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Heiztechnik: Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Heiztechnische Anlagen

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Heiztechnische Anlagen

Heiztechnische Anlagen – ob in Form von Zentralheizungen (Öl, Gas, Pellets), Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken, Strahlungsheizungen oder elektrischen Heizsystemen – finden sich in fast jedem Betrieb, sei es im Verwaltungs-, Produktions- oder Lagerbereich. Sie dienen der Bereitstellung von Wärme zum Heizen von Räumen, zur Warmwasserbereitung oder als Prozesswärme für industrielle Abläufe. Aus arbeitsschutzrechtlicher Perspektive ist zu klären, ob und warum für diese Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) notwendig ist und welche Aspekte dabei inhaltlich zu berücksichtigen sind. Eine Gefährdungsbeurteilung für heiztechnische Anlagen ist verpflichtend, da sie zu den Arbeitsmitteln zählen und teils unter die überwachungsbedürftigen Anlagen fallen. Die Grundlagen finden sich in ArbSchG, BetrSichV und den entsprechenden DGUV-Vorschriften. Typische Risiken sind Brand, Explosion, CO-Vergiftung, Verbrühungen, Druck-/Dampfschläge, elektrische Gefahren, beengte Heizräume.

Heiztechnische Anlagen – egal ob Gas-, Öl- oder Pellet-Heizung, Wärmepumpe, Dampfkessel oder kombinierte Blockheizkraftwerke – bergen zahlreiche Gefährdungen (Druck, Explosions- und Brandrisiken, Kohlenmonoxid, Verbrühung, Absturz im Heizraum) und unterliegen den Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung. Eine Gefährdungsbeurteilung identifiziert technische, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen, die durch Umsetzung und regelmäßige Überprüfung die Sicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Anlagen sicherstellen. Damit werden Unfälle, Haftungsrisiken und Instandsetzungsprobleme minimiert und die Arbeits- sowie Umweltsicherheit erhöht.

Rechtliche Aspekte im Facility Management

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • § 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, in denen Beschäftigte potenziellen Gefährdungen ausgesetzt sind.

  • Heiztechnische Anlagen fallen unter „Arbeitsmittel“ und „Arbeitsumgebung“, weshalb auch hier eine GBU notwendig ist.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Reguliert den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und ggf. überwachungsbedürftigen Anlagen. Heizkessel und Druckbehälter (z. B. bei Dampfkesseln) können zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen.

  • Vor Inbetriebnahme und bei Änderungen ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Wiederkehrende Prüfungen durch Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) können vorgeschrieben sein.

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

  • Für Heizöltanks oder ähnliche Anlagen kann zusätzlich eine Genehmigung oder besondere Schutzmaßnahme (Auffangwannen, Leckanzeigegeräte) nach AwSV erforderlich sein.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Grundsätzliche Pflicht zur Gefährdungsermittlung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

  • Sofern es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Druckgeräte handelt, greifen branchenspezifische DGUV-Vorschriften (z. B. für Dampfkessel oder Druckbehälter).

Technische Regeln (TRBS, TRD, TRF)

  • TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) konkretisieren die BetrSichV, insbesondere wenn Heizungen Komponenten wie Druckbehälter oder Gasleitungen umfassen.

  • TRD (Technische Regeln Dampfkessel) sind relevant für Dampferzeugungsanlagen.

  • TRF (Technische Regeln Flüssiggas) oder gasförmige Brennstoffe, wenn Flüssiggas oder Erdgas zum Einsatz kommen.

Brand- und Explosionsrisiken

  • Bei gasbefeuerten Heizkesseln, Flüssiggas- oder Öltanks kann es bei Leckagen, fehlerhafter Installation oder mangelnder Wartung zu Bränden, Explosionen oder Verpuffungen kommen.

  • Falsches Verhalten beim Anzünden, Entzünden (z. B. Nachzündungen) birgt erhöhte Unfallgefahr.

Kohlenmonoxid- und Abgasgefahr

  • Unzureichende Abgasabführung, blockierte Rauchabzüge oder defekte Brennerdüsen führen zu CO-Austritt und Erstickungs-/Vergiftungsgefahr.

  • Schlechte Wartung oder ungenügende Belüftung in Heizräumen steigert das Risiko.

Druck- und Temperaturbelastungen

  • Heizkessel und zugehörige Rohrleitungen stehen oft unter Druck und hohen Temperaturen. Undichte Stellen, defekte Ventile oder Bersten von Bauteilen können zu Verbrennungen, Verbrühungen oder Dampfschlägen führen.

Vermeintlich „ungefährliche“ Anlagen

  • Auch elektrische Heizsysteme (z. B. Direktheizungen, Infrarotstrahler, Elektrokessel) können Brandgefahren bergen (Überhitzung, Kabelbrand).

  • Werden Wartungs- oder Reparaturarbeiten in beengten Räumen ausgeführt, kann dies Absturz-, Quetsch- oder Stromschlagrisiken mit sich bringen.

