Abgasrohre / Schornsteine
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Abgasrohre / Schornsteine
Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen technischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Unterlagen für Abgasleitungen und Schornsteine.
Ziel ist die Sicherstellung einer rechtskonformen, funktionsfähigen und brandschutztechnisch sicheren Dokumentation gemäß den Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, der Regulation (EU) 2024/3110, der KÜO und des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG).
Die aufgeführten Dokumente sind Grundlage für Abnahmeprüfungen, Betriebsgenehmigungen, Wartungsnachweise und Behördenkommunikation im Rahmen des Gebäudebetriebs.
Abgasrohre und Schornsteinsysteme im Betrieb
- Produkt- und Konformitätsnachweise
- Bewertungsdokument – Europäische Technische Bewertung (ETA)
- Technische Produktdokumentation
- Prüf- und Überwachungsdokumentation
- Betreiber- und Kontrollunterlagen
- Kehrbuch
- Konformitäts- und Leistungsnachweise
- Leistungserklärung
- Bauaufsichtliche und nationale Nachweise
- Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
- Sicherheits- und Produktunterlagen
- Nachweis der Verwendbarkeit – Bauprodukte
- Betrieb und Instandhaltung
Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit (CE-Zertifikat) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Abgasleitung oder der Schornstein den Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung entspricht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Herstellername, Produktbezeichnung, CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Anlagenakte. Im FM erforderlich für Bauabnahmen, Brandschutzprüfungen und Ausschreibungen. |
Erläuterung
Dieses Zertifikat ist der zentrale Nachweis der CE-Konformität nach der EU-Bauproduktenverordnung. Es bestätigt, dass das installierte Abgassystem nach einschlägigen Normen geprüft wurde und dauerhaft den definierten Leistungsmerkmalen entspricht. Ohne diesen Konformitätsnachweis ist eine Abnahme der Abgasanlage durch den Bezirksschornsteinfeger in der Regel nicht möglich. Das Zertifikat gehört daher zwingend zur Anlagenakte und wird bei Bauabnahmen, Brandschutzbegehungen oder im Schadensfall als essenzieller Nachweis herangezogen.
Bewertungsdokument – Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Leistungsmerkmale von Bauprodukten, die nicht durch harmonisierte Normen abgedeckt sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Produkts und seiner Verwendungsbereiche |
| Verantwortlich | Hersteller / Notifizierte technische Bewertungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Wird für Sonderbauprodukte benötigt (z. B. Abgasanlagen mit Sonderwerkstoffen). Im FM wichtig bei Sanierungen und Nachrüstungen. |
Erläuterung
Das Bewertungsdokument ergänzt die CE-Kennzeichnung und dient im Facility Management als technische Grundlage für Ausschreibungen, Produktauswahl und Nachweisführung. Insbesondere für Sonderkonstruktionen oder innovative Abgassysteme, die nicht durch Normen abgedeckt sind, liefert eine ETA transparente Informationen über Leistungsmerkmale und Einsatzgrenzen. Diese Bewertung wird von einer notifizierten Stelle erstellt und gilt als anerkannte Grundlage gegenüber Behörden für die Zulassung solcher Produkte im Einzelfall. Im Facility Management stellt eine vorhandene ETA sicher, dass auch außerhalb der Norm geregelte Abgasanlagen fachgerecht bewertet und dokumentiert sind.
Technische Produktdokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produkt- und Systemdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Dokumentation der Leistungsdaten, Materialeigenschaften und Einbauanweisungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktdatenblatt und technische Spezifikationen |
| Verantwortlich | Hersteller / Planer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Ausschreibungs- und Revisionsunterlagen. Im FM Grundlage für Wartung, Instandsetzung und Brandabschottung. |
Erläuterung
Diese Dokumentation stellt die technische Vollständigkeit und Nachverfolgbarkeit sicher. Sie umfasst sämtliche Herstellerunterlagen, darunter technische Datenblätter, Montage- und Wartungsanleitungen sowie Prüfprotokolle und Materialnachweise. Damit wird gewährleistet, dass bei Wartung und Instandhaltung stets auf die korrekten Spezifikationen und Verfahren zurückgegriffen wird. Im Facility Management ist die vollständige Produktdokumentation essenziell, um bei Wartungen oder Instandsetzungen die passenden Ersatzteile identifizieren und einsetzen zu können. Auch technische Änderungen oder Umbauten müssen anhand dieser Unterlagen freigegeben werden, damit die Kompatibilität gewährleistet bleibt und bestehende Brandschutzkonzepte nicht beeinträchtigt werden.
