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Druckhaltepumpen (Heizung)

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Druckhaltepumpen (Heizung)

Druckhaltepumpen (Heizung)

Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die vollständig erforderlichen Prüf-, Betriebs-, Sicherheits- und Konformitätsunterlagen für Druckhalte- bzw. Druckerhaltungspumpen in Heizungsanlagen. Sie deckt den gesamten Lebenszyklus der Anlagen ab – von Bereitstellung und Inbetriebnahme über den sicheren Betrieb bis hin zu Prüf-, Wartungs- und Behördenanforderungen. Ziel ist eine rechts-, normen- und arbeitsschutzkonforme Dokumentation, die den Betreiberpflichten im professionellen Facility Management in Deutschland gerecht wird und eine audit- und prüffähige Anlagenbewirtschaftung sicherstellt.

Heizdruckhaltepumpen: Funktion und Einsatz

Prüfprotokolle / Prüfaufzeichnungen elektrischer Betriebsmittel

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Prüfprotokolle elektrischer Betriebsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit von Druckerhaltungspumpen im laufenden Betrieb

Relevante Regelwerke

DGUV V 3, DGUV V 4, DGUV-Information 203-070 & 203-071, DIN VDE 0701, DIN VDE 0702

Zentrale Inhalte

Sicht-, Funktions- und Messprüfungen
Schutzleiter- und Isolationsmessungen
festgelegte Prüfintervalle und Ergebnisse
aufgedeckte Mängel und ergriffene Maßnahmen

Verantwortliche

Befähigte Person bzw. Elektrofachkraft

Praxisrelevanz

Zwingender Nachweis bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaften, Behörden und Sachverständige

Erläuterung

DGUV V3 verpflichtet den Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in festzulegenden Abständen durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen und festgestellte Mängel umgehend zu beseitigen. Die DGUV-Information 203-071 beschreibt die Prüfmethoden: zuerst eine Sichtprüfung zur Erkennung äußerer Mängel, gefolgt von Messungen wie Schutzleiter- und Isolationswiderstand sowie Funktionsprüfungen der Schutzeinrichtungen. Die Prüfintervalle sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen und müssen Einflussfaktoren wie Umgebung, Beanspruchung und Herstellerangaben berücksichtigen. Prüfprotokolle dokumentieren diese Prüfungen, enthalten Datum, Prüfumfang, Ergebnisse, festgestellte Mängel und die zur Mängelbeseitigung veranlassten Maßnahmen. Sie sind elementarer Bestandteil der Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten und dienen als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.

Prüfbuch für elektrische Anlagen (auf Anforderung der Berufsgenossenschaft)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Prüfbuch elektrische Anlagen

Zweck & Geltungsbereich

Zentrale Zusammenfassung aller wiederkehrenden elektrischen Prüfungen

Relevante Regelwerke

DGUV V 3

Zentrale Inhalte

Anlagenübersicht
Prüffristen und Prüfpläne
Prüfberichte und Messergebnisse

Verantwortliche

Betreiber

Praxisrelevanz

Nachweisführung gegenüber der Berufsgenossenschaft bei Sonderprüfungen oder erhöhtem Gefährdungspotenzial

Erläuterung:

Die DGUV V3 sieht vor, dass die Berufsgenossenschaft bei erhöhtem Gefährdungspotenzial ein Prüfbuch verlangen kann. Dieses fasst sämtliche Prüfungen elektrischer Anlagen zusammen, enthält die Dokumentation der Prüfintervalle und gewährleistet die lückenlose Nachverfolgung der elektrischen Sicherheit. Es erleichtert Behörden- und Versicherungsaudits und unterstützt den Betreiber bei der Planung von Wartungen und Instandhaltungen.

