Erweiterte Pflicht zum Hydraulischen Abgleich ab 1. Oktober 2024

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine erweiterte Pflicht zum hydraulischen Abgleich nach dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
Diese Regelung ist durch das Auslaufen der Energie-Sicherungs-Maßnahmen-Verordnung (EnSimiMaV) notwendig geworden und betrifft nun einen deutlich größeren Anwendungsbereich. Die zentralen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 60b und 60c des GEG 2024, die wesentliche Änderungen im Bereich der Heizungsoptimierung vorsehen. Mit den neuen Bestimmungen nach GEG 2024 wird der hydraulische Abgleich zur Pflicht für viele ältere Heizsysteme. Gebäudeeigentümer sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Heizungsanlagen zu modernisieren und langfristig von den Vorteilen einer effizienten Wärmeerzeugung zu profitieren. Durch die verpflichtende Durchführung und den Nachweis des hydraulischen Abgleichs werden Energieeinsparungen und ein gesteigertes Umweltbewusstsein gefördert. Dies ist ein wesentlicher Schritt in Richtung der von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele im Gebäudebereich.