Heiztechnik: Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Heiztechnische Anlagen
Heiztechnische Anlagen – ob in Form von Zentralheizungen (Öl, Gas, Pellets), Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken, Strahlungsheizungen oder elektrischen Heizsystemen – finden sich in fast jedem Betrieb, sei es im Verwaltungs-, Produktions- oder Lagerbereich. Sie dienen der Bereitstellung von Wärme zum Heizen von Räumen, zur Warmwasserbereitung oder als Prozesswärme für industrielle Abläufe. Aus arbeitsschutzrechtlicher Perspektive ist zu klären, ob und warum für diese Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) notwendig ist und welche Aspekte dabei inhaltlich zu berücksichtigen sind. Eine Gefährdungsbeurteilung für heiztechnische Anlagen ist verpflichtend, da sie zu den Arbeitsmitteln zählen und teils unter die überwachungsbedürftigen Anlagen fallen. Die Grundlagen finden sich in ArbSchG, BetrSichV und den entsprechenden DGUV-Vorschriften. Typische Risiken sind Brand, Explosion, CO-Vergiftung, Verbrühungen, Druck-/Dampfschläge, elektrische Gefahren, beengte Heizräume.
Heiztechnische Anlagen – egal ob Gas-, Öl- oder Pellet-Heizung, Wärmepumpe, Dampfkessel oder kombinierte Blockheizkraftwerke – bergen zahlreiche Gefährdungen (Druck, Explosions- und Brandrisiken, Kohlenmonoxid, Verbrühung, Absturz im Heizraum) und unterliegen den Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung. Eine Gefährdungsbeurteilung identifiziert technische, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen, die durch Umsetzung und regelmäßige Überprüfung die Sicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Anlagen sicherstellen. Damit werden Unfälle, Haftungsrisiken und Instandsetzungsprobleme minimiert und die Arbeits- sowie Umweltsicherheit erhöht.