Prüfbescheinigung – Ergebnisse der Feuerstättenschau / Abgasprüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbescheinigung (Feuerstättenschau / Abgaswegüberprüfung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Funktionsfähigkeit, Brandsicherheit und Dichtheit der Abgasleitung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) |
| Schlüsselelemente | • Angaben zu Feuerstätte, Brennstoff, Abgasleitung |
| Verantwortlich | Bezirksschornsteinfeger / Prüfer |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument zur jährlichen oder zweijährlichen Überprüfung. Im FM Grundlage für Betreiberpflichten gemäß § 14 BImSchG. |
Erläuterung
Diese Bescheinigung dient als gesetzlicher Sicherheitsnachweis für den Betrieb von Feuerstätten und Abgasanlagen. Wesentlicher Inhalt der Prüfbescheinigung ist das Resultat der Abgaswegüberprüfung, die im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen (z. B. der Feuerstättenschau) durchgeführt wird. Hierbei werden die Abgasanlage auf Dichtheit, ausreichenden Zug und normgerechte Abgaswerte (z. B. CO-Gehalt) geprüft; alle Messdaten und Befunde werden in der Bescheinigung festgehalten. Festgestellte Mängel oder Abweichungen sind zusammen mit Fristen für die Behebung aufgeführt, sodass dieses Dokument auch als Arbeitsgrundlage für Instandsetzungsmaßnahmen dient. Der Betreiber einer Feuerstätte ist nach § 14 BImSchG verpflichtet, einen sicheren und emissionsarmen Betrieb sicherzustellen – die regelmäßige Prüfbescheinigung belegt die Erfüllung dieser Pflicht und unterstützt das Facility Management bei der Einhaltung der Prüffristen (typischerweise jährlich oder zweijährlich).
Feuerstättenbescheid
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Feuerstättenbescheid |
| Zweck & Geltungsbereich | Verwaltungsakt über die Nutzung und Reinigungspflichten von Feuerstätten und Abgasleitungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) |
| Schlüsselelemente | • Standort und Art der Feuerstätte |
| Verantwortlich | Bezirksschornsteinfeger / Behörde |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betreiberakte. Im FM Grundlage für Reinigungsplanung, Ausschreibung von Kehrdiensten und Compliance-Kontrolle. |
Erläuterung
Der Feuerstättenbescheid ist ein rechtlich verbindlicher Bescheid über Wartungs- und Prüfpflichten. Nach Abschluss der Feuerstättenschau erlässt der Bezirksschornsteinfeger diesen Bescheid, der für jede Feuerungsanlage im Gebäude verbindlich festlegt, welche Kehr- und Prüfarbeiten in welchen Intervallen durchzuführen sind. Der Bescheid enthält auch Hinweise auf die Betreiberverantwortung sowie eine Rechtsmittelbelehrung. Im Facility Management dient der Feuerstättenbescheid als Grundlage für die Planung und Steuerung aller Schornsteinfeger-Dienstleistungen (Kehrarbeiten, Überprüfungen) gemäß den vorgegebenen Fristen. Durch die konsequente Umsetzung der im Bescheid genannten Pflichten stellt der Betreiber die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher und vermeidet Sanktionen aufgrund von Versäumnissen.
Kehrbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Kehrbuch / Kehr- und Überwachungsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation aller Kehr- und Überprüfungsarbeiten, die durch den Schornsteinfeger durchgeführt wurden. |
| Relevante Regelwerke/Normen | SchfHwG, KÜO |
| Schlüsselelemente | • Datum, Art und Umfang der Arbeiten |
| Verantwortlich | Bezirksschornsteinfeger |
| Praxis-Hinweise | Wird vom Schornsteinfeger geführt und dem Betreiber zugänglich gemacht. Im FM als Nachweis für Wartungspflichten und Versicherung erforderlich. |
Erläuterung
Das Kehrbuch dokumentiert alle gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Überwachungsmaßnahmen. Es wird vom Bezirksschornsteinfeger als fortlaufendes Verzeichnis aller ausgeführten Kehr- und Prüfarbeiten geführt. Jeder Eintrag im Kehrbuch enthält Datum, Art und Umfang der Tätigkeit, festgestellte Mängel sowie einen Verweis auf entsprechende Prüfbescheinigungen; außerdem bestätigt der Betreiber den Erhalt mit Unterschrift. Der Bezirksschornsteinfeger ist gesetzlich verpflichtet, das Kehrbuch ordnungsgemäß zu führen und mindestens sieben Jahre aufzubewahren (vgl. § 19 SchfHwG). Im Facility Management dient das Kehrbuch als zentrales Nachweisdokument: Durch regelmäßige Einsicht stellt der Betreiber sicher, dass alle vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht erfolgt sind, was im Schadens- oder Haftungsfall als Entlastungsnachweis gegenüber Behörden oder Versicherern dient.
Konformitätserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung – Bauprodukt Abgasanlage |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Produkt die EU-rechtlichen und nationalen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Herstellerangaben |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Muss bei jeder Lieferung beiliegen und in der Betreiberakte dokumentiert werden. Grundlage für Prüfungen durch das Bauamt oder den Schornsteinfeger. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung ist ein vorgeschriebenes Herstellerdokument, das die Einhaltung aller einschlägigen EU-Anforderungen (insbesondere an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz) durch das Abgassystem bestätigt. Darin erklärt der Hersteller rechtsverbindlich, dass das Produkt unter Einhaltung harmonisierter Normen (z. B. DIN EN 1443 für Abgasanlagen) gefertigt und geprüft wurde und daher zu Recht die CE-Kennzeichnung trägt. Dieses Dokument muss jeder Lieferung beiliegen und wird in der Betreiberakte abgelegt, damit im Bedarfsfall gegenüber Behörden, Sachverständigen oder Versicherungen die ordnungsgemäße Konformität der Anlage nachgewiesen werden kann. Im Facility Management ist die Konformitätserklärung unverzichtbar, um bei behördlichen Abnahmen, regelmäßigen Prüfungen oder Schadensfällen die rechtmäßige und normgerechte Beschaffenheit der verbauten Abgasanlage belegen zu können.
Leistungserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) nach EU-Bauprodukteverordnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der wesentlichen Leistungseigenschaften eines Bauprodukts, die seine Eignung im Bauwesen belegen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110, DIN 18379–18386 |
| Schlüsselelemente | • Produktname, Typ, Seriennummer |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabedokumentation. Erforderlich bei Inspektionen nach Bauproduktenverordnung oder Brandschutzprüfungen. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (DoP) wird gemäß der EU-Bauprodukteverordnung vom Hersteller ausgestellt und gibt detailliert Auskunft über die wesentlichen Leistungsmerkmale des Abgassystems. Sie enthält unter anderem Angaben zur Temperaturbeständigkeit (z. B. Temperaturklasse T400), zum Druckverhalten (Unter- oder Überdruckbetrieb, z. B. N1 oder P1), zur Korrosionswiderstandsfähigkeit und zur Rußbrandbeständigkeit (Kennzeichnung G oder O), jeweils in Anlehnung an die harmonisierten Produktnormen. Durch die Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung dafür, dass das Produkt die deklarierten Eigenschaften aufweist und den grundlegenden Anforderungen entspricht. Im Facility Management ist die DoP fester Bestandteil der Übergabedokumentation bei Neubau oder Sanierung und wird bei Brandschutzschauen oder technischen Prüfungen als Nachweis der Produktleistung herangezogen. Sie unterstützt den Betreiber zudem dabei, die Eignung des Produkts für den vorgesehenen Einsatzzweck zu beurteilen und dient als Grundlage für Sicherheitsbewertungen und Wartungsstrategien.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Prüfzeugnis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) / Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass ein Produkt oder eine Bauart den Anforderungen der HBauO entspricht und bauaufsichtlich verwendet werden darf. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO, DIN 18384 |
| Schlüsselelemente | • Hersteller, Produktbezeichnung |
| Verantwortlich | DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Wird bei baurechtlichen Abnahmen und Feuerstättenschau überprüft. Bestandteil der Anlagenakte. |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bescheinigt, dass ein Bauprodukt oder eine Bauart – hier die Abgasanlage – die landesbaurechtlichen Anforderungen erfüllt und somit in Gebäuden verwendet werden darf. Dieses vom DIBt erteilte Zulassungsdokument enthält eine genaue Beschreibung des Produkts, den Verwendungszweck, Auflagen zur Montage sowie eine Zulassungsnummer (z. B. Z-7.1-xxxx), anhand derer die Zulassung eindeutig identifiziert wird.