Benutzerinformationen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Benutzerinformation

Zweck & Geltungsbereich

Vermittlung grundlegender Informationen zur sicheren Nutzung der Pumpe

Relevante Regelwerke

DIN EN ISO 12100

Zentrale Inhalte

bestimmungsgemäße Verwendung
Restrisiken
vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Grundlage für die Unterweisung des Bedienpersonals und für einen sicheren Umgang

Erläuterung:

Die Grundnorm DIN EN ISO 12100 definiert die Risikobeurteilung als zentralen Bestandteil der Maschinensicherheit und benennt die Benutzerinformation als dritte Stufe der Risikominderung nach inhärent sicherer Konstruktion und technischen Schutzmaßnahmen. In diesen Benutzerinformationen legt der Hersteller die bestimmungsgemäße Verwendung der Druckhaltepumpe fest und beschreibt verbleibende Restrisiken sowie vorhersehbare Fehlanwendungen. Sie dienen dem Betreiber zur Unterweisung der Beschäftigten und müssen während der gesamten Betriebszeit verfügbar sein, um Gefährdungen zu vermeiden.

Betriebsanleitung (Maschine) – Arbeitsstätten

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Betriebsanleitung

Zweck & Geltungsbereich

Sicherer Betrieb der Druckerhaltungspumpe an Arbeitsplätzen; Anleitung für Montage, Betrieb, Wartung und Störungsbehebung

Relevante Regelwerke

DIN EN 809, DIN EN 1012-1, DIN EN 12693, DIN EN ISO 12100, 9. ProdSV, Richtlinie 2006/42/EG, Verordnung (EU) 2023/1230, VDI 6026 Blatt 1

Zentrale Inhalte

Inbetriebnahme und Anlauf
Betrieb, Überwachung und Abschaltung
Wartung, Inspektion und Störungsbehebung

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Zentrales Dokument für den sicheren und rechtskonformen Betrieb; unverzichtbar für Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen und Auditnachweise

Erläuterung

Gemäß der Maschinenrichtlinie müssen Betriebsanleitungen in einer Amtssprache des Anwenderstaates verfasst sein und Angaben zur Identifikation des Herstellers, eine Beschreibung der Maschine, Zeichnungen, Installationshinweise, sichere Betriebsvorschriften, erforderliche Schulungen und verbleibende Restrisiken enthalten. Die Anleitung für Druckhaltepumpen muss darüber hinaus die speziellen Anforderungen der Pumpennormen DIN EN 809 und DIN EN 12693 sowie der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen. Sie beschreibt den korrekten Einbau, die anzuschließenden Medien, den Ablauf der Inbetriebnahme, Betrieb, Überwachung und Abschaltung sowie die regelmäßigen Wartungsarbeiten. Die Anleitung ist Teil der CE-Konformität und Voraussetzung für den gesetzeskonformen Betrieb.

Betriebsanleitung (Maschine) – Gebäude

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Betriebsanleitung

Zweck & Geltungsbereich

Betrieb der Druckerhaltungspumpe im stationären Gebäudeeinsatz; Integration in die Gebäudetechnik und das Facility-Management

Relevante Regelwerke

DIN EN 12693, DIN EN ISO 12100, Verordnung (EU) 2023/1230, VDI 6026 Blatt 1, 9. ProdSV, Richtlinie 2006/42/EG

Zentrale Inhalte

Betriebsparameter und Grenzwerte
Wartungs- und Prüfintervalle
Sicherheitsmaßnahmen für den Gebäude- und Anlagenbetrieb

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Grundlage für die Organisation des technischen Gebäudebetriebs und für die Integration in das Facility-Management

Erläuterung:

Während die arbeitsplatzbezogene Betriebsanleitung den sicheren Umgang durch das Bedienpersonal regelt, adressiert diese Variante den stationären Gebäudebetrieb. Sie legt Betriebsparameter wie Druckbereiche, Temperaturen und Medienqualität fest, definiert Wartungs- und Inspektionsintervalle und beschreibt sicherheitstechnische Maßnahmen zur Integration in die Gebäudeleittechnik und das Sicherheitsmanagement. Eine strukturierte und vollständige Dokumentation gemäß VDI 6026 erleichtert im Facility-Management die Fehlerdiagnose und reduziert Kosten durch schnellere Instandsetzung.

