Druckhaltepumpen (Heizung)
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Druckhaltepumpen (Heizung)
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die vollständig erforderlichen Prüf-, Betriebs-, Sicherheits- und Konformitätsunterlagen für Druckhalte- bzw. Druckerhaltungspumpen in Heizungsanlagen. Sie deckt den gesamten Lebenszyklus der Anlagen ab – von Bereitstellung und Inbetriebnahme über den sicheren Betrieb bis hin zu Prüf-, Wartungs- und Behördenanforderungen. Ziel ist eine rechts-, normen- und arbeitsschutzkonforme Dokumentation, die den Betreiberpflichten im professionellen Facility Management in Deutschland gerecht wird und eine audit- und prüffähige Anlagenbewirtschaftung sicherstellt.
Heizdruckhaltepumpen: Funktion und Einsatz
- Prüfprotokolle / Prüfaufzeichnungen elektrischer Betriebsmittel
- Prüfbuch für elektrische Anlagen
- Benutzerinformationen
- Betriebsanleitung (Maschine) – Arbeitsstätten
- Betriebsanleitung (Maschine) – Gebäude
- Betriebs- und Sicherheitsinformationen für elektrische Ausrüstung
- Einbauerklärung (teilweise fertiggestellte Maschine)
- EU-Konformitäts-/Leistungserklärung (Maschine)
- Montage- und Einbauanleitung (teilweise fertiggestellte Maschine)
- Produktkennzeichnung
- Spezielle technische Unterlagen (teilweise fertiggestellte Maschine)
Prüfprotokolle / Prüfaufzeichnungen elektrischer Betriebsmittel
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Prüfprotokolle elektrischer Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit von Druckerhaltungspumpen im laufenden Betrieb |
| Relevante Regelwerke | DGUV V 3, DGUV V 4, DGUV-Information 203-070 & 203-071, DIN VDE 0701, DIN VDE 0702 |
| Zentrale Inhalte | • Sicht-, Funktions- und Messprüfungen |
| Verantwortliche | Befähigte Person bzw. Elektrofachkraft |
| Praxisrelevanz | Zwingender Nachweis bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaften, Behörden und Sachverständige |
Erläuterung
DGUV V3 verpflichtet den Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in festzulegenden Abständen durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen und festgestellte Mängel umgehend zu beseitigen. Die DGUV-Information 203-071 beschreibt die Prüfmethoden: zuerst eine Sichtprüfung zur Erkennung äußerer Mängel, gefolgt von Messungen wie Schutzleiter- und Isolationswiderstand sowie Funktionsprüfungen der Schutzeinrichtungen. Die Prüfintervalle sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen und müssen Einflussfaktoren wie Umgebung, Beanspruchung und Herstellerangaben berücksichtigen. Prüfprotokolle dokumentieren diese Prüfungen, enthalten Datum, Prüfumfang, Ergebnisse, festgestellte Mängel und die zur Mängelbeseitigung veranlassten Maßnahmen. Sie sind elementarer Bestandteil der Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten und dienen als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.
Prüfbuch für elektrische Anlagen (auf Anforderung der Berufsgenossenschaft)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Prüfbuch elektrische Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Zentrale Zusammenfassung aller wiederkehrenden elektrischen Prüfungen |
| Relevante Regelwerke | DGUV V 3 |
| Zentrale Inhalte | • Anlagenübersicht |
| Verantwortliche | Betreiber |
| Praxisrelevanz | Nachweisführung gegenüber der Berufsgenossenschaft bei Sonderprüfungen oder erhöhtem Gefährdungspotenzial |
Erläuterung:
Die DGUV V3 sieht vor, dass die Berufsgenossenschaft bei erhöhtem Gefährdungspotenzial ein Prüfbuch verlangen kann. Dieses fasst sämtliche Prüfungen elektrischer Anlagen zusammen, enthält die Dokumentation der Prüfintervalle und gewährleistet die lückenlose Nachverfolgung der elektrischen Sicherheit. Es erleichtert Behörden- und Versicherungsaudits und unterstützt den Betreiber bei der Planung von Wartungen und Instandhaltungen.
Benutzerinformationen
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Benutzerinformation |
| Zweck & Geltungsbereich | Vermittlung grundlegender Informationen zur sicheren Nutzung der Pumpe |
| Relevante Regelwerke | DIN EN ISO 12100 |
| Zentrale Inhalte | • bestimmungsgemäße Verwendung |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Grundlage für die Unterweisung des Bedienpersonals und für einen sicheren Umgang |
Erläuterung:
Die Grundnorm DIN EN ISO 12100 definiert die Risikobeurteilung als zentralen Bestandteil der Maschinensicherheit und benennt die Benutzerinformation als dritte Stufe der Risikominderung nach inhärent sicherer Konstruktion und technischen Schutzmaßnahmen. In diesen Benutzerinformationen legt der Hersteller die bestimmungsgemäße Verwendung der Druckhaltepumpe fest und beschreibt verbleibende Restrisiken sowie vorhersehbare Fehlanwendungen. Sie dienen dem Betreiber zur Unterweisung der Beschäftigten und müssen während der gesamten Betriebszeit verfügbar sein, um Gefährdungen zu vermeiden.