Oft ist eine befristete Gültigkeit angegeben, und es können Bedingungen aufgeführt sein, etwa besondere Brandschutzmaßnahmen oder Wartungsvorschriften. Im Facility Management muss die abZ in der Anlagenakte aufbewahrt und bei bauaufsichtlichen Abnahmen oder der Feuerstättenschau unaufgefordert vorgelegt werden können. Sie ist der Nachweis dafür, dass die Abgasanlage nach deutschem Baurecht zulässig ist und alle sicherheitsrelevanten Prüfungen (z. B. hinsichtlich Brand- und Standsicherheit) bestanden hat. Falls anstelle einer abZ nur ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) vorliegt, ist dieses entsprechend mitzuführen, da es ebenfalls die Verwendbarkeit des Produkts im Bauwesen bestätigt.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Einzelfallbezogener Nachweis für Bauprodukte ohne allgemeine Zulassung oder Normung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Bauprodukts und Einsatzortes |
| Verantwortlich | Hersteller / Bauherr / Prüfingenieur |
| Praxis-Hinweise | Wird bei Sonderkonstruktionen (z. B. Edelstahlsonderlösungen) erforderlich. Im FM dient er als Dokumentationsnachweis für spätere Umbauten. |
Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (auch als Zustimmung im Einzelfall bezeichnet) wird benötigt, wenn ein verwendetes Bauprodukt keine allgemeine Zulassung oder Normung besitzt. In diesem Verfahren muss der Hersteller oder Bauherr der Bauaufsichtsbehörde nachweisen, dass das Produkt dennoch den maßgeblichen Anforderungen genügt und den allgemein anerkannten Regeln der Technik gleichwertig ist. Dazu werden oft Gutachten, Prüfergebnisse und statische Berechnungen vorgelegt, die die Sicherheit und Eignung des speziellen Produkts am konkreten Einbauort belegen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft diese Unterlagen und erteilt im positiven Fall eine schriftliche Genehmigung, die jedoch nur für das konkrete Bauvorhaben gültig ist. Im Facility Management bleibt dieser Einzelnachweis Teil der Anlagendokumentation, um auch Jahre später bei Umbauten oder Kontrollen belegen zu können, dass die unübliche Konstruktion rechtskonform genehmigt wurde. Für den Betreiber bedeutet dies eine erhöhte Verantwortung, die Auflagen aus dem Nachweis strikt einzuhalten und gegebenenfalls bei Änderungen erneut eine Zustimmung einzuholen.
Produktinformationen – Abgasanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktdatenblatt / Sicherheitsdatenblatt |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung der technischen Daten, Sicherheitsanforderungen und Montagehinweise für Abgasleitungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 1443 |
| Schlüsselelemente | • Temperatur- und Druckklassen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Montage- und Betriebsanleitung; dient der Vergleichbarkeit von Systemen und Wartungsplanung. |
Erläuterung
Produkt- und Sicherheitsinformationen zu Abgasanlagen umfassen in der Regel Datenblätter, technische Beschreibungen und Montage- bzw. Betriebsanleitungen der jeweiligen Systeme. Darin werden sämtliche relevanten technischen Kennwerte (z. B. zulässige Abgastemperaturen, Druckklassen wie N1/P1, Materialart und -stärke, Korrosionswiderstand) sowie Hinweise zur Montage, Betriebstemperatur und Wartung aufgeführt. Diese Unterlagen stellen sicher, dass alle Beteiligten – vom Installateur bis zum Betreiber – die Eigenschaften und Anforderungen der Abgasanlage genau kennen. Im Facility Management dienen Produktdatenblätter als Grundlage für die Wartungsplanung (z. B. Festlegung von Reinigungsintervallen entsprechend der Verschmutzungsneigung) und für den Ersatzteilvergleich bei Instandsetzungen. Darüber hinaus erleichtern sie die Bewertung der Kompatibilität bei Änderungen an der Anlage, da sie Grenzwerte und Spezifikationen enthalten, die unbedingt eingehalten werden müssen, um den sicheren Betrieb und die Langlebigkeit des Systems zu gewährleisten.
