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Erweiterte Pflicht zum Hydraulischen Abgleich ab 1. Oktober 2024

Facility Management: Heiztechnik » Geschäftsprozesse » Betreiben » Hydraulischer Abgleich

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine erweiterte Pflicht zum hydraulischen Abgleich nach dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine erweiterte Pflicht zum hydraulischen Abgleich nach dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)

Diese Regelung ist durch das Auslaufen der Energie-Sicherungs-Maßnahmen-Verordnung (EnSimiMaV) notwendig geworden und betrifft nun einen deutlich größeren Anwendungsbereich. Die zentralen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 60b und 60c des GEG 2024, die wesentliche Änderungen im Bereich der Heizungsoptimierung vorsehen. Mit den neuen Bestimmungen nach GEG 2024 wird der hydraulische Abgleich zur Pflicht für viele ältere Heizsysteme. Gebäudeeigentümer sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Heizungsanlagen zu modernisieren und langfristig von den Vorteilen einer effizienten Wärmeerzeugung zu profitieren. Durch die verpflichtende Durchführung und den Nachweis des hydraulischen Abgleichs werden Energieeinsparungen und ein gesteigertes Umweltbewusstsein gefördert. Dies ist ein wesentlicher Schritt in Richtung der von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele im Gebäudebereich.

Hintergrund: Die EnSimiMaV und das neue GEG 2024

Heizungsventil für Raumsteuerung

Abgebildetes Heizungsventil zur präzisen Regelung von Wärmeflüssen in Heizsystemen.

Die EnSimiMaV war eine im Zuge der Energiekrise eingeführte Verordnung, die Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung durch effizienteren Einsatz von Gas vorsah. Sie war jedoch auf gasbetriebene Heizsysteme beschränkt und diente als kurzfristige Reaktion auf die Energieversorgungslage. Mit ihrem Auslaufen am 1. Oktober 2024 greifen nun die neuen Regelungen des GEG 2024, die eine systematische Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor unterstützen sollen.

§ 60b GEG 2024: Ausweitung auf alle wassergeführten Heizsysteme

Im Gegensatz zur EnSimiMaV, die nur gasbetriebene Heizungen betraf, erweitert § 60b des GEG 2024 die Verpflichtung zum hydraulischen Abgleich auf alle wassergeführten Heizsysteme, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.

Wichtig ist, dass diese Pflicht nur für bestehende Heizungssysteme gilt, die in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder in sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten (z.B. gewerblichen Gebäuden) installiert sind. Das Ziel dieser Ausweitung ist es, die Effizienz von Heizungsanlagen flächendeckend zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren, unabhängig vom verwendeten Brennstoff.

Dies umfasst insbesondere Heizsysteme, die betrieben werden mit:

  • Gas,

  • Öl oder

  • fester Biomasse

§ 60c GEG 2024: Anforderungen an den hydraulischen Abgleich

Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs wird durch § 60c des GEG 2024 detailliert geregelt. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine formale Überprüfung der Heizungsanlage, sondern um einen detaillierten technischen Prozess, der nach dem Verfahren B der VdZ-Regeln (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft) durchgeführt werden muss.

Folgende Schritte sind dabei zwingend erforderlich:

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1: Für den hydraulischen Abgleich ist es notwendig, eine detaillierte Berechnung der Heizlast für jeden Raum durchzuführen. Dies bedeutet, dass für jeden Raum individuell berechnet wird, wie viel Wärme benötigt wird, um die gewünschte Temperatur zu erreichen. Diese Berechnung muss nach der DIN EN 12831-1 erfolgen, der relevanten Norm für Heizlastberechnungen. Dabei werden Faktoren wie Raumgröße, Dämmung, Fensterfläche und klimatische Bedingungen berücksichtigt.

  • Überprüfung und Optimierung der Heizflächen: Ein weiterer zentraler Punkt des hydraulischen Abgleichs ist die Überprüfung der Heizflächen, wie Heizkörper oder Fußbodenheizungen, auf ihre Fähigkeit, eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur zu gewährleisten. Dies ist entscheidend, da eine niedrigere Vorlauftemperatur den Brennstoffverbrauch reduziert und die Effizienz der Heizungsanlage erhöht. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, Heizkörper auszutauschen oder zusätzliche Heizflächen zu installieren, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung bei niedrigerer Temperatur zu ermöglichen.

  • Anpassung der Vorlauftemperaturregelung: Nach der Optimierung der Heizflächen muss die Vorlauftemperaturregelung der Heizungsanlage angepasst werden. Ziel ist es, die Vorlauftemperatur möglichst niedrig zu halten, ohne den Wohnkomfort zu beeinträchtigen. Dies kann durch den Einsatz moderner Heizungssteuerungen und Regelungstechnik erfolgen, die eine präzise Steuerung der Heizungsanlage ermöglichen.

Rechtswirksame Bestätigung des hydraulischen Abgleichs

Nach Abschluss des hydraulischen Abgleichs muss eine rechtswirksame Bestätigung erstellt werden. Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass der Abgleich fachgerecht nach den Vorgaben des GEG und der VdZ-Regeln durchgeführt wurde. Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, diesen Nachweis aufzubewahren und bei Bedarf (z.B. bei einer Energieberatung oder einer behördlichen Prüfung) vorzulegen.

Konsequenzen für Gebäudeeigentümer

Gebäudeeigentümer, die über ältere wassergeführte Heizsysteme verfügen, müssen sich darauf einstellen, dass die Durchführung des hydraulischen Abgleichs für ihre Heizungsanlagen nun gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies bringt in der Regel zusätzliche Kosten für die Planungs- und Umsetzungsleistungen mit sich, kann jedoch durch Förderprogramme des Bundes oder der Länder unterstützt werden. Langfristig führt ein fachgerechter hydraulischer Abgleich jedoch zu Energieeinsparungen und einer erhöhten Lebensdauer der Heizungsanlage.

Für große Wohngebäude oder gewerblich genutzte Einheiten, auf die diese Regelungen zutreffen, bedeutet dies einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Heiztechnik. Durch die gezielte Optimierung der Heizungsanlagen können nicht nur die Heizkosten reduziert, sondern auch die CO₂-Emissionen gesenkt werden, was einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz darstellt.