Betriebsanleitung (Maschine) – Arbeitsstätten
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Betriebsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb der Druckerhaltungspumpe an Arbeitsplätzen; Anleitung für Montage, Betrieb, Wartung und Störungsbehebung |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 809, DIN EN 1012-1, DIN EN 12693, DIN EN ISO 12100, 9. ProdSV, Richtlinie 2006/42/EG, Verordnung (EU) 2023/1230, VDI 6026 Blatt 1 |
| Zentrale Inhalte | • Inbetriebnahme und Anlauf |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Zentrales Dokument für den sicheren und rechtskonformen Betrieb; unverzichtbar für Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen und Auditnachweise |
Erläuterung
Gemäß der Maschinenrichtlinie müssen Betriebsanleitungen in einer Amtssprache des Anwenderstaates verfasst sein und Angaben zur Identifikation des Herstellers, eine Beschreibung der Maschine, Zeichnungen, Installationshinweise, sichere Betriebsvorschriften, erforderliche Schulungen und verbleibende Restrisiken enthalten. Die Anleitung für Druckhaltepumpen muss darüber hinaus die speziellen Anforderungen der Pumpennormen DIN EN 809 und DIN EN 12693 sowie der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen. Sie beschreibt den korrekten Einbau, die anzuschließenden Medien, den Ablauf der Inbetriebnahme, Betrieb, Überwachung und Abschaltung sowie die regelmäßigen Wartungsarbeiten. Die Anleitung ist Teil der CE-Konformität und Voraussetzung für den gesetzeskonformen Betrieb.
Betriebsanleitung (Maschine) – Gebäude
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Betriebsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Betrieb der Druckerhaltungspumpe im stationären Gebäudeeinsatz; Integration in die Gebäudetechnik und das Facility-Management |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 12693, DIN EN ISO 12100, Verordnung (EU) 2023/1230, VDI 6026 Blatt 1, 9. ProdSV, Richtlinie 2006/42/EG |
| Zentrale Inhalte | • Betriebsparameter und Grenzwerte |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Grundlage für die Organisation des technischen Gebäudebetriebs und für die Integration in das Facility-Management |
Erläuterung:
Während die arbeitsplatzbezogene Betriebsanleitung den sicheren Umgang durch das Bedienpersonal regelt, adressiert diese Variante den stationären Gebäudebetrieb. Sie legt Betriebsparameter wie Druckbereiche, Temperaturen und Medienqualität fest, definiert Wartungs- und Inspektionsintervalle und beschreibt sicherheitstechnische Maßnahmen zur Integration in die Gebäudeleittechnik und das Sicherheitsmanagement. Eine strukturierte und vollständige Dokumentation gemäß VDI 6026 erleichtert im Facility-Management die Fehlerdiagnose und reduziert Kosten durch schnellere Instandsetzung.
Betriebs- und Sicherheitsinformationen für elektrische Ausrüstung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Betriebs- und Sicherheitsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der elektrischen Sicherheit der Pumpenausrüstung und Einhaltung der Niederspannungsanforderungen |
| Relevante Regelwerke | 1. ProdSV, Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) |
| Zentrale Inhalte | • elektrische Kenndaten (Nennspannung, Frequenz, Leistung) |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Bestandteil der elektrischen Gefährdungsbeurteilung; Voraussetzung für den Anschluss und die sichere Nutzung |
Erläuterung
Die Niederspannungsverordnung (1. ProdSV) verpflichtet Hersteller, ihre elektrischen Betriebsmittel mit einer eindeutigen Typen- oder Seriennummer zu kennzeichnen und den eigenen Namen sowie die Anschrift auf dem Produkt oder der Verpackung anzubringen. Ferner müssen dem elektrischen Betriebsmittel Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beiliegen. Diese Dokumente enthalten die elektrischen Kenndaten, Schutzmaßnahmen und Warnhinweise und sind für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie für den sicheren Anschluss an das Stromnetz unerlässlich.
