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Wärmeerzeuger

Facility Management: Heiztechnik » Betrieb » Dokumente » Wärmeerzeuger

Wärmeerzeuger

Wärmeerzeuger

Diese Dokumentationsübersicht erfasst alle technischen, sicherheitsrelevanten und gesetzlichen Unterlagen, die für die Planung, Inbetriebnahme, den Betrieb, die Wartung und die Auditierung von Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen, Kälteanlagen, Gasgeräten und Fernwärme‑Übergabestationen erforderlich sind. Rechtliche Grundlage sind unter anderem die Normenreihe DIN EN 378 für Kälte‑ und Wärmepumpensysteme, die Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Betriebsoptimierung, die EU‑F‑Gase‑Verordnungen mit ihren Betreiberpflichten, die Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 sowie die produktspezifischen Normen DIN EN 15502‑1 für Gasgeräte und DIN 4747 für Fernwärme‑Hausstationen. In der Praxis des Facility Management dienen diese Dokumente der Erfüllung der Betreiberpflichten, der technischen Sicherheit und der Rechtskonformität.

Dokumentation für Wärmeerzeuger im FM

Dokumente für sicherheitstechnische Kennzeichnung & Vor‑Ort‑Informationen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Vor Ort Informationen am Wärmeerzeuger

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung aller sicherheitsrelevanten Daten direkt an der Anlage zur Gefahrenvermeidung und schnellen Orientierung.

Relevante Regelwerke

DIN EN 378 2

Schlüsselelemente

Kennzeichnung des Kältemittels
Grenzwerte für Druck und Temperatur
Sicherheits‑ und Warnhinweise
Notfallhinweise
Technische Identifikationsdaten

Verantwortlich

Hersteller und/oder Installateur

Praxis‑Hinweise

Unverzichtbar für technische Inspektionen, Störungsbehebung und Notfallreaktion; Pflicht nach DIN EN 378 2.

Erläuterung

DIN EN 378‑2 verpflichtet Betreiber, sicherheitsrelevante Informationen unmittelbar am Gerät anzubringen. Dazu gehören Angaben zum verwendeten Kältemittel, zulässige Betriebsdrücke und ‑temperaturen, Warn‑ und Notfallhinweise sowie Identifikationsdaten. Solche Vor‑Ort‑Informationen gewährleisten, dass Servicetechniker, Betreiber und Einsatzkräfte im Gefahrenfall schnell handeln können.

Installateur (Ersterstellung), Betreiber (Fortführung)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Systemlogbuch für Wärmepumpen / Kälteanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Systemdaten über den gesamten Lebenszyklus.

Relevante Regelwerke

DIN EN 378 2, DIN EN 378 4

Schlüsselelemente

Betriebsparameter (Drücke, Temperaturen, Laufzeiten)
Wartungsdaten
Störungs‑ und Alarmmeldungen
Technische Anpassungen
Kältemitteldaten (Füllmengen, Veränderungen)

Verantwortlich

Installateur (Ersterstellung), Betreiber (Fortführung)

Praxis‑Hinweise

Zentrales Dokument für FM Audits, Serviceplanung und Compliance Nachweise.

Erläuterung

Das Systemlogbuch ist eine Kernanforderung der DIN EN 378. Es dokumentiert die Inbetriebnahme, alle Wartungs‑ und Reparaturarbeiten sowie Änderungen an der Anlage. Betreiber müssen die Betriebsparameter, Leckageprüfungen, nachgefüllte Kältemittelmengen und Störmeldungen detailliert erfassen. Ein aktuelles Logbuch ermöglicht dem Facility Manager eine zuverlässige Fehlerdiagnose, Energieoptimierung und Nachweisführung bei Audits.

F‑Gase‑Betreiberpflichten & umweltrechtliche Dokumente

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

F Gase Aufzeichnungen für Wärmeerzeuger

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation von Leckagekontrollen, Kältemittelbewegungen und Betreiberpflichten.

Relevante Regelwerke

EU Verordnung 2024/573; Durchführungsverordnungen 1497/2007 und 1516/2007; ChemKlimaschutzV; DIN EN 378 4

Schlüsselelemente

Kältemittelfüllmengen und -art
Dichtheitsprüfintervalle und Ergebnisse
Nachgefüllte oder entnommene Mengen
Zertifikate der Fachbetriebe
Umweltrelevante Ereignisse und Emissionsmeldungen

Verantwortlich

Betreiber

Praxis‑Hinweise

Pflichtnachweis; wird regelmäßig von Umweltbehörden kontrolliert.

Erläuterung

Die EU‑F‑Gase‑Verordnung und die Chemikalien‑Klimaschutzverordnung schreiben Betreibern von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen umfangreiche Pflichten vor. Nach Angaben des Umweltbundesamtes umfasst dies die allgemeine Emissionsminderung, Reparatur‑ und Dichtheitsprüfungen, Leckageerkennungssysteme sowie Aufzeichnungs‑ und Rückgewinnungspflichten. Die ChemKlimaschutzV konkretisiert, dass über Dichtheitsprüfungen und nachgefüllte oder rückgewonnene Gasmengen Aufzeichnungen zu führen und mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind. Diese Dokumente bilden die Grundlage für behördliche Überprüfungen und gewährleisten die Einhaltung europäischer Klimaschutzziele.

