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Maßnahmen bei Stilllegung

Facility Management: Heiztechnik » Geschäftsprozesse » Stilllegung

Die ordnungsgemäße Stillegung einer Heizungsanlage ist ein wichtiger Schritt, um Umweltauflagen zu erfüllen und Sicherheitsrisiken zu minimieren

Die ordnungsgemäße Stillegung einer Heizungsanlage ist ein wichtiger Schritt, um Umweltauflagen zu erfüllen und Sicherheitsrisiken zu minimieren

Eine professionelle Demontage der Anlagenkomponenten erleichtert die Entsorgung und das Recycling von alten Materialien. Die Befolgung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien während des Stilllegungsprozesses gewährleistet eine umweltfreundliche und sichere Abwicklung. Durch gründliche Planung und Koordination können eventuelle Unannehmlichkeiten für die Gebäudenutzer auf ein Minimum reduziert werden.

Sicherheit bei der Stilllegung von Heizanlagen

Für die permanente Stilllegung müssen die unten aufgeführten Schritte, möglicherweise nach einer Stilllegungsplanung, von einem Fachbetrieb umgesetzt werden.

DIE SCHRITTE SIND INDIVIDUELL AUF DIE ANLAGE ABZUSTIMMEN:

  • Außerbetriebnahme

  • Abführung der noch im System vorhandenen Energie (z. B. Wärme)

  • Entleeren (aller im System befindlichen Medien)

  • Aufnahme von gefährlichen (z. B. brennbaren oder toxischen) und wasserrechtlich relevanten Stoffen

  • Information der Behörden

  • Überprüfung (gegebenenfalls durch Sachverständigen, sofern erforderlich, z. B. bei Ölanlagen)

  • Demontage und Entsorgung (siehe VDI 3810 Blatt 7 und VDI 6210 Blatt 1)

IN DER STILLLEGUNGSPLANUNG SIND DIE MASSNAHMEN DETAILLIERT BESCHRIEBEN, INSBESONDERE:

  • Beschreibung aller erforderlichen Maßnahmen, die keine Abbaumaßnahmen darstellen (z. B. Bereitstellung von Handhabungs- und Lagereinrichtungen, Nutzungsänderungen von Räumen)

  • Abbaukonzept, insbesondere

  • Abbauschritte und Abbaumaßnahmen von Komponenten, Systemen und Gebäuden

  • Abbau- und Zerlegetechniken und erforderliche Hilfseinrichtungen

  • Entsorgungskonzept, insbesondere

  • Beschreibung und Klassifizierung der anfallenden Reststoffe (siehe auch VDI 2074)

  • Abfallmanagement für gefährlicheAbfälle

  • Freigabeverfahren für gefährlicheReststoffe

  • Darstellung der Stoffströme einschließlich erforderlicher spezifischer Transport- und Lagerlogistik sowie deren gegenseitige Abhängigkeit

  • Gefährdungsanalyse (Mensch, Gebäude, Umwelt), insbesondere:

  • systematische Gefährdungsanalyse (angepasst an das Gefahrenpotenzial während des Abbaus unter Berücksichtigung der während des Abbaus eingesetzten Techniken und Gefahrstoffe) und Darstellung der sicherheitstechnisch bedeutsamen Prozesse

  • Sicherheitskonzept zur Vermeidung oder Minimierung von Gefahren

  • Analyse der Auswirkungen von Ableitungen an die Umgebung mit Fortluft und Abwasser

  • sicherheitstechnisch wichtige Systeme und erforderliche Betriebssysteme

  • die vorgesehenenMaßnahmenzumBrandschutz

  • Dokumentation

Das Ziel dieser Planung besteht darin, die Arbeiten sicher durchzuführen. Der Abbau erfolgt in sinnvollen Etappen unter Verwendung geeigneter Abbaumethoden. Hierbei werden Transport- und Lagerlogistik sowie die Verfügbarkeit erforderlicher Einrichtungen und Versorgungs- und Hilfssysteme berücksichtigt. Die Konzepte für den Abbau und die Entsorgung werden vor Beginn der jeweiligen Abbaumaßnahmen konkretisiert und im Rahmen der Abbauplanung und Entsorgungsplanung weiter ausgearbeitet.

