyklus der Anlage hinweg im Anlagenbuch lückenlos aufgezeichnet werden. Die Beschreibung des festgelegten und beabsichtigten Betriebs muss auch zukünftige Instandhaltungsanforderungen berücksichtigen. Bei der Grundrissplanung im Raumbuch müssen die notwendigen Zugangsmöglichkeiten zu den Teilen der heiztechnischen Anlage berücksichtigt werden, die für den ordnungsgemäßen Betrieb instand gehalten werden müssen.

Um den Service Provider zu unterstützen, sollte das Zusammenspiel der verschiedenen Regelungen und Vorschriften in einem Instandhaltungsplan dargestellt werden, der die verschiedenen Anforderungen integriert. Dieser Plan sollte sowohl im Anlagenbuch als auch in anderer geeigneter Form als Zusammenfassung dokumentiert werden.

ANFORDERUNGEN AN HEIZTECHNISCHE ANLAGEN

Die heiztechnischen Anlagen sowie ihre Technikräume und Technikzentralen müssen spezifischen Sicherheitsanforderungen genügen (vergleiche hierzu auch VDI 2050 Blatt 3). Hierbei sind rechtliche Vorgaben aus dem Bauordnungs- und gegebenenfalls dem Arbeitsschutzrecht relevant. Die Anforderungen an die heiztechnischen Anlagen sind insbesondere in den folgenden Regelwerken und Verordnungen festgelegt:

GEG:2020-08-08 (Gebäudeenergiegesetz) als Gesetz zur Harmonisierung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze.

Arbeitsstättenverordnung: Diese regelt den Umgang mit chemischen Stoffen und enthält Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Arbeitsstätten.

Für Bereiche außerhalb des Anwendungsbereichs des Arbeitsschutzrechts gelten die Arbeitsstättenverordnung sowie die technischen Regeln zu Arbeitsstätten (ASR).

Des Weiteren sind Anforderungen an den Schallschutz zu beachten, die aus Vertragsbestimmungen oder präventiven Erwägungen resultieren (z.B. VDI 4100, DIN 4109). Zusätzlich zu diesen Anforderungen ergeben sich weitere in Bezug auf die Funktionalitäten der Anlage wie Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwassererwärmung und Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Funktionalitäten müssen bereits in der Planungsphase sorgfältig berücksichtigt und in die Gesamtanlage integriert werden. Die vorher festgestellte Notwendigkeit dient als Grundlage für die Umsetzung dieser Richtlinien und liegt in der Verantwortung des Service Providers.

Um Unterstützung zu bieten, sollte das Zusammenspiel der Regelwerke und Verordnungen in einem Instandhaltungsplan dargelegt werden, der die verschiedenen Anforderungen zusammenführt. Dieser Plan sollte im Anlagenbuch und in anderer geeigneter Form als Zusammenfassung dokumentiert werden.

Mit zunehmender Komplexität der Anlagen steigen die Anforderungen an die Dokumentation. Mindestanforderungen wie die Herstelleranleitung, geplante und tatsächliche Heizwasserqualität, Instandhaltungspläne (Inspektion, Wartung) sowie Änderungen an der Anlage (falls zutreffend) sind im Betriebsbuch festgelegt.

Das Betriebsbuch muss dem Nutzer übergeben werden. Diese Dokumentation soll als Grundlage für die Einweisung dienen und den Nutzer auf die Gefahren unsachgemäßer Eingriffe hinweisen.

GEBÄUDEAUTOMATION

Der Verantwortungsbereich der verwendeten Gebäudeautomation (GA; siehe VDI 3814) erstreckt sich über verschiedene Gewerke. Ihr Zweck besteht darin, einen energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb zu gewährleisten. Ein technisches Anlagenmonitoring (siehe auch VDI 6041) ermöglicht und unterstützt die Überwachung und Dokumentation.

Die Gebäudeautomation (GA; siehe VDI 3814) umfasst sowohl Hardwarekomponenten wie Überwachungs-, Steuerungs-, Regelungs- und Optimierungseinrichtungen als auch zugehörige Software. GA- und Energiemanagementsysteme ermöglichen die Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs und seiner Veränderungen. Die daraus resultierende Performance-Überwachung zielt auf die geforderte Energiebilanzierung ab und dient der Budgetermittlung für Verbrauchsgüter sowie der relevanten Überwachung der Betriebssysteme.