GEG‑Pflichten – Effizienz, Optimierung & Betriebsprüfungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Nachweis durchgeführter Optimierungsarbeiten

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation energetischer Optimierungen zur Einhaltung der GEG Anforderungen.

Relevante Regelwerke

GEG (insbesondere §§ 58, 59, 60b)

Schlüsselelemente

Durchgeführte Maßnahmen (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Dämmmaßnahmen)
Bewertung der Energieeffizienz
Betriebsparameter vor und nach der Optimierung
Empfehlungen für weitere Verbesserungen

Verantwortlich

Betreiber oder beauftragte Fachfirma

Praxis‑Hinweise

Bedeutend bei Energieaudits, Fördermittelprüfung und FM Performance Management.

Erläuterung

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Betreiber, alle energiebedarfssenkenden Einrichtungen betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. Dazu gehört die regelmäßige Wartung wesentlicher Komponenten wie Wärmeerzeuger, Ventilatoren und Pumpen sowie die schnelle Behebung von Störungen. § 60b GEG schreibt vor, dass in der Heizungsprüfung festgestellte Optimierungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres umgesetzt werden müssen, um erkannte Einsparpotenziale rasch zu realisieren. Die Optimierungsdokumentation enthält daher Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen, zum Energieverbrauch vor und nach der Anpassung sowie zu empfohlenen weiteren Schritten. Sie dient als Nachweis im Rahmen von Energieaudits und Förderprogrammen.

Ergebnisprotokolle aus GEG‑Betriebsüberprüfungen (Wärmepumpen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Ergebnisprotokoll Betriebsinspektion Wärmepumpe

Zweck & Geltungsbereich

Feststellung der Betriebsqualität, Effizienz und Optimierungsbedarfe.

Relevante Regelwerke

GEG (u. a. § 60b)

Schlüsselelemente

Prüfmethoden und Umfang (z.B. Heizungsprüfung gemäß GEG)
Bewertung der Energieeffizienz und des Anlagenzustands
Identifizierter Optimierungsbedarf
Prüfvermerk und Unterschrift der Prüfer

Verantwortlich

Sachkundige / qualifizierte Prüfer

Praxis‑Hinweise

Pflicht in vielen Gebäudetypen; wichtig für Energieaudits, Inspektionen und FM Steuerung.

Erläuterung

Betriebsprüfungen nach dem GEG untersuchen u. a. die Einstellung technischer Parameter, den Einsatz effizienter Pumpen, den Dämmzustand von Leitungen und die Möglichkeit zur Absenkung der Vorlauftemperatur. Sie werden von zugelassenen Fachleuten durchgeführt und münden in schriftliche Prüfberichte, die den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Daraus ergeben sich konkrete Empfehlungen zur Effizienzsteigerung und zur Modernisierung der Anlage. Die Protokolle sind für das Facility Management entscheidend, da sie über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen informieren und als Entscheidungsgrundlage für Investitionen dienen.

Herstellerunterlagen für Gasgeräte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Betriebs und Wartungsanleitung für Gasgeräte

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzung und Wartung von Gaswärmeerzeugern.

Relevante Regelwerke

DIN EN 15502 1; Regulation (EU) 2016/426

Schlüsselelemente

Technische Daten und Leistungskennwerte
Montage‑ und Installationsvorgaben (Transport, Aufstellung, elektrische Anschlüsse)
Wartungsintervalle und Instandhaltungsanweisungen
Sicherheitsrelevante Hinweise und Warnungen
Hinweise zur Störungsdiagnose

Verantwortlich

Hersteller

Praxis‑Hinweise

Muss Bestandteil der Betreiberakte sein; Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen.

Erläuterung

Gasgeräte unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen. Die Betriebsanleitung definiert Pflichten für Transport, Installation und Aufstellung, die nur durch Fachleute ausgeführt werden dürfen. Sie fordert den Betreiber auf, vor der Inbetriebnahme Genehmigungen durch Bezirksschornsteinfeger oder Behörden einzuholen und auf regionale Vorschriften zu achten. Die Anleitung beschreibt zudem notwendige Sicherheitseinrichtungen wie Temperaturwächter und den Schutz der Verbrennungsluft gegen korrosive Stoffe. Wartungsanweisungen regeln die Reinigung von Brennkammern und Wärmetauschern sowie die regelmäßige Inspektion von Sicherheitsventilen und Abgasanlagen. Für das Facility Management bilden diese Unterlagen die Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und die Einhaltung der EU‑Gasgeräteverordnung.

Herstellerunterlagen für Wärmepumpen & Kälteanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Betriebsanleitung für Wärmepumpen / Kälteanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung von Betrieb, Sicherheit, Wartung, Einstellungen und Notfallmaßnahmen.