RECHTSPFLICHTEN ZUM BETREIBENGEBÄUDETECHNISCHER ANLAGEN

Die übergreifenden gesetzlichen Pflichten und die Verantwortung des Betreibers werden in VDI 3810 Blatt 1 und VDI 3810 Blatt 1.1 erläutert.

DOKUMENTE UND DOKUMENTATION

Revisionsunterlagen gemäß der ATV DIN 18380 dienen als Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage. Diese Unterlagen werden vom Anlagenerrichter zusammengestellt und bei der Abnahme übergeben. Sie bilden die Grundlage für das Anlagenbuch, wie im Anhang B dargestellt.

DIES GILT INSBESONDERE FÜR:

  • Anlagenschema

  • elektrischen Übersichtsplan und Anschlusspläne

  • Zusammenstellung der wichtigsten technischenDaten

  • alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen

  • Protokoll über die Einweisung des Wartungsund Bedienungspersonals

DARÜBER HINAUS SIND FOLGENDE UNTERLAGEN FÜR DAS BETREIBEN ERFORDERLICH UND BILDEN DIE GRUNDLAGE DES BETRIEBSBUCHS. SIE SOLLEN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS ODER ALS BESONDERE LEISTUNG VEREINBART WERDEN:

  • Bestandszeichnungen (Darstellung der ausgeführten Anlage in den Bauplänen)

  • Stückliste mit allen Mess-, Steuer- und Regelgeräten

  • Schaltschema für Versorgungsmedien

  • Funktionsbeschreibung unter Einbeziehung der Regelung mit Darstellung der Regeldiagramme sowie der Regelschemata

  • Protokoll über die im Rahmen der Einregulierungsarbeiten durchgeführten endgültigen Einstellungen und Messungen nach DIN EN 12599 oder VDI 6031

  • Listen von Ersatzteilen und Betriebsstoffen mit Entsorgungshinweisen

  • Berechnung des Brennstoff- und Energiebedarfs

  • DatenpunktlistennachVDI 3814

  • Programmlistenbzw. Parameterlisten

Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, Betriebsanweisungen zu erstellen und kontinuierlich zu aktualisieren. Diese Anweisungen müssen in schriftlicher Form und in einer für das betreffende Personal verständlichen Sprache verfasst sein. Sie sollten so konkret sein, dass sie in die praktische Umsetzung umgesetzt werden können. Gemäß ArbStättV müssen Betriebsanweisungen auch sicherheitstechnische Hinweise enthalten. Es gibt auch Betriebsanweisungen, die ausschließlich sicherheitstechnische Informationen beinhalten.

Es ist erforderlich, ein Betriebsbuch für die Anlagen anzulegen. In diesem Buch werden wesentliche Ereignisse des Betriebsablaufs wie Störungen, Maßnahmen zur Behebung, betriebliche Kennzahlen und Wiederholung von behördlich angeordneten Prüfungen sowie andere relevante Informationen festgehalten. Störungen müssen unverzüglich eingetragen werden. Berichte aus einer Gebäudeautomation (siehe VDI 3814) oder einem technischen Monitoring (siehe VDI 6041) können dem Betreiber bei dieser Aufgabe behilflich sein.

Der Betreiber muss eine rechtsverbindliche und angemessene Dokumentation für den Betrieb und die Instandhaltung von heiztechnischen Anlagen bereitstellen. Diese Dokumentation muss entsprechend den jeweiligen Vorschriften fortgeschrieben und aufbewahrt werden. Dies betrifft sowohl den Umfang als auch die Dauer. Beispiele und Richtlinien für den Umfang und die Struktur einer Dokumentation sind in VDI 3810 Blatt 1 verfügbar.

Zusätzlich zu den grundlegenden Dokumenten, die in VDI 3810 Blatt 1 und VDI 3810 Blatt 1.1 beschrieben sind, können je nach Art der Anlage und des Gebäudes weitere Dokumentationspflichten für den Betrieb von heiztechnischen Anlagen bestehen. Dies gilt insbesondere für Anlagen, die in Arbeitsstätten gemäß ArbStättV verwendet werden und z. B. als Arbeitsmittel gemäß BetrSichV gelten.

In Sonderbauten (gemäß den Sonderbauvorschriften der Bundesländer) müssen die spezifischen bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Dokumentation von heiztechnischen Anlagen berücksichtigt werden. Gleiches gilt für heiztechnische Anlagen im Geltungsbereich der EnEV.