Betriebs- und Sicherheitsinformationen für elektrische Ausrüstung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Betriebs- und Sicherheitsinformationen

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der elektrischen Sicherheit der Pumpenausrüstung und Einhaltung der Niederspannungsanforderungen

Relevante Regelwerke

1. ProdSV, Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)

Zentrale Inhalte

elektrische Kenndaten (Nennspannung, Frequenz, Leistung)
Schutzmaßnahmen (Schutzklasse, Erdung)
Warn- und Sicherheitshinweise

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Bestandteil der elektrischen Gefährdungsbeurteilung; Voraussetzung für den Anschluss und die sichere Nutzung

Erläuterung

Die Niederspannungsverordnung (1. ProdSV) verpflichtet Hersteller, ihre elektrischen Betriebsmittel mit einer eindeutigen Typen- oder Seriennummer zu kennzeichnen und den eigenen Namen sowie die Anschrift auf dem Produkt oder der Verpackung anzubringen. Ferner müssen dem elektrischen Betriebsmittel Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beiliegen. Diese Dokumente enthalten die elektrischen Kenndaten, Schutzmaßnahmen und Warnhinweise und sind für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie für den sicheren Anschluss an das Stromnetz unerlässlich.

Einbauerklärung (teilweise fertiggestellte Maschine)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Einbauerklärung

Zweck & Geltungsbereich

Erklärung für unvollständige Maschinen, die erst in Verbindung mit weiteren Komponenten funktionsfähig werden

Relevante Regelwerke

Richtlinie 2006/42/EG

Zentrale Inhalte

Angabe der nicht erfüllten Sicherheitsanforderungen
Bedingungen für den Einbau und die endgültige Inbetriebnahme

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Voraussetzung für die Integration der Pumpe in eine Gesamtanlage; verhindert Inbetriebnahme vor Vorliegen der vollständigen Konformität

Erläuterung:

Die Maschinenrichtlinie verlangt bei teilweise fertiggestellten Maschinen eine Einbauerklärung, in der der Hersteller ausweist, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen angewendet und erfüllt wurden und welche nicht. Zusätzlich verpflichtet sich der Hersteller, die technischen Unterlagen auf Anfrage der Behörden zur Verfügung zu stellen und zu erklären, dass die unvollständige Maschine erst betrieben werden darf, wenn die vollständige Anlage den Bestimmungen entspricht. Das Nichterstellen einer Einbauerklärung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

EU-Konformitäts-/Leistungserklärung (Maschine)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

EU-Konformitäts- bzw. Leistungserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Rechtlicher Nachweis der Konformität der Maschine mit den geltenden EU-Richtlinien und nationalen Verordnungen

Relevante Regelwerke

Richtlinie 2006/42/EG, 9. ProdSV, Verordnung (EU) 2023/1230

Zentrale Inhalte

Angabe des Herstellers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten
Beschreibung und Identifikation der Maschine
Verweis auf angewendete Richtlinien und harmonisierte Normen
Erklärung der Übereinstimmung
Ort, Datum und Unterschrift der verantwortlichen Person

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Notwendige Voraussetzung für das Inverkehrbringen und den Betrieb der Maschine; Dokument muss zehn Jahre aufbewahrt werden

Erläuterung

Die EU-Konformitätserklärung nach Anhang II der Maschinenrichtlinie muss den Namen und die Anschrift des Herstellers, die Bezeichnung der Maschine und die Nennung der angewendeten Richtlinien enthalten. Sie erklärt rechtsverbindlich, dass die Maschine mit den einschlägigen Anforderungen übereinstimmt und enthält eine Liste der angewendeten Normen. Diese Erklärung ist vom Hersteller zu unterzeichnen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Das Dokument ist Grundlage für die CE-Kennzeichnung und dient Behörden und Betreibern als Nachweis der Rechtskonformität.