Relevante Regelwerke

DIN EN 378 2, DIN EN 378 3

Schlüsselelemente

Sicherheitsbestimmungen (z.B. Umgang mit Kältemitteln, Drucksicherung)
Wartungsintervalle und Verantwortlichkeiten
Systemparameter und Einstellwerte
Notabschaltung und Notfallprozeduren
Hinweise zur Störungsdiagnose und Fehlerbehebung

Verantwortlich

Hersteller / Installateur

Praxis‑Hinweise

Basis für Gefährdungsbeurteilung und Betriebsunterweisung.

Erläuterung

Die Normenreihe DIN EN 378 verlangt eine umfassende Betriebsanleitung für Kälte‑ und Wärmepumpenanlagen. Diese enthält technische Beschreibungen, Sicherheitsanweisungen, Hinweise zur Inbetriebnahme und Notfallmaßnahmen. Besonders wichtig sind Angaben zu Wartungsintervallen, Dichtheitsprüfungen und der sicheren Handhabung von Kältemitteln. Die Anleitung bildet im Facility Management die Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen des Betriebspersonals.

Nutzerinformationen für Fernwärme‑Hausstationen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Nutzerinformation für Fernwärme Hausstationen

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung aller relevanten Nutzerinformationen für Betrieb, Sicherheit und Wartung.

Relevante Regelwerke

DIN 4747

Schlüsselelemente

Funktionsbeschreibung und Beschreibung der Haus‑ bzw. Übergabestation
Sicherheitsregeln (z.B. Temperatur‑ und Druckbegrenzung, Vermeidung von Rückflüssen)
Bedienhinweise für den täglichen Betrieb
Hinweise zu Störmeldungen und Notfallverfahren
Wartungsanforderungen und Prüfintervalle

Verantwortlich

Hersteller

Praxis‑Hinweise

Essenziell für Betreiber und Haustechnik; Grundlage für Störungsmanagement und Nutzerunterweisung.

Erläuterung

Die DIN 4747 fordert, dass Betreiber von Fernwärme‑Hausstationen verständliche Nutzerinformationen erhalten. Diese beschreiben die Funktion der Hausstation, die korrekte Bedienung, sicherheitstechnische Grenzwerte sowie die erforderlichen Inspektions‑ und Wartungsmaßnahmen. Ein Hinweisschild an der Station weist auf Prüfintervalle und Notfallkontakte hin. Für das Facility Management sind diese Informationen unerlässlich, um Störungen schnell zu identifizieren und den sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten.

Prüfbescheinigung – Feuerstätten / BHKW / NEA

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Prüfbescheinigung / Überprüfungsnachweis nach KÜO

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerprüfungen für alle feuerungstechnischen Anlagen.

Relevante Regelwerke

KÜO

Schlüsselelemente

Messergebnisse (z.B. Kohlenmonoxid‑Messergebnis)
Funktionsprüfung und Abgaswegekontrolle
Klassifizierung festgestellter Mängel
Fristen für Nachprüfungen

Verantwortlich

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Praxis‑Hinweise

Voraussetzung für die Betriebserlaubnis; Bestandteil des Brandschutz und Energiemanagements

Erläuterung

Die KÜO schreibt regelmäßige Überprüfungen von Feuerstätten, BHKW, Wärmepumpen und stationären Verbrennungsmotoren vor. Bei der Abgaswegüberprüfung darf der Kohlenmonoxidanteil im unverdünnten, trockenen Abgas 1 000 ppm nicht überschreiten; andernfalls muss die Prüfung abhängig von der Gefährdungslage innerhalb von sechs Wochen wiederholt werden. Bestimmte Anlagen wie gasbeheizte Wäschetrockner, Feuerstätten ohne Gebläse mit Abgasführung durch die Außenwand und ortsfeste Notstromaggregate sind von der CO‑Messung ausgenommen. Die Prüfbescheinigung ist eine verbindliche Betreiberunterlage: sie belegt die ordnungsgemäße Abgasführung, dokumentiert festgestellte Mängel und bildet die Grundlage für Nachbesserungen. Ohne gültige Prüfbescheinigung darf die Anlage nicht betrieben werden.

Installationsdokumentation für Wärmepumpen und Kälteanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Installations und Errichtungsdokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelkonformen Errichtung von Wärmepumpen und Kältekomponenten als Teil eines Wärmeerzeugers

Relevante Regelwerke

DIN EN 378 2

Schlüsselelemente

Montageberichte und Dichtheitsprüfungen
Identifizierung der Komponenten (Typenschild mit Hersteller, Seriennummer, Jahr, Kältemittel, Füllmenge und maximal zulässigem Druck)
Kennzeichnung der Rohrleitungen
Betriebsanleitung und Kurz‑Betriebsanweisung
Konformitätserklärung sowie zugehörige Bescheinigungen
RI‑Fließbild (Verfahrens‑ und Instrumentierungs‑Diagramm) und Elektroschaltplan
Abnahmeprotokolle und Anlagenprotokoll/Betriebstagebuch