Die Dokumente, die den Betrieb der heiztechnischen Anlagen betreffen, werden im Wesentlichen als Betriebs-, Wartungs- und Bedienungsunterlagen (BW&B-Unterlagen) bezeichnet. Diese stellen sicher, dass eine dauerhafte Systembeschreibung und eine Zusammenstellung von Anweisungen und Handbüchern für den Betrieb und die Instandhaltung von heiztechnischen Anlagen vorhanden sind.

Die enthaltenen Anweisungen und Anforderungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass das Qualitätsmanagement für Anlagensicherheit, effiziente Energieverwendung und Umweltverträglichkeit gewährleistet ist.

Die BW&B-Unterlagen müssen einen festgelegten Mindeststandard an wesentlichen Informationen erfüllen. Sie müssen auf alle geltenden lokalen Vorschriften für den Betrieb und die Instandhaltung der Anlage hinweisen.

Diese Informationen müssen dem Betreiber bei der dokumentierten Einweisung zur Anwendung, Aktualisierung und Aufbewahrung zur Verfügung gestellt werden.

Die Anweisungen müssen alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für den Betrieb und die Instandhaltung der heiztechnischen Anlagen enthalten.

Der Anlagenerrichter ist verpflichtet, umfassende Unterlagen für seinen Leistungsumfang bereitzustellen. Dazu gehören, je nach Vertragsumfang, erklärende Bilder und/oder Zeichnungen, Herstellerangaben und Genehmigungsunterlagen, eine Zusammenstellung der regelmäßig benötigten Ersatzteile (Ersatzteilliste) sowie Verbrauchsmaterialien nach Art und Menge. Angaben zur Position der Einbauteile (z. B. Fühler, Regler, Sicherheitseinrichtungen), insbesondere für wartungs- und prüfpflichtige Teile, müssen ebenfalls enthalten sein.

Beim Contracting überträgt der Eigentümer die Aufgaben der Wärmeversorgung und die Betreiberverantwortung an dem Service Provider

BEIM CONTRACTING WERDEN ZWEI ARTEN UNTERSCHIEDEN:

  • Beim Energieliefer-Contracting (auch Wärmeliefer- Contracting oder Anlagen-Contracting genannt) übernimmt der Contractor die Energieversorgung während der vereinbarten Vertragslaufzeit in alleiniger Verantwortung.

  • Beim Einspar-Contractingerbringt der Contractor energierelevante Leistungen und garantiert, die gesamten Energiekosten eines Gebäudes dauerhaft zu senken (siehe VDMA 24198). Contracting-Verträge sind aufgrund der Investitionskosten des Contractors längerfristig angelegt. Meist läuft solch ein Vertrag über zehn Jahre, ohne dass er ordentlich gekündigt werden kann.

INSTANDHALTUNGSVERTRÄGE

Die Wartungsleistung stellt einen Aspekt der Instandhaltung dar. Die genaue Definition der Wartungsleistung erfolgt in der Regel über den Wartungsvertrag. Schon aus rechtlichen Gründen ist es daher notwendig, im Zusammenhang mit der Vergabe einer Wartungsleistung vertraglich festzulegen, welche spezifischen Leistungen erbracht werden sollen. Die beteiligten Parteien müssen vereinbaren, ob die Wartungsleistung als Dienstleistung oder als Werkleistung betrachtet wird (siehe auch VDI 3810 Blatt 1.1). Eine Anleitung zur Erstellung von Instandhaltungsverträgen findet sich beispielsweise in der DIN EN 13269.

ARBEITGEBERSEITIGE PFLICHTEN/ BETREIBERPFLICHTEN

Der Service Provider ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Anforderungen des aktuellen Standes der Technik erfüllt werden. In diesem Zusammenhang besteht die rechtliche Verpflichtung, dass der Service Provider entweder direkt eine Gefährdungsbeurteilung durchführt oder im Falle des Einsatzes von Fremdfirmen den Einsatzbereich der Fremdfirma als separate Gefahrenlage erkennt.