Nachweis der Verwendbarkeit – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten |
| Zweck & Geltungsbereich | Beleg der bauaufsichtlichen Zulässigkeit und Übereinstimmung mit der Landesbauordnung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18381–18385, HBauO |
| Schlüsselelemente | • Prüfzeugnisse, Materialbescheinigungen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Wird bei Bauabnahmen, Brandschutz- oder Energieprüfungen vorgelegt. Bestandteil der technischen Anlagenakte. |
Erläuterung
Der Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten ist ein Sammelbegriff für alle Dokumente, die belegen, dass die verwendeten Materialien und Bauteile den bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen. Hierzu zählen beispielsweise Übereinstimmungserklärungen, CE-Kennzeichen mit zugehörigen Leistungserklärungen, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Prüfzeugnisse der eingebauten Komponenten. Jedes im Bauvorhaben eingesetzte Produkt muss entweder einer harmonisierten Norm unterliegen oder durch ein Zulassungsdokument abgedeckt sein; genau diese Unterlagen werden als Verwendbarkeitsnachweise in der technischen Dokumentation zusammengeführt. Im Facility Management werden diese Nachweise bei Bauabnahmen, brandschutztechnischen Begutachtungen oder Energieeffizienzprüfungen vorgelegt, um die rechtskonforme und fachgerechte Auswahl der Produkte zu belegen. Durch die lückenlose Dokumentation aller Verwendbarkeitsnachweise in der Anlagenakte stellt der Betreiber sicher, dass im Schadensfall oder bei Gewährleistungsansprüchen jederzeit nachgewiesen werden kann, dass nur zugelassene und normgerechte Bauteile verbaut wurden.
Kehr- und Überprüfungsnachweise (Schornsteinfegerprotokoll)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Schornsteinfegerarbeiten |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der regelmäßigen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten nach Schornsteinfegerrecht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung), SchfHwG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz) |
| Schlüsselelemente | • Messwerte (Abgastemperatur, CO₂, Rußzahl) |
| Verantwortlich | Bezirksschornsteinfeger |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument für alle Feuerstätten; Nachweis gegenüber Bauaufsicht, Umwelt- und Brandschutzbehörden. |
Erläuterung
Der Kehr- und Überprüfungsnachweis (Schornsteinfegerprotokoll) dokumentiert die ordnungsgemäße Reinigung und Überprüfung der Abgasanlage durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sind je nach Art der Feuerstätte regelmäßige Kehrungen, Abgasmessungen (z. B. Kohlenmonoxid- und Abgastemperaturmessungen) und visuelle Kontrollen vorgeschrieben. Im Protokoll werden alle relevanten Messwerte (wie Abgastemperatur, CO-Gehalt, Schornsteinzug) festgehalten, der Zustand von Schornstein und Abgasleitung beschrieben und eventuelle Mängel oder Hinweise vermerkt. Dieses Dokument ist vom Schornsteinfegermeister zu unterschreiben und dem Betreiber auszuhändigen; es dient im Facility Management als jährlicher Nachweis der Betriebssicherheit und Emissionskontrolle. Die Nachweise werden in der Anlagenhistorie aufbewahrt und können bei Bauaufsichts-, Umwelt- oder Brandschutzkontrollen vorgelegt werden. Zudem liefern die Schornsteinfegerprotokolle dem Betreiber wertvolle Informationen über den Anlagenzustand, sodass notwendige Wartungen oder Reparaturen frühzeitig eingeleitet werden können, um einen sicheren und effizienten Betrieb der Feuerstätte zu gewährleisten.