Verantwortlich

Fachinstallateur bzw. Kälteanlagenbauer

Praxis‑Hinweise

Unverzichtbar für Abnahmen, Wartungsplanung und technische Betriebsakte

Erläuterung

DIN EN 378‑2 legt sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen für das Design, die Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation von Kälteanlagen und Wärmepumpen fest. Die Dokumentation nach dieser Norm umfasst unter anderem ein Kennzeichnungsschild mit Angaben zu Hersteller, Typ, Seriennummer, Herstelljahr, Kältemittel und Füllmenge sowie maximale Druckangaben. Weiterhin müssen die Rohrleitungen gekennzeichnet, eine Betriebsanleitung und eine Kurz‑Betriebsanweisung bereitgestellt sowie eine Konformitätserklärung und die zugehörigen Bescheinigungen archiviert werden. Ein RI‑Fließbild und ein Elektroschaltplan gehören ebenso zur Dokumentation wie das Anlagenprotokoll, in dem Betrieb, Wartung und Ereignisse chronologisch festgehalten werden. Durch die lückenlose Installationsdokumentation wird die Übereinstimmung mit den sicherheitstechnischen Vorgaben nachgewiesen; sie ist Grundlage für spätere Inbetriebnahmen, Gefährdungsbeurteilungen und Wartungen.

Genehmigung / Anzeige für Betrieb oder Änderung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Genehmigung oder Anzeige nach BetrSichV für überwachungsbedürftige Anlagen

Zweck & Geltungsbereich

Rechtliche Freigabe für Errichtung, wesentliche Änderung oder Betriebsaufnahme bestimmter feuerungstechnischer Anlagen

Relevante Regelwerke

BetrSichV

Schlüsselelemente

Anzeige/Antrag an die zuständige Behörde
Gefährdungsbeurteilung einschließlich Wechselwirkungsbetrachtung verschiedener Arbeitsmittel
Prüfbescheide und Prüfberichte einer zugelassenen Überwachungsstelle
Inbetriebnahme‑ und Abnahmeprotokolle

Verantwortlich

Zuständige Behörde

Praxis‑Hinweise

Pflicht für Anlagen mit besonderem Gefährdungspotenzial (z. B. Druckanlagen, Gasfüllanlagen, bestimmte NEA/BHKW)

Erläuterung

Die BetrSichV regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und enthält besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Nach § 18 BetrSichV ist für die Errichtung, den Betrieb sowie Änderungen, die die Sicherheit beeinflussen, bestimmter Anlagen (insbesondere Dampfkessel, Druckgeräte mit Füllkapazität > 10 kg/h, Gasfüllanlagen, Tankstellen etc.) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und muss alle Unterlagen enthalten, die zeigen, dass Aufstellung, Bauart und Betriebsweise den Anforderungen der Verordnung sowie dem Brand‑ und Explosionsschutz entsprechen. Dazu gehört auch eine Gefährdungsbeurteilung, die mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln und die Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber berücksichtigt. Ein Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle muss bestätigen, dass die Anlage bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen sicher betrieben werden kann. Ohne diese Genehmigung ist eine Inbetriebnahme nicht zulässig. Für Anlagen mit geringerem Gefährdungspotenzial besteht eine Anzeigepflicht; die zuständige Behörde kann Auflagen erlassen oder den Betrieb untersagen.

Feuerstättenbescheid

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Feuerstättenbescheid

Zweck & Geltungsbereich

Legt fest, welche Kehr und Überprüfungsarbeiten für eine Feuerungsanlage durchzuführen sind und in welchen Fristen.

Relevante Regelwerke

SchfHwG

Schlüsselelemente

Beschreibung der Feuerstätte (Art, Brennstoff, Leistung)
Anzahl der Schornsteinfegerarbeiten pro Kalenderjahr
Fristbeginn und Fristende für jede Arbeit
Rechtliche Hinweise und Verpflichtungen des Eigentümers

Verantwortlich

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Praxis‑Hinweise

Verbindliche Grundlage für Wartungs und Prüfintervalle; Änderungen aufgrund neuer Rechtsvorschriften werden durch einen neuen Bescheid mitgeteilt

Erläuterung

Nach § 14a SchfHwG muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger unmittelbar nach der Feuerstättenschau einen Feuerstättenbescheid erlassen. Dieser Bescheid wird schriftlich oder elektronisch an den Eigentümer übermittelt und enthält die nach Rechtsverordnungen vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten, die Anzahl der Arbeiten im Kalenderjahr sowie Beginn und Ende der Fristen. Die Fristen werden unter Berücksichtigung der Betriebs‑ und Brandsicherheit festgelegt. Der Feuerstättenbescheid ist die verbindliche Arbeitsgrundlage für Eigentümer und Dienstleister; er bestimmt, wann Kehr‑, Mess‑ und Überprüfungsarbeiten auszuführen sind und dient als Nachweis gegenüber Behörden. Bei Änderung der Kehr‑ und Überprüfungsintervalle muss der Bescheid angepasst werden.