INSPEKTION

Inspektionen an einer heiztechnischen Anlage werden gemäß DIN EN 15378 in eine einmalige Inspektion (Inspektionsverfahren für Heizungsanlagen) und wiederkehrende Inspektionen (Inspektionsverfahren für Wärmeerzeuger) unterteilt. Diese beinhalten sämtliche Maßnahmen (wie Prüfungen, Messungen, Besichtigungen, Tests usw.), die zur Aufnahme und Bewertung des aktuellen Zustands von heiztechnischen Anlagen und ihren Komponenten erforderlich sind. Die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungen liegt beim Service Provider. Die Durchführung der Tätigkeiten ist zu dokumentieren. Die Regelungen zur Sachmängelhaftung sind in VDI 3810 Blatt 1 ersichtlich und gelten während der gesamten Dauer der erbrachten Dienstleistung.

A1 EINMALIGE INSPEKTION

Die Einzelinspektion deckt die gesamte heiztechnische Anlage ab und hat als Ziel die Bewertung des aktuellen Zustands. In Bezug auf den Umfang und die Qualität der erzielten Resultate variieren die folgenden Auswahlkriterien:

  • Inspektion nach einem vereinfachten Verfahren mittels Checkliste (Heizungscheck)

  • Inspektion nach einem Analyseverfahren

  • Inspektion im Rahmen der Aufnahme eines Gebäudes und der heiztechnische zur Ermittlung des Energiebedarfs undsonstige geeignete Verfahren

A2 WIEDERKEHRENDE INSPEKTIONEN

Die wiederkehrende Inspektionen haben das Ziel einer Überprüfung der energetischen Effizienz der heiztechnischen Anlage.

Verpflichtend sind die folgenden Inspektionen:

  • Sicherheitsprüfung nach KÜO

  • Emissionsmessung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG (1. BImSchV), Feuerstätten

Es wird empfohlen, eine periodische Wartung gemäß VDI 4682 durchzuführen. Die BTGA 3.001 legt Richtzeiten für die Ausführung von Wartungsaufgaben an verschiedenen Anlagenkomponenten fest.

PROZESS ZUR ERSTELLUNG EINES ANLAGENBUCHS

Übersicht der Betriebsdokumentation

Beispielhafter Aufbau eines Anlagenbuchs

Im Anlagenbuch werden sämtliche relevante Planungsdaten (einschließlich derjenigen aus dem Raumbuch), Betriebsparameter und Prüfungen über den gesamten Lebenszyklus der heiztechnischen Anlage festgehalten. Gleiches gilt für Dokumente zur (Wieder-)Inbetriebnahme und Abnahme. Zusätzlich zur genannten Datenführung wird empfohlen, auch die Abnahme- und Instandhaltungsvorgänge im Anlagenbuch zu dokumentieren. Darüber hinaus wird der Energiebericht, der im Zuge eines durchgeführten Energiemanagements erstellt wurde, in das Anlagenbuch integriert. Das Betriebsbuch ist ein integraler Bestandteil des Anlagenbuchs. Hier werden sämtliche Störungen, durchgeführte Maßnahmen sowie Messwerte und Beobachtungen chronologisch erfasst.

Bild B1 zeigt die empfohlene Struktur des Anlagenbuchs sowie den Prozess seiner Erstellung.

Die Dokumentation beginnt mit der Anlagenübergabe und beinhaltet auch Planungsdaten. Die Inhalte der einzelnen Prozessschritte sind beispielhaft in Tabelle B1 beschrieben.

Dokumentationsstruktur für technische Anlagen

Prozess der Erstellung des Anlagenbuchs

Raumanforderungen für Gebäudeinstallation

Technische Spezifikationen der Baumaßnahme

Raumanforderungen für die Technische Gebäudeausrüstung für die Baumaßnahme:

Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften

Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG vom 25. November 2009 (ABl EU, 2009, Nr. L 342, S. 1-45)

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) vom 26. Januar 2010 (BGBl I, 2010, Nr. 4, S. 38–56)

Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien (Artikel 1 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)) vom 07. August 1996 (BGBl I, 1996, Nr. 43, S. 1246–1253)

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl I, 2004, Nr. 44, S. 2179–2189)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung– BetrSichV) vom 03. Februar 2015 (BGBl I, 2015, Nr. 4, S. 49–96)

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl I, 2013, Nr. 25, S. 1274–1311)

Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 07. August 2008 (BGBl I, 2008, Nr. 36, S. 1658–1665)

Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) vom 24. Juli 2007 (BGBl I, 2007, Nr. 34, S. 1519–1563)

Eingeführte Technische Baubestimmungen (ETB), siehe https://www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=991 (zuletzt aufgerufen am 25. 10. 2016)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) vom 26. November 2010 (BGBl I, 2010, Nr. 59, S. 1643–1692)

Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV) vom 05. Oktober 2009 (BGBl I, 2009, Nr. 66, S. 3251–3255)

Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl I, 2009, Nr. 31, S. 1292-1306)

Musterbauordnung (MBO) vom September 2012

Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebaurichtlinie – MIndBauRL) vom Juli 2014 (Newsletter DIBt, 2014, Amtliche Mitteilungen Nr. 1/2014)

Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) vom Februar 2010

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie – M-LAR) vom November 2005 (Mitt DIBt, 2006, Nr. 4, S. 158–162)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01. November 2006 (BGBl I, 2006, Nr. 50, S. 2485–2494)

Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (Artikel 1 Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)) vom 08. November 2011 (BGBl I, 2011, Nr. 57, S. 2178– 2208)

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) vom 26. November 2008 (BGBl I, 2008, Nr. 54, S. 2242–2257)

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) vom 10. März 2013 (BGBl I, 2016, Nr. 12, S. 459–491)

Technische Regeln Ölanlagen (TRÖl), Vollständig überarbeitete Auflage 2014

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) vom 31. März 2010

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl I, 2009, Nr. 51, S. 2585–2621)

Technische Regeln

ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten. Berlin: Beuth Verlag

DGUV Regel 102-002:2009-04 Kindertageseinrichtungen. Berlin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV

BGR 121*DGUV Regel 109-002:2004-01 BG-Regel; Arbeitsplatzlüftung; Lufttechnische Maßnahmen. Köln: Carl Heymanns Verlag

BTGA 3.001:2015-03 Wartung heiztechnischer Anlagen; Richtzeiten für die Durchführung. Berlin: Beuth Verlag

BTGA 3.002:2014-01 Druckprüfung und Spülen von Heizungs- Installationen. Berlin: Beuth Verlag

DIN 276 Kosten im Bauwesen. Berlin: Beuth Verlag

DIN 1961:2016-09 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Berlin: Beuth Verlag

DIN 1988-100:2011-08 Technische Regeln für Trinkwasser- Installationen; Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW. Berlin

DIN 1988-200:2012-05 Technische Regeln für Trinkwasser- Installationen; Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System); Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW.Berlin: Beuth Verlag

DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. Berlin: Beuth Verlag

DIN 18380:2016-09 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen. Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 1717:2011-08 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen; Deutsche Fassung EN 1717:2000; Technische Regel des DVGW (Protectionagainstpollutionofpotablewaterinstallations and generalrequirementsofdevicestopreventpollutionbybackflow; German version EN 1717:2000; Technical ruleoftheDVGW). Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 12828:2014-07 Heizungsanlagen in Gebäuden; Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen; Deutsche Fassung EN 12828:2012+A1:2014. Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 12599:2013-01 Lüftung von Gebäuden; Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen; Deutsche Fassung EN 12599:2012. Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 13269:2016-09 Instandhaltung; Anleitung zur Erstellung von Instandhaltungsverträgen; Deutsche Fassung EN 13269:2016. Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 13306:2015-09 (Entwurf) Instandhaltung; Begriffe der Instandhaltung; Deutsche und Englische Fassung

prEN 13306:2015. Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 13306:2010-12 Instandhaltung; Begriffe der Instandhaltung; Dreisprachige Fassung EN 13306:2010. Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 14336:2005-01 Heizungsanlagen in Gebäuden; Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen; Deutsche Fassung EN 14336:2004. Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 15376:2014-12 Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge; Ethanol zur Verwendung als Blendkomponente in Ottokraftstoff; Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 15376:2014. Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 15378:2008-07 Heizungssysteme in Gebäuden; Inspektion von Kesseln und Heizungssystemen; Deutsche Fassung EN 15378:2007. Berlin: Beuth Verlag

DIN EN 16247 Energieaudits. Berlin: Beuth Verlag

DIN EN ISO 50001:2011-12 Energiemanagementsysteme; Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 50001:2011); Deutsche Fassung EN ISO 50001:2011. Berlin: Beuth Verlag

TRBS 1203:2010-03 Technische Regeln für Betriebssicherheit; Befähigte Personen. Berlin: Beuth Verlag

TRD 601 Betrieb der Dampfkesselanlagen. Zurückgezogen. Keine Nachfolgedokumente.