Arbeitgeberverantwortung und Haftung

  • Betreiber einer Heizungsanlage bleibt trotz externer Dienstleister (z. B. Schornsteinfeger, Heizungsbauer) in der Verantwortung. Unfälle durch mangelnde Wartung oder unzureichende Sicherheitskonzepte führen zu zivil- oder strafrechtlicher Haftung.

Brand-, Explosions- und Verpuffungsgefahr

  • Unkontrollierte Flammenrückschläge bei Gasheizungen, Kraftstoffaustritt bei Ölanlagen, statische Entladungen an Tankanlagen.

  • Kombination mit anderen brennbaren Materialien oder Sauerstoffzufuhr erhöht das Risiko.

Vergiftung / Erstickung

  • Austritt von Kohlenmonoxid oder anderen Abgasen in geschlossenen Räumen.

  • Mangelhafte Belüftung in Heizzentralen, blockierte Abgaswege.

Thermische Belastung

  • Heiße Oberflächen an Kesseln, Rohrleitungen, Wärmetauschern.

  • Verbrühungsgefahr beim Umgang mit Heißwasser (z. B. Nachfüllen oder Spülen der Anlage).

Druck- und Dampfschläge

  • Bei Dampfkesseln oder Hochdruckanlagen besteht ein erhöhtes Risiko durch plötzliche Druckänderungen.

  • Falsche Wartungsintervalle oder ungeeignete Armaturen führen zu Sicherheitsventilversagen.

Elektrische Gefährdungen

  • Steuerungstechnik (z. B. Brennersteuerung, Pumpen) kann bei Wartungsarbeiten Stromschlagrisiken bergen.

  • Ungeschützter Kontakt zu Klemmen, fehlender Potenzialausgleich.

Arbeitsplatzumgebung

  • Enge Heizungsräume, Stolperstellen, unzureichende Beleuchtung, fehlende Fluchtwege.

  • Staubansammlungen und ungünstige Temperaturen beeinträchtigen Arbeitsqualität und Sicherheit.

DIN EN 12828 (Heizungsanlagen in Gebäuden)

  • Mindestanforderungen an Auslegung, Sicherheit und Energieeffizienz von Warmwasserheizungsanlagen.

  • Enthält Hinweise zu Armaturen, Druckhaltung, Sicherheitsventilen.

DIN EN 303 (Heizkessel)

  • Bau- und Betriebsanforderungen für unterschiedliche Brennstoffkessel.

  • Enthält Sicherheits- und Prüfbestimmungen.

VDI 2035 (Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen)

  • Richtlinie zu Wasserqualität, Korrosionsschutz und Steinbildung. Indirekter Einfluss auf Sicherheit und Lebensdauer.

TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)

  • Relevanz für Druckanlagen, Dampfkessel, Flüssiggasbehälter.

  • Festlegung von Prüf- und Wartungsintervallen, Qualifikationsanforderungen an Prüfer.

Feuerungsverordnungen der Bundesländer

  • Regeln Sicherheitsabstände, Aufstellräume, Fluchtwege, Abgasführungen.

  • Vorgaben für Brennstofflagerung (z. B. Heizöl, Pellets).

Erfassung der Anlagen

  • Welche Kesselarten, Brennstoffe (Gas, Öl, Pellets, Wärmepumpe)?

  • Heizleistung, Druckstufe, Temperaturbereiche, Steuerungstechnik, Lagerbehälter für Brennstoffe?

Identifikation der Gefährdungen

  • Einbeziehung von Herstellerinformationen, Betriebsanleitungen, relevanten Normen.

  • Prüfung von Brandschutz, Druck-/Temperaturgefahren, Abgasführung, Elektrik, Arbeitsumgebung (Platz, Beleuchtung).

Bewertung

  • Abschätzen der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß (z. B. CO-Vergiftung, Brand in Kesselraum).

  • Priorisierung von Gefahrenpunkten (z. B. überhitzte Abgasrohre, undichte Brennstoffleitungen).

Ableitung von Schutzmaßnahmen

  • Technisch: Sicherheitsventile, Absperrorgane, Brennersperren, Gaswarneinrichtungen, Not-Aus-Schalter, Wärmedämmung.

  • Organisatorisch: Wartungspläne, Prüffristen (Schornsteinfeger, Fachfirma), Arbeitsfreigaben für Reparaturen, klare Beschilderung (z. B. „Kein offenes Licht“), Brandschutzkonzept (Feuerlöscher, Brandmeldeanlage).

  • Personell: Unterweisungen (z. B. Gefahren durch CO, Notfallverhalten bei Gasaustritt), PSA (bei Wartung oder Reparatur), Zertifizierungspflichten bei Kälte-/Wärmepumpentechnik (F-Gase-Verordnung).

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG: Schriftliche oder elektronische Erfassung aller Gefährdungen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten.

  • Bei überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Dampfkesseln) Dokumentation von Prüfbüchern, ZÜS-Berichten und Inspektionen.

Überprüfung und Aktualisierung

  • Regelmäßige Begehungen, Wiederholungsprüfungen, Auswertung von Beinaheunfällen oder Störungen.

  • Anpassung bei Anlagenerweiterungen (z. B. zusätzlicher Brennstofflager, neuer Brenner) oder Rechtsänderungen.