Gebrauchsanleitung & Sicherheitsinformationen für Gasgeräte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Gebrauchsanleitung & Sicherheitshinweise für Gasgeräte

Zweck & Geltungsbereich

Vermittlung aller sicherheits und betriebsrelevanten Vorgaben für Gaswärmeerzeuger

Relevante Regelwerke

GasgeräteDG; EU Verordnung 2016/426

Schlüsselelemente

Sicherheitshinweise zu Betrieb, Wartung und Notfallmaßnahmen
Angaben zum Aufstellraum und zu lüftungstechnischen Anforderungen
Anschluss‑ und Installationsbedingungen
zulässige Gasart und Gasdruck, Abgasführung
Wartungsintervalle und Instandhaltungsanweisungen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis‑Hinweise

Bestandteil der Betreiberakte; Grundlage für Unterweisung des Bedienpersonals, Wartungsplanung und Gefährdungsbeurteilung

Erläuterung

Die EU‑Verordnung 2016/426 regelt die Bereitstellung und Inbetriebnahme von Gasgeräten. Sie erfasst Geräte zum Kochen, Heizen, Warmwasserbereiten sowie Gasgebläsebrenner und schreibt vor, dass diese nur mit CE‑Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden dürfen. Das GasgeräteDG verpflichtet Hersteller, eine Gebrauchsanleitung, Sicherheitsinformationen und eine Abschrift der EU‑Konformitätserklärung in deutscher Sprache beizulegen. Händler müssen kontrollieren, ob diese Unterlagen tatsächlich beigefügt sind. Die Gebrauchsanleitung muss Angaben zu Aufstellraum, Gasanschluss, Lüftung, Verbrennungsluftzufuhr, Abgasführung, zulässiger Gasart und Betriebsdruck sowie zu Wartungs‑ und Notfallmaßnahmen enthalten. Sie bildet die Basis für die Unterweisung des Betreiberpersonals und für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Installationsanweisung für Gasgeräte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Installationsanweisung für Gasgeräte

Zweck & Geltungsbereich

Vorgaben für den normgerechten Einbau und Anschluss eines Gaswärmeerzeugers

Relevante Regelwerke

EU Verordnung 2016/426

Schlüsselelemente

Einbau‑ und Anschlussanleitungen inkl. zulässiger Gaskategorie, Versorgungsdruck und Abgasführung
Anforderungen an den Aufstellraum, Belüftung und Mindestabstände
Prüfund Einstellwerte nach Inbetriebnahme
Hinweise zur elektrischen Versorgung und Erdung

Verantwortlich

Hersteller

Praxis‑Hinweise

Muss vom Installateur beachtet und als Teil der Anlagenunterlagen archiviert werden

Erläuterung

Nach Anhang I der EU‑Verordnung 2016/426 müssen Gasgeräte so entworfen und gebaut sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit von Personen, Tieren und Eigentum nicht gefährden. Zu den allgemeinen Anforderungen gehören die Erstellung einer Risikoanalyse sowie die Bereitstellung einer Installations‑ und einer Bedienungsanleitung mit Angaben und Warnhinweisen. Die Installationsanleitung muss technische Spezifikationen wie Gasart, Nenndruck, Abgassystem, erforderliche Verbrennungsluftzufuhr, Belüftungsöffnungen und Mindestabstände enthalten. Sie enthält außerdem Hinweise zur elektrischen Anbindung, zu Prüf‑ und Einstellwerten sowie zu Abgasleitungen. Nur wenn der Einbau gemäß dieser Anleitung erfolgt, kann die CE‑Konformität beibehalten werden.

Kehrbuch

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Kehrbuch / Kehrnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Chronologische Dokumentation aller Kehr , Mess und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen

Relevante Regelwerke

SchfHwG

Schlüsselelemente

Angaben zu Eigentümer, Besitzer oder Verwalter
Beschreibung der Anlage (Art, Brennstoff, Leistung, Alter, Zuweisung zur Abgasanlage)
Vorgeschriebene Arbeiten und Datum der Ausführung
Ergebnisse der letzten beiden Feuerstättenschauen
festgestellte Mängel und deren Behebung
Anlass, Datum und Ergebnis anlassbezogener Überprüfungen
für Emissionskataster erforderliche Daten

Verantwortlich

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Praxis‑Hinweise

Wird elektronisch geführt und mindestens vierteljährlich aktualisiert; bei Wechsel des Bezirks an den Nachfolger zu übergeben

Erläuterung

§ 19 SchfHwG verpflichtet den Bezirksschornsteinfeger, ein Kehrbuch zu führen, in das Eigentümer‑ und Anlagendaten, die durchzuführenden Arbeiten, die Messergebnisse und festgestellte Mängel einzutragen sind. Dazu gehören u. a. Angaben zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter der Anlage, Informationen zur Abgasanlage sowie Ausnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz. Das Kehrbuch muss die Termine und Ergebnisse der letzten beiden Feuerstättenschauen, die durchgeführten Schornsteinfegerarbeiten und die Behebung von Mängeln dokumentieren. Es ist elektronisch zu führen, jährlich abzuschließen und mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Bei Übergabe des Bezirks sind die Kehrbücher der letzten sieben Jahre sowie die letzten zwei Feuerstättenbescheide an den Nachfolger zu übergeben. Das Kehrbuch wird regelmäßig bei Brandschutz‑ und Feuerstättenprüfungen eingesehen.

