Heiztechnische Anlagen
Facility Management: Heiztechnik
Heiztechnische Anlagen betreiben
REGELUNG / Betriebsführung
Die heiztechnischen Anlagen haben eine bedeutende Bedeutung für die Nutzer und Betreiber von Liegenschaften, da sie einen direkten Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden haben können. Daher ist es zwingend notwendig, dass diese Anlagen in technisch einwandfreiem und hygienischem Zustand erhalten werden. Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz haben denselben Stellenwert wie die Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit der heiztechnischen Anlagen und müssen bei der Umsetzung von Maßnahmen beachtet werden. Die heiztechnischen Anlagen müssen gemäß den anerkannten Regeln der Technik betrieben und durch kompetente Instandhaltung in ordnungsgemäßem und sicheren Zustand erhalten werden.
BETREIBEN UND INSTAND HALTEN VON HYDRAULISCH BETRIEBENEN HEIZTECHNISCHEN ANLAGEN
Diese Leistungsbeschreibung ist anwendbar auf den Betrieb und die Instandhaltung der hydraulisch betriebenen heiztechnischen Anlagen (Warmwasserheizungen) und Geräte in sämtlichen Räumlichkeiten. Kälteanlagen werden nicht berücksichtigt.
SIE BETRIFFT IN ANLEHNUNG AN DIN 276 INSBESONDERE DIE RELEVANTEN KOSTENGRUPPEN:
420 Wärmeversorgungsanlagen
421 Wärmeerzeugungsanlagen
422 Wärmeverteilnetze
423 Raumheizflächen
429 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges
480 Gebäudeautomation (teilweise)
Verbindliche Vorgaben für den Betrieb und die Instandhaltung heiztechnischer Anlagen
Die Leistungsbeschreibung legt für den Service Provider das ordnungsgemäße Betreiben und die Instandhaltung der heiztechnischen Anlagen in Verbindung mit anderen gebäudetechnischen Anlagen fest, wobei die Gesundheit der Menschen und der Umweltschutz gewährleistet sein müssen. Die Planung muss das beabsichtigte ordnungsgemäße Betreiben berücksichtigen, und die Empfehlungen zur sicheren, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Nutzung sowie Instandhaltung heiztechnischer Anlagen sind verbindlich. Dabei werden die genannten Anforderungen als gesetzliche und normative Vorgaben berücksichtigt, beispielsweise Arbeitsschutz, Sicherheits- und Verkehrssicherungspflichten, Umweltschutz, Hygieneanforderungen und allgemeine Leistungsanforderungen.
GEBÄUDEENERGIEGESETZ
GEG: Gebäudeenergiegesetz: ist ab 1. Nov. 2020 in Kraft und ersetzt EnEV, EEWärmeG und EnEG
VDI 3810 Blatt 1:2012-05
Betreiben und instand halten von gebäudetechnischen Anlagen - GrundlagenVDI 3810 Blatt 1.1:2014-09
Betreiben und instand halten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen - Grundlagen - BetreiberverantwortungVDI 3810 Blatt 3:2018-08
Betreiben und instand halten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen - Heiztechnische AnlagenVDI 3810 Blatt 4:2013-12
Betreiben und instand halten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen - Raumlufttechnische AnlagenVDI/GEFMA 3810 Blatt 5:2018-01
Betreiben von Gebäuden und instand halten von gebäudetechnischen Anlagen – GebäudeautomationVDI 3811:2016-07
Modernisierung heiztechnischer AnlagenDIN EN 13306:2018-02
Instandhaltung - Begriffe der InstandhaltungDIN 31051:2019-06
Grundlagen der InstandhaltungVDI 2050 Blatt 1:2013-11
Anforderungen an Technikzentralen - Technische Grundlagen für Planung und AusführungVDI 2050 Blatt 3:2018-11
Anforderungen an Technikzentralen - Wärme-/HeiztechnikVDI 4700 Blatt 1:2015-10
Begriffe der Bau- und GebäudetechnikTRGS 900 Änd 2007-03:2007-03
Arbeitsplatzgrenzwerte; Änderungen und ErgänzungenVDI 6039:2011-06
Facility-Management - Inbetriebnahmemanagement für Gebäude - Methoden und Vorgehensweisen für gebäudetechnische AnlagenVDI 6041:2017-07
Facility-Management - Technisches Monitoring von Gebäuden und gebäudetechnischen AnlagenDIN 18380:2019-09
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Heizanlagen und zentrale WassererwärmungsanlagenDIN 1961:2016-09
VOB Vergabe- und Vertragsordnung