TRGS 900:2011-04 Arbeitsplatzgrenzwerte. Köln: Carl Heymanns Verlag

VDI 1000:2016-01 (Entwurf) Leistungsbeschreibungnarbeit; Grundsätze und Anleitungen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 1000:2010-06 Leistungsbeschreibungnarbeit; Grundsätze und Anleitungen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser- Heizungsanlagen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 2050 Blatt 3 Anforderungen an Technikzentralen; Wärme-/ Heiztechnik (in Vorbereitung)

VDI 2067 Blatt 1:2012-09 Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen; Grundlagen und Kostenberechnung. Berlin: Beuth Verlag

VDI 2069:2006-05 Verhindern des Einfrierens von wasserführenden Leitungen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 2073 Blatt 2:2012-05 Hydraulik in Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung; Hydraulischer Abgleich. Berlin: Beuth Verlag

VDI 2074:2014-07 Recycling in der Technischen Gebäudeausrüstung. Berlin: Beuth Verlag

VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung. Berlin: Beuth Verlag

VDI 3464:2015-09 Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher; Anforderungen an Lager sowie Herstellung und Anlieferung der Pellets unter Gesundheits- und Sicherheitsaspekten. Berlin: Beuth Verlag

VDI 3807 Verbrauchskennwerte für Gebäude. Berlin: Beuth Verlag

VDI 3810 Blatt 1:2012-05 Betreiben und instand halten von gebäudetechnischen Anlagen; Grundlagen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 3810 Blatt 1.1:2014-09 Betreiben und instand halten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; Grundlagen; Betreiberverantwortung. Berlin: Beuth Verlag

VDI 3810 Blatt 2:2010-05 Betreiben und instand halten von gebäudetechnischen Anlagen; Sanitärtechnische Anlagen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 3810 Blatt 4:2013-12 Betreiben und instand halten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; Raumlufttechnische Anlagen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 3810 Blatt 5 Betreiben von Gebäuden und instand halten von gebäudetechnischen Anlagen; Gebäudeautomation (in Vorbereitung)

VDI 3810 Blatt 6:2013-11 Betreiben und instand halten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; Aufzüge. Berlin: Beuth Verlag

VDI 3810 Blatt 7:2016-03 Betreiben und instand halten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; Verwertung; Abbruch, Abriss, Rückbau, Demontage Berlin: Beuth Verlag

VDI 3811:2016-07 Modernisierung heiztechnischer Anlagen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 3814 Gebäudeautomation (GA). Berlin: Beuth Verlag

VDI 4100:2012-10 Schallschutz im Hochbau; Wohnungen; Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz. Berlin: Beuth Verlag

VDI 4645:2016-10 (Entwurf) Planung und Dimensionierung von Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Berlin: Beuth Verlag

VDI 4682:2006-05 Brennstoffzellen-Heizgeräte; Gestaltung von Serviceverträgen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 4700 Blatt 1:2015-10 Begriffe der Bau- und Gebäudetechnik. Berlin: Beuth Verlag

VDI 6004 Blatt 1:2006-06 Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung; Hochwasser; Gebäude, Anlagen, Einrichtungen. Berlin: Beuth Verlag

VDI/DVGW 6023:2013-04 Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Berlin: Beuth Verlag

VDI 6031:2006-03 Abnahmeprüfung von Raumkühlflächen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 6036:2012-07 Befestigung von Heizkörpern; Anforderungen für Planung und Bemessung . Berlin: Beuth Verlag

VDI 6039:2011-06; Inbetriebnahmemanagement für Gebäude; Methoden und Vorgehensweisen für gebäudetechnische Anlagen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 6041:2015-04 (Entwurf); Technisches Monitoring von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen. Berlin: Beuth Verlag

VDI 6210 Blatt 1:2016-02 Abbruch von baulichen und technischen Anlagen. Berlin: Beuth Verlag

VDMA 24198:2000-02; Begriffe, Prozeßbeschreibung, Leistungen. Berlin: Beuth Verlag

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