Einbauerklärung (teilweise fertiggestellte Maschine)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Einbauerklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Erklärung für unvollständige Maschinen, die erst in Verbindung mit weiteren Komponenten funktionsfähig werden |
| Relevante Regelwerke | Richtlinie 2006/42/EG |
| Zentrale Inhalte | • Angabe der nicht erfüllten Sicherheitsanforderungen |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Voraussetzung für die Integration der Pumpe in eine Gesamtanlage; verhindert Inbetriebnahme vor Vorliegen der vollständigen Konformität |
Erläuterung:
Die Maschinenrichtlinie verlangt bei teilweise fertiggestellten Maschinen eine Einbauerklärung, in der der Hersteller ausweist, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen angewendet und erfüllt wurden und welche nicht. Zusätzlich verpflichtet sich der Hersteller, die technischen Unterlagen auf Anfrage der Behörden zur Verfügung zu stellen und zu erklären, dass die unvollständige Maschine erst betrieben werden darf, wenn die vollständige Anlage den Bestimmungen entspricht. Das Nichterstellen einer Einbauerklärung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
EU-Konformitäts-/Leistungserklärung (Maschine)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | EU-Konformitäts- bzw. Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtlicher Nachweis der Konformität der Maschine mit den geltenden EU-Richtlinien und nationalen Verordnungen |
| Relevante Regelwerke | Richtlinie 2006/42/EG, 9. ProdSV, Verordnung (EU) 2023/1230 |
| Zentrale Inhalte | • Angabe des Herstellers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Notwendige Voraussetzung für das Inverkehrbringen und den Betrieb der Maschine; Dokument muss zehn Jahre aufbewahrt werden |
Erläuterung
Die EU-Konformitätserklärung nach Anhang II der Maschinenrichtlinie muss den Namen und die Anschrift des Herstellers, die Bezeichnung der Maschine und die Nennung der angewendeten Richtlinien enthalten. Sie erklärt rechtsverbindlich, dass die Maschine mit den einschlägigen Anforderungen übereinstimmt und enthält eine Liste der angewendeten Normen. Diese Erklärung ist vom Hersteller zu unterzeichnen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Das Dokument ist Grundlage für die CE-Kennzeichnung und dient Behörden und Betreibern als Nachweis der Rechtskonformität.
Montage- und Einbauanleitung (teilweise fertiggestellte Maschine)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Montage- und Einbauanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung für den sicheren Einbau der Druckerhaltungspumpe in die Heizungsanlage und die Integration in die Gesamtmaschine |
| Relevante Regelwerke | Richtlinie 2006/42/EG, Verordnung (EU) 2023/1230, DIN EN 809 |
| Zentrale Inhalte | • Angaben zur Einbaulage und Befestigung |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Grundlage für eine fachgerechte Installation; Voraussetzung für sicheren Betrieb, Gewährleistung und CE-Konformität |
Erläuterung
Für teilweise fertiggestellte Maschinen schreibt die Maschinenrichtlinie vor, dass der Hersteller eine Montage- und Einbauanleitung bereitstellt, die die Bedingungen für den sicheren Einbau der unvollständigen Maschine beschreibt. Diese Anleitung muss in einer von der Endmaschinenherstellerin akzeptierten Sprache abgefasst sein und detaillierte Informationen über die mechanischen, elektrischen und sicherheitstechnischen Anschlussbedingungen, die erforderlichen Schutzabstände sowie die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen enthalten. Der korrekte Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal ist Voraussetzung für die Gewährleistung und für die spätere CE-Konformitätserklärung des Gesamtaggregats.
Produktkennzeichnung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Produktkennzeichnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Eindeutige Identifikation der Pumpe zur Sicherstellung von Rückverfolgbarkeit, Wartung und Ersatzteilversorgung |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 809 |
| Zentrale Inhalte | • Typenschild mit Hersteller, Typ- und Seriennummer |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Referenz für Wartungen, Ersatzteilbeschaffung, Prüfungen und Konformitätsnachweise |
Erläuterung
Die Maschinenrichtlinie fordert eine gut lesbare und dauerhaft angebrachte Kennzeichnung mit Firmenname, Typen- oder Seriennummer, Baujahr und CE-Zeichen. Ergänzend verlangt die Niederspannungsverordnung eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie die Anschrift des Herstellers. Auf dem Typenschild müssen zudem die elektrischen Kenndaten wie Spannung, Frequenz und Leistung angegeben sein; die Installations- und Wartungsanleitungen beziehen sich auf diese Daten. Vor der Installation ist zu prüfen, ob die Daten auf dem Typenschild mit der Bestellung übereinstimmen. Die Kennzeichnung ermöglicht eine eindeutige Zuordnung im Anlagenbestand und bildet die Grundlage für Wartung, Ersatzteilversorgung und Prüfungen.
Spezielle technische Unterlagen (teilweise fertiggestellte Maschine)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Technische Spezialdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Ergänzende technische Informationen zur Konstruktion, Steuerung und Funktion der Pumpe |
| Relevante Regelwerke | Richtlinie 2006/42/EG |
| Zentrale Inhalte | • technische Zeichnungen und Schemen |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Unterstützung bei Umbauten, Modernisierungen, Fehlerdiagnose und behördlichen Prüfungen |
Erläuterung
Die Maschinenrichtlinie verpflichtet Hersteller, technische Unterlagen zu erstellen, die die Bau- und Funktionsweise der Maschine belegen und den Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen ermöglichen. Diese Unterlagen umfassen Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne, Berechnungen und eine Beschreibung der Sicherheitsfunktionen. Sie dienen Betreibern und Behörden als Grundlage bei Umbauten, Modernisierungen und Störungsanalysen und müssen auf Verlangen den Marktüberwachungsbehörden in deutscher Sprache bereitgestellt werden.