EU‑Konformitätserklärung für Gasgeräte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

EU Konformitätserklärung für Gasgeräte

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung, dass das Gasgerät sämtliche harmonisierten EU Anforderungen erfüllt

Relevante Regelwerke

EU Verordnung 2016/426; GasgeräteDG

Schlüsselelemente

Produktidentifikation (Gerät/Modell, Typen‑, Chargen‑ oder Seriennummer)
Name und Anschrift des Herstellers
Erklärung der alleinigen Verantwortung des Herstellers
Beschreibung des Gegenstands der Erklärung zwecks Rückverfolgbarkeit
Nennung der angewandten EU‑Rechtsvorschriften und harmonisierten Normen
Angabe der notifizierten Stelle und ggf. der Baumusterprüfbescheinigung

Verantwortlich

Hersteller

Praxis‑Hinweise

Pflichtdokument für die CE Kennzeichnung; muss der Behörde auf Verlangen vorgelegt und 10 Jahre aufbewahrt werden

Erläuterung

Die EU‑Verordnung 2016/426 verlangt, dass Gasgeräte und Ausrüstungen einer Konformitätsbewertung unterzogen und mit CE‑Kennzeichnung versehen werden. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss eine EU‑Konformitätserklärung erstellen, in der er bestätigt, dass das Gerät dem geprüften Baumuster entspricht und alle einschlägigen Anforderungen erfüllt. Der Inhalt dieser Erklärung umfasst u. a. Produktidentifikation, Name und Anschrift des Herstellers, eine Beschreibung des Geräts zur Rückverfolgbarkeit, die Liste der einschlägigen EU‑Rechtsvorschriften und harmonisierten Normen sowie Angaben zur notifizierten Stelle. Die Erklärung ist Teil der technischen Dokumentation, die vom Hersteller 10 Jahre lang aufzubewahren ist. Gemäß GasgeräteDG müssen Abschrift der EU‑Konformitätserklärung sowie Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen dem Gerät in deutscher Sprache beigefügt werden

Dokumentenstruktur für Wärmeerzeuger

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Formblatt „Nachweis über Schornsteinfegerarbeiten“

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert alle gesetzlich vorgeschriebenen Kehr , Überprüfungs und Messarbeiten an Feuerstätten und Abgasanlagen

Relevante Regelwerke

KÜO; SchfHwG

Schlüsselelemente

Art der durchgeführten Arbeiten
Messergebnisse (z.B. Abgas‑ bzw. CO‑Werte)
Zeitpunkte und Fristen
Status der Feuerstätte
Unterschrift des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

Verantwortlich

Bezirksschornsteinfeger

Praxis‑Hinweise

Das Formblatt ist dem Betreiber auszuhändigen; dieser muss es 14 Tage lang dem Bezirksschornsteinfeger übermitteln und für Behörden aufbewahren; es dient als Grundlage für Brandschutz und Energiebehörden

Erläuterung

Der Nachweis über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten ist ein verbindlicher Bestandteil der Betreiberakte. § 4 SchfHwG verpflichtet Eigentümer, den Feuerstättenbescheid umzusetzen und das Formblatt samt Bescheinigungen fristgerecht einzureichen. Der die Arbeiten ausführende Schornsteinfeger muss das Formblatt vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen und dem Eigentümer oder direkt dem Bezirksschornsteinfeger übergeben. In der KÜO wird geregelt, dass Abgasanlagen, Heizgaswege, Räucheranlagen und notwendige Verbrennungsluft‑ und Abluftanlagen kehr‑ oder überprüfungspflichtig sind. Für Feuerstätten darf der Kohlenmonoxidanteil im Abgas 1 000 ppm nicht überschreiten; bei Überschreitung muss die Überprüfung innerhalb von sechs Wochen wiederholt werden, und die verwendeten Messgeräte sind halbjährlich zu kalibrieren. Durch die lückenlose Dokumentation der Arbeiten, Messergebnisse, Fristen und gegebenenfalls festgestellten Mängel stellt das Formblatt sicher, dass Brandschutz‑ und Immissionsschutzanforderungen eingehalten werden und Behörden die Betreiberpflichten kontrollieren können.