Montage- und Einbauanleitung (teilweise fertiggestellte Maschine)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Montage- und Einbauanleitung

Zweck & Geltungsbereich

Anleitung für den sicheren Einbau der Druckerhaltungspumpe in die Heizungsanlage und die Integration in die Gesamtmaschine

Relevante Regelwerke

Richtlinie 2006/42/EG, Verordnung (EU) 2023/1230, DIN EN 809

Zentrale Inhalte

Angaben zur Einbaulage und Befestigung
Anschlussbedingungen für hydraulische und elektrische Schnittstellen
Sicherheitsabstände und Schutzeinrichtungen

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Grundlage für eine fachgerechte Installation; Voraussetzung für sicheren Betrieb, Gewährleistung und CE-Konformität

Erläuterung

Für teilweise fertiggestellte Maschinen schreibt die Maschinenrichtlinie vor, dass der Hersteller eine Montage- und Einbauanleitung bereitstellt, die die Bedingungen für den sicheren Einbau der unvollständigen Maschine beschreibt. Diese Anleitung muss in einer von der Endmaschinenherstellerin akzeptierten Sprache abgefasst sein und detaillierte Informationen über die mechanischen, elektrischen und sicherheitstechnischen Anschlussbedingungen, die erforderlichen Schutzabstände sowie die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen enthalten. Der korrekte Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal ist Voraussetzung für die Gewährleistung und für die spätere CE-Konformitätserklärung des Gesamtaggregats.

Produktkennzeichnung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Produktkennzeichnung

Zweck & Geltungsbereich

Eindeutige Identifikation der Pumpe zur Sicherstellung von Rückverfolgbarkeit, Wartung und Ersatzteilversorgung

Relevante Regelwerke

DIN EN 809

Zentrale Inhalte

Typenschild mit Hersteller, Typ- und Seriennummer
technische Daten wie Nennspannung, Frequenz, Leistung und Fördermenge
CE-Kennzeichnung und Baujahr

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Referenz für Wartungen, Ersatzteilbeschaffung, Prüfungen und Konformitätsnachweise

Erläuterung

Die Maschinenrichtlinie fordert eine gut lesbare und dauerhaft angebrachte Kennzeichnung mit Firmenname, Typen- oder Seriennummer, Baujahr und CE-Zeichen. Ergänzend verlangt die Niederspannungsverordnung eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie die Anschrift des Herstellers. Auf dem Typenschild müssen zudem die elektrischen Kenndaten wie Spannung, Frequenz und Leistung angegeben sein; die Installations- und Wartungsanleitungen beziehen sich auf diese Daten. Vor der Installation ist zu prüfen, ob die Daten auf dem Typenschild mit der Bestellung übereinstimmen. Die Kennzeichnung ermöglicht eine eindeutige Zuordnung im Anlagenbestand und bildet die Grundlage für Wartung, Ersatzteilversorgung und Prüfungen.

Spezielle technische Unterlagen (teilweise fertiggestellte Maschine)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Technische Spezialdokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Ergänzende technische Informationen zur Konstruktion, Steuerung und Funktion der Pumpe

Relevante Regelwerke

Richtlinie 2006/42/EG

Zentrale Inhalte

technische Zeichnungen und Schemen
Schalt- und Funktionsbeschreibungen
Berechnungen und Konstruktionsnachweise

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Unterstützung bei Umbauten, Modernisierungen, Fehlerdiagnose und behördlichen Prüfungen

Erläuterung

Die Maschinenrichtlinie verpflichtet Hersteller, technische Unterlagen zu erstellen, die die Bau- und Funktionsweise der Maschine belegen und den Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen ermöglichen. Diese Unterlagen umfassen Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne, Berechnungen und eine Beschreibung der Sicherheitsfunktionen. Sie dienen Betreibern und Behörden als Grundlage bei Umbauten, Modernisierungen und Störungsanalysen und müssen auf Verlangen den Marktüberwachungsbehörden in deutscher Sprache bereitgestellt werden.