R&I‑Schema – Kälteanlagen & Wärmepumpen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

R&I Schema gemäß DIN EN 378 2 / DIN EN 1861

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Darstellung aller kältetechnischen Komponenten, Leitungswege und Mess /Regeltechnik

Relevante Regelwerke

DIN EN 378 2 (Sicherheit und Umwelt), DIN EN 1861 (System und Instrumentenfließbilder)

Schlüsselelemente

Kältemittelkreislauf und wesentliche Bauteile
Armaturen, Absperrorgane und Sensorik
Schutz‑ und Überwachungseinrichtungen
Strömungsrichtungen
Zugänge für Wartung und Service

Verantwortlich

Hersteller und/oder Installateur

Praxis‑Hinweise

Das R&I Schema muss während des Anlagenbetriebs verfügbar sein; es ist unerlässlich für Instandhaltung, Fehlerdiagnose, Gefährdungsbeurteilung und Revisionen sowie für die energetische Optimierung

Erläuterung

Das Rohrleitungs‑ und Instrumentierungs‑Fließbild ist ein Pflichtdokument bei Kälteanlagen und Wärmepumpen. Nach DIN EN 378‑2 und DIN EN 1861 umfasst es alle Komponenten des Kältekreislaufs, einschließlich Verdichter, Verflüssiger, Expansionsventile, Verdampfer, Leitungen, Ventile, Sensoren sowie Sicherheits‑ und Überwachungseinrichtungen. Es muss die Fließrichtungen des Kältemittels zeigen und Zugänge für Wartung und Service markieren. Das Diagramm dient als Grundlage für die Inbetriebnahme, Wartung und den sicheren Betrieb der Anlage. Für Facility Manager ermöglicht es eine schnelle Störungsanalyse, erleichtert Gefährdungsbeurteilungen und unterstützt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Bei Revisionen oder baulichen Veränderungen ist das R&I‑Schema zu aktualisieren, damit es den tatsächlichen Anlagenstand widerspiegelt.

Sachkundenachweis – Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen (F‑Gase)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Sachkundebescheinigung (Personalzertifikat)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass Personen fachlich qualifiziert und rechtlich berechtigt sind, an F Gas Anlagen zu arbeiten

Relevante Regelwerke

ChemKlimaschutzV

Schlüsselelemente

Prüfungsnachweis und Ausbildungsnachweis
Gültigkeitsbereich (z.B. stationäre Anlagen, mobile Anlagen)
Ausstellende Zertifizierungsstelle
Gültigkeitsdauer und Verlängerungsmodalitäten
Umfang der zulässigen Tätigkeiten

Verantwortlich

Schulungsträger bzw. Zertifizierungsstelle

Praxis‑Hinweise

Die Bescheinigung muss vor Beginn von Installations , Wartungs oder Dichtheitsprüfarbeiten vorliegen und auf Anfrage der Behörden vorgelegt werden; ohne gültigen Nachweis dürfen diese Arbeiten nicht ausgeführt werden

Erläuterung

Der Sachkundenachweis stellt sicher, dass nur ausreichend qualifizierte Fachkräfte an F‑Gas‑Anlagen tätig werden. § 5 ChemKlimaschutzV schreibt vor, dass die genannten Arbeiten ausschließlich von Personen mit entsprechender Sachkundebescheinigung durchgeführt werden dürfen. Neben der persönlichen Qualifikation müssen die Personen über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und zuverlässig sein. Die Bescheinigung wird nach einer anerkannten Ausbildung ausgestellt und ist in der Regel befristet; für die Verlängerung sind regelmäßige Schulungen notwendig. Betreiber und Facility Manager sind verpflichtet, vor Vergabe von Arbeiten zu prüfen, ob Dienstleister die gültigen Sachkundenachweise besitzen, da sonst Bußgelder drohen. Die Bescheinigung dient auch als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.

Unternehmererklärung – Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Unternehmererklärung gemäß GEG

Zweck & Geltungsbereich

Bescheinigt die fachgerechte und gesetzeskonforme Ausführung von energiebezogenen Maßnahmen an Wärmeerzeugern und technischen Gebäudeanlagen

Relevante Regelwerke

GEG (insbesondere § 96)

Schlüsselelemente

Beschreibung der ausgeführten Arbeiten und betroffenen Bauteile
Bestätigung der Einhaltung der GEG‑Anforderungen
Angaben zum ausführenden Unternehmen (Name, Anschrift, Gewerbeanmeldung)
Technische Parameter wie Aufwandszahlen oder Leistungswerte, soweit erforderlich

Verantwortlich

Ausführender Handwerksbetrieb bzw. Anlageninstallateur

Praxis‑Hinweise

Die Erklärung ist dem Bauherrn unverzüglich zu übergeben; der Eigentümer muss sie zehn Jahre aufbewahren und Behörden auf Verlangen vorlegen; die Erklärung ist prüfungsrelevant für Energiebehörden und Voraussetzung für Förderprogramme

Erläuterung

Die Unternehmererklärung dient als rechtsverbindlicher Nachweis, dass die ausgeführten Arbeiten die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen. Sie wird insbesondere für Maßnahmen wie den Einbau von Heizungs‑ und Klimatechnik, den hydraulischen Abgleich, die Wärmedämmung von Leitungen oder den Einbau von Gebäudeautomationssystemen verlangt. In der Erklärung sind die ausgeführten Maßnahmen detailliert zu beschreiben und die Einhaltung der jeweils einschlägigen §§ des GEG zu bestätigen. Für Zentralheizungen sind beispielsweise die Aufwandszahlen zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser anzugeben. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Erklärung mindestens zehn Jahre aufzubewahren und sie auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Facility Manager sollten sicherstellen, dass Unternehmererklärungen vollständig vorliegen, um bei Förderanträgen oder Auditprüfungen die Konformität nachweisen zu können.

EU‑Zertifikat für natürliche Personen – Umgang mit fluorierten Treibhausgasen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

EU Zertifikat (Personal) gemäß Verordnung 2024/573

Zweck & Geltungsbereich

Befähigungsnachweis für Arbeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen und entsprechenden Alternativen

Relevante Regelwerke

EU Verordnung 2024/573; Durchführungsverordnung 2024/2215

Schlüsselelemente

EU‑Konformitätskennzeichen und Zertifikatsnummer
Tätigkeitsumfang (Installation, Wartung, Reparatur, Stilllegung, Dichtheitsprüfung, Rückgewinnung)
Art der zulässigen Kältemittel und Füllmengen (z.B. Kategorien A1–E)
Prüfungen und vermittelter Lehrstoff (Sicherer Umgang, Leckageerkennung, Energieeffizienz)
Gültigkeitsdauer und Erneuerungsfristen

Verantwortlich

Zertifizierungsstelle gemäß EU Recht

Praxis‑Hinweise

Personen dürfen nur mit gültigem EU Zertifikat tätig werden; vorhandene Zertifikate nach der alten Verordnung 517/2014 bleiben befristet gültig und müssen spätestens bis 12. März 2029 erneuert werden; eine erneute Zertifizierung ist alle sieben Jahre erforderlich

Erläuterung

Das EU‑Zertifikat für natürliche Personen stellt einen europaweit einheitlichen Qualifikationsnachweis dar. Es deckt neben F‑Gas‑Systemen auch Systeme mit natürlichen Kältemitteln wie Kohlendioxid, Ammoniak und Propan ab. Zertifizierungspflichtig sind Personen, die an stationären Kälte‑ und Wärmepumpenanlagen, mobilen Kälteaggregaten von Lkw und Containern sowie Klimaanlagen in schweren Fahrzeugen Arbeiten durchführen. Je nach Zertifikatsklasse (A1–E) dürfen unterschiedliche Kältemittel und Füllmengen bearbeitet werden. Bestehende Zertifikate nach Verordnung 517/2014 bleiben gültig, erfordern aber bis spätestens 12. März 2029 eine Auffrischung; anschließend ist alle sieben Jahre eine Rezertifizierung vorgesehen. Facility Manager müssen sicherstellen, dass eingesetztes Personal über die passenden Zertifikate verfügt und diese bei Kontrollen vorlegt, um Betriebssicherheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

EU‑Zertifikat für Unternehmen – Umgang mit fluorierten Treibhausgasen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

EU Zertifikat (Unternehmen) gemäß Verordnung 2024/573

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung, dass ein Unternehmen qualifiziert und zugelassen ist, Arbeiten an F Gas Anlagen durchzuführen

Relevante Regelwerke

ChemKlimaschutzV § 6; EU Verordnung 2024/573

Schlüsselelemente

Zertifikatsnummer und Ausstellungsdatum
Angabe des Unternehmenssitzes und der zertifizierten Standorte
Qualifikations‑ und Ausrüstungsanforderungen
Nachweis des vorhandenen zertifizierten Fachpersonals
Verpflichtung zu regelmäßigen Audits oder Überprüfungen

Verantwortlich

Zertifizierungsstelle / zuständige Behörde

Praxis‑Hinweise

Das Unternehmenszertifikat muss vor Aufnahme von Installations oder Wartungsarbeiten vorliegen; es ist integraler Bestandteil von Ausschreibungs und Vergabekriterien im Facility Management; ohne Zertifikat dürfen keine F Gas Tätigkeiten ausgeführt werden

Erläuterung

Unternehmen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten oder stilllegen, benötigen eine formale Zertifizierung. § 6 ChemKlimaschutzV schreibt vor, dass diese Tätigkeiten nur mit Unternehmenszertifikat oder einem gleichwertigen Zertifikat aus einem anderen EU‑Staat ausgeführt werden dürfen. Die zuständige Behörde erteilt das Zertifikat auf Antrag und dokumentiert darin den Unternehmenssitz, die Standorte und die für diese Standorte zugelassenen Tätigkeiten. Voraussetzung für die Zertifizierung ist, dass das Unternehmen über die notwendige technische Ausrüstung verfügt und ausschließlich zertifiziertes Personal beschäftigt. Für Facility Manager ist die Unternehmenszertifizierung ein wesentliches Kriterium bei der Auswahl von Servicepartnern, da sie die organisatorische und technische Befähigung nachweist und von Behörden kontrolliert wird.